Das Jahresende rückt näher – und damit enden auch die Vertragslaufzeiten vieler Versicherungen. Und selbst bei den Policen, die nicht immer von Neujahr bis Silvester laufen, flattern in den Wochen rund um Jahreswechsel die Bescheide, Beitragsrechnungen, Statusmitteilungen ins Haus. Viele Versicherungen können jetzt problemlos gekündigt, geändert oder gewechselt werden – und damit lässt sich viel Geld sparen.
Die letzten Wochen des Jahres eigenen sich daher gut für einen umfassenden Versicherungscheck. „Erfahrungsgemäß vergammeln bei vielen Verbrauchern alte Versicherungspolicen in irgendwelchen Aktenordnern“, sagt Bianco Boss, Sprecherin beim Bund der Versicherten. Hier sollten sich Verbraucher fragen, ob sie die Versicherung noch benötigen oder ob Preis und Leistungen noch auf heutigem Niveau sind.
Unnötige Versicherungen rauswerfen
Die Versicherungen, die keiner braucht
Ob Brillen, Handy oder Glas - in Deutschland kann man fast alles versichern lassen. Doch von vielen dieser Verträge profitiert nur einer - die Versicherungsgesellschaft. Der Bund der Versicherten hat die überflüssigsten Policen zusammengetragen.
Eine kaputte Scheibe ist ärgerlich, aber kein finanzielles Desaster. Deshalb mache eine Glasbruchversicherung für die meisten keinen Sinn, so der Bund der Versicherten. Die Beiträge seien für die mögliche Schadenshöhe zu hoch. Ausnahme: Sie haben einen Wintergarten oder teure Spezialglasscheiben im Haus. Oder fußballverrückte Kinder.
Kaum einem Brillenträger wurde sie nicht angeboten: Die Brillenversicherung. Dabei glauben viele, dass die Brille bei Bruch oder Beschädigung vollständig ersetzt würde. Doch falsch gedacht. Geht die Brille kaputt, gibt es nur Geld für die Sparvariante zurück. Wer eine hochwertige Fassung und aufwändige Gläser haben möchte, muss auch mit Brillenversicherung zuzahlen. Neue Gläser gibt es übrigens nur bei Beschädigung und bei einer starken Veränderung der Sehstärke (ab 0,5 Dioptrien). Wer das nicht zu befürchten hat, sollte seine Brille unversichert lassen.
Die Krankenhaustagesgeldversicherung verspricht eine Zuzahlung für jeden Tag, den man in einer Klinik verbringen muss. Ob sie die finanzielle Grundlage fürs tägliche Obst oder für das Fernsehgerät im Krankenhaus sein muss, bezweifelt der BDV allerdings. Der Verein rät, für solche Fälle lieber Geld auf einem Tagesgeldkonto bereit zu halten.
Wer sich Geld von einer Reisegepäckversicherung verspricht, muss bestens auf seine Koffer aufpassen. Denn oft zahlen die Versicherer nur anteilig oder gar nicht, wenn sie ihren Kunden grob fahrlässiges Verhalten vorwerfen. Und was grob fahrlässig ist, ist Auslegungssache. Wertsachen wie Schmuck, Film- und Fotoapparate nur unzureichend mitversichert, bemängelt der BDV. Hinzu kommt, dass unter bestimmten Voraussetzungen das Gepäck ohnehin in der Hausratversicherung versichert ist.
Auch eine Handyversicherung bieten Verkäufer gerne und häufig an, meist gleich an der Kasse. Da hört sie sich auch besonders gut an - schließlich kostet ein Smartphone mehrere Hundert Euro. Es zu versichern, lohnt sich trotzdem nicht. Geht das Gerät verloren oder kaputt, ersetzt die Versicherung nur den Zeitwert des Handys und eine Selbstbeteiligung wird fällig. Wer Geld zurück möchte, für den gilt also: Das Handy zeitnah kaputt machen oder im Taxi liegen lassen.
Eine ausgefallene Heizung oder ein vergessener Schlüssel - das sind die „häuslichen Notfälle”, gegen die sich Verbraucher versichern können. Doch einmal einen Notdienst zu rufen, treibt einen nicht in den finanziellen Ruin. Eine Versicherung gegen häusliche Notfälle zieht einem dagegen unnötig Geld aus der Tasche. Auch, weil sie nur begrenzt zahlt. Wer zur Miete wohnt, muss sich ohnehin keine Sorgen machen. Mieter müssen nicht für Schäden an Mietsachen aufkommen, die sie nicht selbst verursacht haben, zum Beispiel bei einem Heizungsausfall.
Eine Police, bei der man seine eingezahlten Beiträge am Ende zurückbekommen soll - das verspricht die Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr. Dahinter steckt aber ein Koppelprodukt, nämlich eine Versicherung mit einem schlecht verzinsten Sparvertrag. Als „Milchmädchen-Rechnung“ bezeichnet der BDV solche Policen: Den Betrag, den der Kunde zurück bekommt, hat er vorher zusätzlich eingezahlt. Und auch die Versicherungsleistungen seien oft nicht ausreichend.
Die Angst vor Autounfällen ist groß, deshalb schließen viele Deutsche die Insassenhaftpflichtversicherung ab. Unnötigerweise, so der BDV. Verursacht der Fahrer einen Unfall und werden die Fahrgäste verletzt, tritt seine eigene Kfz-Haftpflicht ein. Trägt ein anderer Verkehrsteilnehmer die Schuld, zahlt dessen Versicherung. Eine Insassenunfallversicherung lohnt sich nur bei Fahrerflucht oder, wenn der Unfall durch einen Fußgänger verursacht wurde, der keine private Haftpflicht besitzt. Doch auch dem kann vorgebeugt werden, etwa durch eine Forderungsausfallabdeckung in der eigenen Haftpflichtversicherung.
Die Sterbegeldversicherung ist eine Kapitallebensversicherung. Wer sie abschließe, zahlt bei langer Laufzeit am Ende häufig mehr ein als die Hinterbliebenen herausbekommen, so der BDV. Wer seine Angehörigen entlasten wolle, sollte lieber rechtzeitig Geld beiseite legen.
Zum Beispiel hält der Bund der Versicherten Policen gegen Glasbruch, eine Brillenversicherung, Krankenhaustagegeldversicherung, Versicherungen gegen häusliche Notfälle, Insassenunfallversicherung, Handyversicherung oder Sterbegeldversicherung in den meisten Fällen für unwirtschaftlich und verzichtbar. Eine gute Hausratversicherung kann etwa eine Reisegepäckversicherung überflüssig machen, wenn Ersatz für beschädigtes oder verlorenes Gepäck im Tarif enthalten ist.
Verbraucher sollten sich genau überlegen, welche Versicherungen oder Versicherungsleistungen unverzichtbar sind. „Grundsätzlich sollte man sich nur gegen Risiken versichern, die einen ruinieren können“, rät Versicherungsexpertin Boss. „Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit ist dabei sicher wichtiger als eine Zahnzusatzversicherung.
Was auf den Prüfstand gehört
Versicherungen wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine private Unfallversicherung schließt man in der Regel nur einmal im Leben ab. Änderungen oder Kündigungen sind lediglich bei Erreichen des Rentenalters sinnvoll oder nötig. Ähnliches gilt für Versicherungen zur privaten Altersvorsorge, etwa Renten- und kapitalbildende Lebensversicherungen. Hier sollten Versicherte vor allem für eine angemessene Versicherungssumme sorgen. Den Anbieter zu wechseln oder die Police zu kündigen, geht meist mit herben Verlusten einher.
Wer mit diesen Versicherungen unzufrieden ist – etwa, weil die Rendite zu schlecht und die Beiträge zu hoch sind -, sollte sie besser beitragsfrei stellen und nach Alternativen Ausschau halten. Bei Riester-Verträgen sind hingegen die Beiträge vom Versicherungskunden so zu wählen, dass ihm keine staatlichen Zulagen entgehen.
Bei anderen Versicherungen hat jedoch ein gelegentlicher Wechsel von Tarif oder Anbieter große Vorteile. Zum einen, weil sich die Versicherungsbedingungen und das Leistungsspektrum im Markt verändert haben, zum anderen, weil bei einem Wechsel eine deutliche Ersparnis gegenüber laufenden Policen drin ist. Das betrifft vor allem Personen-, Sach- und Haftpflichtversicherungen.
Umzug, Geburt oder Änderungen des Familienstandes haben ebenfalls Einfluss auf Versicherungsbedarf und -bedingungen. So spielt der Wohnort etwa in der Hausratversicherung aufgrund des lokalen Einbruchsrisikos eine gewichtige Rolle, Kinder und Ehe wirken sich auf die Risikoeinschätzungen der Versicherer aus. Daher sind sie alle immer auch Gelegenheiten, den bestehenden Versicherungsschutz zu hinterfragen und Versicherungsleistungen anzupassen.
Optimierungspotenzial bei Kranken- und Kfz-Versicherung
Kranken- und Krankenzusatzversicherungen
Bei der privaten Kranken- und Krankenzusatzversicherung können Versicherte aus einer Vielzahl unterschiedlicher Tarife mit zig verschiedenen Zusatzleistungen auswählen. Wer Geld sparen will, sollte aber kritisch prüfen, ob sich zum Beispiel der Wechsel in eine private Krankenvollversicherung wirklich lohnt und welche Zusatzleistungen tatsächlich sinnvoll sind. Um steigende Beiträge zu umgehen, kann es bei einer privaten Krankenversicherung vorteilhaft sein, in einen anderen Tarif mit weniger Zusatzleistungen und höherer Selbstbeteiligung zu wechseln.
Auch bei Krankenzusatzversicherungen, etwa für Zahnersatz oder Brillen, sollten Kosten und Nutzen abgewägt werden. Eine Zusatzversicherung für Krankenhausaufenthalte mit Einzelzimmer und Chefarztbehandlung rechnet sich oft nicht, die Mehrkosten könnten Versicherte auch aus eigener Tasche bezahlen. Selbst die weit verbreitete Zahnzusatzversicherung lohnt sich nicht für jeden. „Generell sollte eine Versicherung nur den dringenden Bereich versichern und nicht auch nicht mit dem Schutz vor anderen Risiken kombiniert werden. Kombiprodukte halten wir nicht für empfehlenswert“, sagt Boss vom Bund der Versicherten.
Kfz-Versicherung – wer wechselt, spart
Klassiker unter den Versicherungen, die zum Jahresende auf den Prüfstand sollten, ist die Kfz-Versicherung. Die Verträge laufen üblicherweise bis zum Jahresende. Wer also bis zum 30. November den Vertrag kündigt, kann für das kommende Jahr bei einem anderen Anbieter unterschreiben. Der intensive Wettbewerb unter den Versicherern sorgt dafür, dass fast immer ein Wechsel zu einem günstigeren oder besserem Anbieter möglich ist. Bei der Suche nach einem günstigeren Tarif hilft unser großer Versicherungsvergleich.
Die Kfz-Versicherung ist ein gutes Beispiel dafür, dass der Versicherungscheck fast immer lohnt, denn wie bei viele Versicherungen haben sich die Beiträge in den vergangenen Jahren teils deutlich erhöht. Für die Kfz-Police wie für jede andere Sachversicherung gilt: Erhöht die Versicherung die Beiträge, muss sie das den Kunden zuvor schriftlich mitteilen. Dadurch genießt der Kunde mit Erhalt des Schreibens ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht – unabhängig vom Stichtag 30. November. Wer die Gelegenheit zum Wechseln nutzt, kann durchaus dreistellige Beträge und mehr pro Jahr sparen oder zumindest seinen Versicherungsschutz verbessern. Gibt es kein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Beitragserhöhung, gilt bei den meisten Versicherungen eine reguläre Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit.
Der Versicherungscheck sollte in jedem Fall genutzt werden, um die versicherten Leistungen an einen geänderten Bedarf anpassen lassen, zum Beispiel weil sich nach einem Jobwechsel der Weg zur Arbeit verkürzt hat. Wessen Auto in die Jahre gekommen ist, kann etwa den Vollkaskoschutz herausnehmen und den Selbstbehalt erhöhen. Dann verzichtet er zwar im Schadenfall auf Leistungen, spart aber auch Monat für Monat bei den Beiträgen. Sinkt der Restwert des Autos, sind hohe Beiträge für Vollkaskoschutz schnell ein schlechtes Geschäft.
Von Haftpflicht bis Hausrat
Haftpflichtversicherung
Wer seine Haftpflichtpolice schon lange hat, sollte nicht nur prüfen, ob es ein attraktiveres Angebot am Markt gibt, sondern auch, ob die Versicherungsbedingungen noch zeitgemäß sind. Das betrifft zunächst und vor allem die Deckungssumme, bis zu der Schäden durch die Versicherung übernommen werden. Minimum ist eine Deckungssumme von fünf Millionen Euro, die gleichermaßen für Personen- und Sachschäden gilt. Ist sie niedriger, sollten Verbraucher bei ihrer Versicherung nachfragen, ob diese erhöht werden kann und was das kostet.
Gute Versicherer verzichten auch auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit, zum Beispiel bei privaten Haftpflichtversicherungen oder der Kfz-Haftpflicht. Policen ohne Einrede-Verzicht ersetzen bei grober Fahrlässigkeit nur einen Teil des Schadens. Wer zum Beispiel Kerze unbeaufsichtigt brennen lässt, handelt grob fahrlässig. Auch wer seine Jacke mitsamt Schlüssel in den Eingangsbereich einer Gaststätte hängt und dessen Auto daraufhin gestohlen wird, handelt grob fahrlässig. Allerdings ist die Rechtsprechung über das Ausmaß recht uneinheitlich, die Leistungskürzungen reichen dabei von 10 bis 75 Prozent. Daher tun Versicherte gut daran, auf die Klausel „Verzicht der Einrede wegen grober Fahrlässigkeit“ in den Versicherungsbedingungen zu achten oder in einen Tarif zu wechseln, der dies bietet.
Eine gute Haftpflichtpolice bietet auch einen Ausfalldeckung an. Dann zahlt die eigene Versicherung, wenn Ihnen ein Dritter Schaden zufügt, dieser selbst aber nicht dafür aufkommen kann. Spätestens ab einer Schadenhöhe von 1000 Euro sollte dann die eigene Versicherung einspringen, vorausgesetzt es gibt ein rechtskräftiges Urteil gegen den Schadenverursacher. Zudem gehören in eine zeitgemäße Police auch Ersatz bei Gefälligkeitsschäden, Auslandsaufenthalt oder Internetschäden.
Geht das mit höheren Beiträgen einher, ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll. Ohnehin sollten Versicherungsnehmer kleine Schäden selbst ersetzen, da ihnen bei mehrfacher Inanspruchnahme ihrer Haftpflichtversicherung sonst die Kündigung droht. Dann kann es schwierig werden, einen anderen Versicherer zu finden. Unter Umständen ist es einfacher und auch günstiger, sich gleich eine andere Versicherung zu suchen, die höhere Deckungssummen und mehr Schadenfälle abdeckt.
Hausratversicherung / Wohngebäudeversicherung
Eine Hausratversicherung ist zweifellos sinnvoll. Die Einbruchdiebstähle nehmen ebenso zu, wie Schäden durch Unwetter. Und brennt es in der Wohnung oder im Haus, entstehen schon bei Einrichtung und Inventar schnell Verluste im fünfstelligen Bereich. Eine Wohngebäudeversicherung ist für viele Hausbesitzer schon wegen ihrer laufenden Immobilienkredite unverzichtbar, gerade aber auch im Hinblick auf die Risiken durch Feuer oder Unwetter auch ein Muss.
Aber beide Versicherungen sollten Verbraucher gelegentlich auf den Prüfstand stellen und auch mit Tarifen anderer Versicherer vergleichen. Die sich häufenden hohen Sturm- und Unwetterschäden haben die Versicherungslandschaft in den vergangenen Jahren ordentlich durcheinandergewirbelt. Viele Gesellschaften haben ihre Bedingungen und Beiträge deutlich angepasst.
Zunehmend wichtig ist dabei der sogenannte Elementarschadenschutz. Er sorgt dafür, dass die Versicherung auch nach Überschwemmungen und Starkregen den entstandenen Schaden reguliert. Allerdings sind Sturmflut- und Grundwasserschäden, sofern es nicht die Erdoberfläche übersteigt, in der Regel ausgeschlossen. Immer mitversichert sind hingegen: Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Rückstau in der Abwasserleitung. Wer seine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung um diesen Schutz erweitern kann, sollte es möglichst tun. Aber nicht überall ist ein Elementarschadenschutz zu bekommen, da den Versicherern einige Regionen schlicht zu riskant sind. Natürlich kostet dieser Schutz mehr, eine höhere Selbstbeteiligung (Selbstbehalt) hilft aber, die Beiträge zu reduzieren.
Neue Klauseln mit Vorteilen für Verbraucher
Insbesondere bei der Hausratversicherung ist auch die Deckungssumme kritisch zu hinterfragen. In den meisten Haushalten steigt mit den Jahren auch der Wert des Inventars, etwa weil teure Möbelstücke hinzukommen, die Kleidung hochwertiger und die Elektrogeräte zahlreicher werden. Dann sollte die Versicherungssumme angepasst werden. Wer die Versicherungssumme zu niedrig wählt, gilt als unterversichert und riskiert Abzüge im Schadenfall. Ist das Inventar etwa 100.000 Euro wert, aber nur mit 80.000 Euro versichert, muss schon bei kleineren Schäden damit rechnen, dass die Versicherung auch nur 80 Prozent der Neuanschaffungskosten erstattet. Umgehen lässt sich dieses Problem mit einem „Unterversicherungsverzicht“ in den Tarifklauseln. Hausratversicherungen bieten diesen heute häufig an, in alten Policen fehlt er oft.
Anpassung der Versicherungssumme
Ansonsten sollte die Versicherungssumme lieber etwas zu hoch als zu niedrig angesetzt werden. Auch die Ermittlung der Versicherungssumme durch eine Quadratmeterpauschale für die Wohnfläche hilft, das das Problem zu umgehen. Inzwischen bieten diese Berechnungsmethode viele Versicherer an. Allerdings sollte die Versicherungssumme trotzdem zum Wert des Hausrats passen. Ist sie viel zu hoch, zahlen Versicherungsnehmer zu hohe Beiträge, ist sie zu niedrig, können sie bei einem Totalschaden auf Schäden sitzen bleiben.
Wer teuren Schmuck oder andere teure Wertgegenstände besitzt, sollte ebenfalls prüfen, ob ausreichender Versicherungsschutz besteht, oder ob eine spezielle Versicherung nötig ist. Gute Hausratversicherungen übernehmen bei Verlust von Wertsachen die Kosten bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme, Bargeldersatz bis 1000 Euro, Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere bis 2500 Euro. Schmuck, Edelsteine, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Gold und andere Edelmetalle sollten mit mindestens 20.000 Euro mitversichert sein.
Auch wer sich ein teures Fahrrad oder E-Bike zugelegt hat, sollte die Mitversicherung in der Hausratpolice prüfen. Oft ist der Schadenersatz nach Diebstahl auf niedrige Summen begrenzt oder gar nicht abgedeckt. Spezielle Fahrradversicherung bieten mehr Leistungen – etwa Reparaturkostenübernahme nach Unfällen – sind aber auch recht teuer und daher nur in Einzelfällen empfehlenswert.
Verbesserter Schutz ohne Mehrkosten
Einige Hausratversicherer übernehmen aber auch hier umfangreichen Schutz, selbst für den Fall, dass das Fahrrad nicht in der abgeschlossenen Garage steht, sondern nur an die nächste Laterne gekettet wurde. Wichtig ist auch, dass der Versicherungsschutz rund um die Uhr besteht. Einige Versicherer beschränken ihn auf Diebstähle zwischen 6 und 22 Uhr – und klammern so Zeiten aus, in denen Fahrraddiebe häufig zuschlagen.
Generell gilt für Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen, dass die Beiträge in den vergangenen Jahren teils erheblich gestiegen sind. Es kann sich also durchaus lohnen, nach einem günstigeren Tarif bei einem anderen Versicherer Ausschau zu halten. Die Preisunterschiede sind ähnlich wie in der Kfz-Versicherung recht groß.
Welche Vertragsbedingungen eine gute Police ausmachen, erläutert der Bund der Versicherten in zahlreichen "Merkblättern" für alle wichtigen Versicherungstypen. Mit Hilfe von Versicherungsvergleichsportalen und einem Anruf bei ihrem bisherigen Versicherer haben Kunde alle Möglichkeiten, einen besseren Versicherungsschutz auszuhandeln oder sich einen besseren Anbieter zu suchen.
So kann ein Tarifwechsel durchaus zu geringeren Versicherungsbeiträgen und besseren Versicherungsleistungen führen. „Bei den Vertragsbedingungen hat sich oftmals über die Jahre viel getan. Ein gutes Versicherungspaket muss heute nicht teurer sein als ein altes, bietet dafür aber zeitgemäße Versicherungsleistungen“, ist sich Boss vom Bund der Versicherten überzeugt.