Riesterrenten lassen sich ab 2012 erst ab dem 62. Lebensjahr auszahlen, wenn Versicherte nicht auf Zulagen und Steuervorteile verzichten möchten. Bislang lag die Grenze bei 60 Jahren. Diese Altersgrenze gilt ab nächstes Jahr auch für staatlich geförderte Basisrenten, die jedoch nicht kündbar sind. Trotzdem sollten sich potenzielle Kunden nicht zu einem schnellen Abschluss drängen lassen, sondern genau erwägen, ob und welche Produktklassen und Produktangebote individuell für ihre Altersvorsorge überhaupt taugen.

Wer für Riestersparer Bank- oder Investmentfondssparpläne empfiehlt sollte auch sagen, daß damit immer auch eine aufgeschobene Rentenversicherung abgeschlossen wird, eine Verpflichtung, um das sog. Langlebigkeitsrisiko zu mindern. D.h., ab dem 80 bis 85. Lebensjahr tritt die zuvor doch ach so verteufelte Rentenversicherung ein! Und wovon wird deren Beitrag bezahlt? Vom Riesterspar-Beitrag! Abgesehen davon, daß bei einem Investmentfondssparplan Verluste niemals auszuschließen, noch nicht einmal geplant werden können. Man sollte also komplett raten und von Pauschalisierungen ab-raten.

Super! Einfach den Artikel vom letzten Jahr kopiert und wieder aus der Schublade geholt. Ganz großer Journalismus!

Wer nichts wird wird Wirt.
Oder er wird Gast und fällt dem Wirt zur Last.
Ist ihm dies auch nicht gelungen, reist er mit Versicherungen.