Versicherungen So schützen Sie sich vor Sturm und Hagel

Der Orkan Xaver rollt auf Norddeutschland zu. Experten erwarten erneut hohe Schäden an Wohnhäusern und Gebäuden. Doch nicht immer zahlt die Versicherung. Was Versicherer und Verbraucherschützer raten.

Eigentum in Sicherheit bringenWer noch Zeit hat, sollte vor einem Unwetter Gegenstände auf Terrassen, Balkonen und in Gärten sichern oder noch besser in einem Gebäude unterbringen, rät der Versicherer Allianz. Fahrzeuge sollten vorausschauend und sicher abgestellt werden, am besten in der Garage. „Schließen Sie im Haus Fenster und Türen, gegebenenfalls auch Rollläden.“ Quelle: ZB
Wälder und Alleen meidenWer sich im Freien aufhält, sollte möglichst ein festes Gebäude aufsuchen. „Meiden Sie Wälder und Alleen, und zwar nicht nur während eines Sturms oder Orkans, sondern auch danach, weil instabile Bäume und herab fallende Äste an den Tagen nach dem Sturm eine Gefahr darstellen“, warnt die Allianz. Zudem sollte man sich nicht in der Nähe von Baugerüsten aufhalten. Quelle: dpa
Hagel mitversichernFür Sturmschäden ab Windstärke acht – das entspricht Windgeschwindigkeiten ab 62 Stundenkilometern – kommt die Wohngebäudeversicherung für Schäden am Gebäude auf. Wichtig ist, dass das Risiko Sturm/Hagel auch mitversichert wurde. Versichert sind Schäden wie abgedeckte Dächer, beschädigte Schornsteine oder Markisen. Quelle: dpa
Einzelnachweise nicht erforderlich„Hat der Sturm Ziegel und Dachpappe mitgehen lassen, müssen Sie dies nicht einzeln nachweisen“, stellt die Verbraucherzentrale Hessen fest. Nach den Versicherungsbedingungen reiche es aus, dass es vorher eine offizielle Sturmwarnung gegeben hat und auch Häuser in der Nachbarschaft beschädigt worden sind.Schnell reagieren Halten Sie den Schaden so gering wie möglich, rät die Allianz. Ein abgedecktes Dach sollte so schnell wie möglich notdürftig gegen Regen abgedichtet werden. Gleiches gelte für eine beschädigte Fenster- oder Fahrzeugscheibe. Quelle: dpa
Beschädigtes MobiliarWird Mobiliar durch Sturm oder Hagel beschädigt, übernimmt die Wiederbeschaffungskosten die Hausratversicherung – und zwar zum Neuwert. Das kann dann relevant werden, wenn es beispielsweise durch ein vom Hagel zerstörtes Dachflächenfenster regnet. Quelle: dpa
Antennen und MarkisenSturmschäden am Hausrat sind aber nur versichert, wenn dieser während der Böen in einem Gebäude untergebracht war und beschädigt wurde, warnen die hessischen Verbraucherschützer. Ausnahme: Antennen und Markisen, die einem Mieter gehören, außen am Gebäude angebracht sind und ausschließlich durch die Bewohner der versicherten Wohnung genutzt wurden. Quelle: AP
Türen schließenWurde die Einrichtung durch ein offen gelassenes Fenster beschädigt, kann die Hausratversicherung die Zahlung verweigern. „Wichtig ist deshalb, alle Türen und Fenster bei Sturm fest zu verschließen und bei Bedarf auch die Terrassen- oder Gartenmöbel zu sichern“, rät Stephan Gawarecki, Vorstandssprecher von Dr. Klein. Quelle: dpa
StromausfallIst das Gefriergut durch längeren Stromausfall infolge des Sturms verdorben, enthalten die Policen einiger Hausratversicherer einen zusätzlichen Schutz, stellen die Verbraucherschützer fest. Quelle: dpa
Pech für KüstenbewohnerNicht versichert sind in der Hausratversicherung jedoch Schäden, die durch eine Sturmflut entstehen, vermeldet die Allianz. Quelle: AP
Zerbeulte AutosBei einem Sturm werden oft Autos zerbeult oder zerkratzt, wenn Dachziegel, Hagelkörner oder Äste gegen das Fahrzeug geschleudert werden. Die finanziellen Folgen dieser Schäden übernimmt die Kfz-Teilkaskoversicherung abzüglich eines eventuell vereinbarten Selbstbehalts. Der Schadenfreiheitsrabatt der Vollkaskoversicherung wird bei Sturmschäden nicht belastet. Quelle: dpa
Fliegende ZiegelGroßen Schadenersatzforderungen kann man ausgesetzt sein, wenn ein durch Sturm herabfallender Dachziegel oder ein abgeknickter Baum, der auf dem Versicherungsgrundstück steht, das Nachbargebäude oder Fahrzeuge beschädigt oder Passanten verletzt. Bei selbstbewohnten Einfamilienhäusern hilft in diesem Fall die Privat-Haftpflichtversicherung, bei Mehrfamilienhäusern die Haushaftpflichtversicherung.Was nicht ersetzt wird Hat der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert, ist nicht der Wiederbeschaffungswert, also der Neupreis des Fahrzeugs versichert, sondern in der Regel nur der Wert, den es zum Zeitpunkt der Schadensmeldung noch hat. Das ist der niedrigere Zeitwert, stellen die Verbraucherschützer fest. Zudem habe der Versicherungsnehmer oft eine Selbstbeteiligung vereinbart, die von der Entschädigungssumme noch abgezogen werde. Quelle: dpa
Umgestürzte BäumeNicht die Teilkasko-, sondern nur die Vollkaskoversicherung haftet für einen Blechschaden, wenn ein Auto auf einen umgestürzten Baum fährt. Ist ein nachweislich morscher Baum umgestürzt und hat Haus oder Auto beschädigt, muss der Baumbesitzer oder seine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Meist stelle sich die Beweislage in solch einem Fall jedoch als sehr schwierig dar, warnen die Verbraucherschützer. Wenn ein gesunder Baum umgefallen ist, gelte dies als "höhere Gewalt", und der Eigentümer hafte nicht für den Schaden. Quelle: dpa
Autos im HochwassergebietDie Verbraucherschützer aus Hessen warnen: Wer trotz polizeilicher Warnung sein Auto in einem durch Hochwasser gefährdeten Gebiet abstellt oder auch nur dort hinfährt, der riskiert, dass der Versicherer nur einen Teil des Schadens trägt oder sich auch ganz verweigert. Dies gelte insbesondere, wenn der Versicherte in einer Weise gehandelt habe, durch die der Schaden hervorgerufen wurde. Zumindest könne die Gesellschaft dann entsprechend der Schwere des Verschuldens ihre Leistung kürzen. Lediglich ein unkorrektes Verhalten, das als "leichte Fahrlässigkeit" betrachtet werden kann, bewahre vor solchen finanziellen Einbußen. Quelle: dpa-dpaweb
Auf die Windstärke achten„Damit die Sturmschäden anerkannt werden, muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass mindestens Windstärke 8 herrschte“, klärt Gawarecki von Dr. Klein auf. Für darunter liegende Windstärken gebe es in der Regel keinen Schadenersatz. Hausbesitzer sollten deshalb auch eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, Vermieter bräuchten zusätzlich noch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Diese Versicherungen zahlten auch, wenn bei niedrigeren Windstärken Personen durch herumfliegende Dachziegel oder marode Äste verletzt werden. Quelle: dpa
Schäden durch SchneeBricht das Hausdach unter der Last des Schnees ein, steht man finanziell nur mit einem zusätzlich zur Gebäudeversicherung abgeschlossenen Schutz gegen Elementarschäden gut da, stellen die Verbraucherschützer fest. Quelle: AP
Schäden durch RegenÜberflutet Dauerregen Keller, beschädigt Wände und Inventar, dann helfe allein die Police gegen Elementarschäden, so die Verbraucherschützer aus Hessen. Denn Gebäudeversicherungen hafteten nicht für Schäden durch eindringendes Wasser. Die Police, die meist als Ergänzung zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung angeboten werde, deckt noch einige weitere Schäden ab: durch Überschwemmung (aber nicht durch Sturmflut und häufig nicht durch Rückstau), durch Erdbeben, durch Erdsenkung, durch Erdrutsch, durch Schneedruck und Lawinen.Elementarversicherung abschließen Viele Hausbesitzer haben eine zusätzliche Elementarversicherung noch nicht abgeschlossen. Dies ist jedoch leicht möglich als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung. Und kostet meist auch nicht viel zusätzlich. Das Problem: Nicht überall und auch nicht von jedem Versicherer wird dies angeboten. Quelle: dpa
Schäden durch BlitzschlagSchlägt der Blitz direkt in ein Haus ein, kommt der Gebäudeversicherer für Schäden am Gebäude auf. Schäden durch Überspannung werden nur ersetzt, wenn der Blitz direkt in das versicherte Grundstück oder Gebäude eingeschlagen ist. Sonstige Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss sind nur dann über die Gebäudeversicherung abgedeckt, wenn eine zusätzliche Klausel, die sogenannte Überspannungsklausel, vereinbart wurde. Das gelte ebenso für die Hausratversicherung, stellen die Verbraucherschützer fest. Quelle: dpa
Versicherung informierenIm Schadenfall rät die Allianz den Betroffenen, so schnell wie möglich den Versicherungsvertreter vor Ort zu informieren, damit dieser den entstandenen Schaden aufnehmen und dessen Regulierung einleiten kann. Zusätzlich haben viele Versicherer kostenlose Notrufnummern eingerichtet.Verhalten absprechen Kaputte Gegenstände sollten erst nach Rücksprache mit dem Versicherer entsorgt werden, raten die Verbraucherschützer. Allerdings dürften Gefahrenquellen beseitigt und so abgesichert werden, dass kein weiterer Schaden entsteht.Versicherungsdaten bereit halten Wer seiner Versicherung einen Schaden meldet, sollte folgende Informationen schnell verfügbar haben: • Versicherungsnummer • Was ist beschädigt und in welchem Umfang? • Eine erste Schätzung zur Schadenhöhe • Fotos vom Schaden, aus denen der Schadenumfang hervorgeht • Telefonnummer für Rückfragen und Terminvereinbarungen Quelle: dpa
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