Versicherungspolicen Der überschätzte Schutz vor Berufsunfähigkeit

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Viele Versicherungen, keine Garantien

Was Sparer gegen schlechte Riester-Verträge tun können
Günstiges Produkt wählenUm eine spätere Enttäuschung mit dem Riester-Produkt zu vermeiden, sollten Sie schon vor dem Vertragsabschluss prüfen, welches Produkt passt und was es kostet. Allen Riester-Produkten gemein ist die Kapitalgarantie. Zu Beginn der Auszahlungsphase müssen also zumindest die eingezahlten Beiträge sowie die gewährten staatlichen Zulagen vorhanden sein. Bei den Kosten und den möglichen Renditen gibt es jedoch große Unterschiede, je nachdem, ob Sie zu einer Versicherung, einem Fonds- oder Banksparplan oder zum Wohn-Riester greifen. Viele Experten betrachten Wohn-Riester als die rentabelste Form der staatlich bezuschussten Altersvorsorge. Quelle: Fotolia
Vertrag beitragsfrei stellenWer nicht mehr in seinen Riester-Vertrag einzahlen möchte, weil er sich als unrentabel erweist oder weil einfach das Geld in der Haushaltskasse fehlt, kann seinen Vertrag zunächst beitragsfrei stellen. Dann fließen weder neue Einzahlungen noch staatliche Zulagen in den Vertrag. Die bis zu diesem Tag einzahlten Beiträge und Zulagen bleiben im Vertrag stehen und werden am Ende der Vertragslaufzeit auch mit den aufgelaufenen Zinsen ausgezahlt – Anleger machen also keine zusätzlichen Verluste. Diese Beitragsfreistellung ist auch für Menschen interessant, die sich selbständig machen. Weil Selbständige nicht zur Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung verpflichtet sind, haben sie keinen Anspruch auf die staatlichen Zulagen. Aber was in den Vorjahren bereits gewährt wurde, geht trotz Beitragsfreistellung auch nicht verloren. Kehrt der Selbständige wieder in ein Angestelltenverhältnis zurück, kann er zudem den ruhenden Vertrag neu aufleben lassen. Quelle: Fotolia
Beiträge reduzierenEine andere mögliche Variante ist es, die Beitragszahlungen zu reduzieren. Das sorgt für Entspannung in der Haushaltskasse, aber die Altersvorsorge wird zumindest weiter angespart. Damit aber auch weiter die staatlichen Zulagen fließen, muss der Riester-Sparer weiterhin mindestens 60 Euro im Jahr – also fünf Euro im Monat – in den Vertrag einzahlen. Sonst gehen die Riester-Zulagen verloren – und damit auch ein wesentlicher Vorteil des Riester-Vertrags. Wer also die fünf Euro nicht mehr aufbringen will oder kann, sollte den Vertrag lieber ganz beitragsfrei stellen oder sogar kündigen – oder eventuell aussetzen (siehe nächstes Bild). Quelle: Fotolia
Beiträge vorübergehend aussetzenWer glaubt, nur vorübergehend nicht das Geld für einen Riester-Vertrag aufbringen zu können, und den Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt weiter besparen möchte, muss nicht gleich kündigen. Beim „riestern“ kann sich der Sparer auch eine Auszeit gönnen. Praktisch ist diese Variante vor allem, wenn Elternzeit, Krankheit oder vorübergehende Arbeitslosigkeit das Einkommen schmälern. Bessert sich die Einkommenslage wieder, können die monatlichen Raten wieder aufgenommen werden. Es fehlen dann zum Ende der Laufzeit allerdings die ausgesetzten Einzahlungsmonate, die Ablaufleistung ist entsprechend niedriger. Quelle: Fotolia
Kündigung: Ende mit SchreckenWer ganz aus seinem Riester-Vertrag raus möchte, kann dies grundsätzlich jederzeit tun. Schließlich ist bei allzu schlechter Rendite ein Ende mit Schrecken einem Schrecken ohne Ende vorzuziehen. Allerdings ist eine üppige Kündigungsfrist zu beachten. Sie ist immer nur zum Quartalsende möglich, wenn mindestens drei Monate vorher gekündigt wurde. Bei der Rückzahlung des angesparten Kapitals ist außerdem mit empfindlichen Einbußen zu rechnen (siehe Bild 9). Was zurückgezahlt wird, dürfte deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen liegen. Dafür hat der Sparer wieder mehr monatlichen Spielraum, um Geld auf anderem Wege an die Seite zu legen sowie weniger Papierkram, weil er die Riester-Zuschüsse nicht mehr beantragen muss. Quelle: Fotolia
Vertrag wechselnEtwas anders stellt sich die Situation dar, wenn mit Wirksamwerden der Kündigung gleich ein anderer Riester-Vertrag angespart wird. Das kann sich unter Renditeaspekten durchaus lohnen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat ausgerechnet, dass bei einer monatlichen Zahlung von 100 Euro und mit einer Laufzeit von 30 Jahren eine nur um einen Prozentpunkt höhere Rendite am Tag der Auszahlung 13.000 Euro Plus ausmacht. Zwar entstehen mitunter nochmal beträchtliche Kosten. Es werden für den Wechsel üblicherweise von 50 bis 125 Euro fällig, im Einzelfall auch deutlich mehr. Allerdings möchte die Bundesregierung die Wechselgebühren in Zukunft auf 150 Euro begrenzen. Quelle: Fotolia
Rechtzeitig neuen Vertrag suchenWer wechselwillig ist, sollte sich zunächst auf die Suche nach einem geeigneten Produkt machen und den alten Riester-Anbieter erst anschließend über seine Wechselabsichten informieren. Dadurch lässt sich vermeiden, dass die Sparsumme samt staatlicher Zulagen zunächst ausgezahlt wird. Stattdessen sollte das Guthaben aus dem Riester-Vertrag gleich in den neuen Vertrag fließen. Wichtig: Der Riester-Sparer ist selbst dafür verantwortlich, dass der aktualisierte Zulagenantrag mit den Daten des neuen Anbieters den Behörden zugeht. Sonst gehen die monatlichen Grundzulagen und Kinderboni verloren. Bei den Rentenversicherungsprodukten ist noch zu beachten, dass zum Jahresbeginn der staatlich garantierte Zins auf die Ersparnisse von 2,25 auf 1,75 Prozent gesenkt wurde. Mitunter lässt sich je nach Produkt und Gesellschaft auch nur die Anlagestrategie ändern, etwa indem der Anleger in einen anderen Riester-Fondssparplan des gleichen Anbieters wechselt. Dann werden keine oder nur geringe Wechselkosten fällig. Quelle: Fotolia

Ohne fachkundige Beratung sind die Versicherungsbedingungen der BU-Policen kaum zu verstehen. Und die haben trotz all ihrer Standardbedingen durchaus ihre Tücken. So sollten Neukunden etwa darauf achten, dass die Versicherung auch rückwirkend Leistungen gewährt und zudem auf den sogenannten abstrakten Verweis verzichtet. Sonst kann die Versicherung die BU-Rente verweigern und den Antragsteller auf einen neuen Beruf verweisen. Der abstrakte Verweis ist allerdings nur noch selten in den Versicherungsbedingungen zu finden. Auch sollte eine BU-Police wie erwähnt bereits zahlen, wenn der Versicherte laut Arztprognose nur sechs Monate lang berufsunfähig wird.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung überschneidet sich auch mit anderen Versicherungen, die viele Angestellte bereits haben. Die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung etwa zahlt, wenn der Beitragszahler gar nicht mehr oder nur noch stundenweise arbeiten kann. Damit es zu einer Auszahlung im Schadenfall kommt, sind allerdings hohe Anforderungen zu erfüllen. Im Zweifel verweist die Rentenversicherung auf andere Berufe, die der Beitragszahler noch ausüben kann und zahlt gar nicht.

Da außerdem die gezahlten Renten vergleichsweise niedrig sind, taugt die Erwerbsminderungsrente nur sehr bedingt als Alternative. „Die Voraussetzungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente stellen hohe Hürden dar. Darauf sollten sich Versicherte nicht allein verlassen“, empfiehlt BU-Experte Huber. Auch eine eventuell vorhandene Unfallversicherung springt ein, wenn jemand nach einem Unfall berufsunfähig wird. Allerdings passiert das nur in zehn Prozent der Fälle. Weit häufiger sind inzwischen psychische Erkrankungen sowie Herz-Kreislauf-Leiden.

Da viele Versicherer den Berufsunfähigkeitsschutz auch in Kombination mit einer Altersvorsorge wie der Rürup-Rente verknüpfen, lassen sich die BU-Beiträge auch in gewissem Maß von der Steuer als Vorsorgeaufwendungen absetzen. Allerdings plant der Gesetzgeber, die BU-Versicherung generell steuerlich absetzbar zu machen. Zwar gibt es erst einen Gesetzentwurf mit einigen Ungereimtheiten, aber das Steuerargument für Kombiprodukte dürfte früher oder später in den Hintergrund treten. „Kombiprodukte mit der Basisrente bieten nicht nur einen Steuervorteil, auch ist der Berufsunfähigkeitsschutz hier rund zehn Prozent günstiger zu haben, als bei einer reinen BU-Versicherung“, sagt MLP-Managerin Michelsen.

Wann also ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Versicherungsnehmer sollten sich der Nachteile und Unzulänglichkeiten der BU-Versicherung bewusst sein. Wer aber ohne BU-Schutz nicht ruhig schlafen kann, sollte sich genau überlegen, welche Risiken seine Lebenssituation birgt und wie viel Schutz er wirklich braucht. Je jünger und gesünder ein Versicherter ist, umso niedriger ist der dauerhaft gleichbleibende monatliche Beitrag. Allerdings ist dann die berufliche Zukunft auch weniger absehbar. Wer sich früh für eine BU-Versicherung entscheidet, sollte also Wert darauf legen, dass das Vertragswerk flexibel genug auf Job- und Berufswechsel sowie vorübergehende Arbeitslosigkeit reagiert.

Von Angebotspreisen oder Steuervorteilen sollte sich jedoch kein Beschäftigter dazu hinreißen lassen, sich womöglich auf Jahrzehnte an eine Versicherung mit hohen Monatsbeiträgen zu binden. Der Schritt in die BU-Versicherung will gut abgewägt werden und sollte erst erfolgen, wenn etwa Haftpflichtrisiken bereits hinreichend abgesichert sind.

Die Preisunterschiede vor und nach Einführung der Unisex-Tarife taugen deshalb nicht als Argument für eine Berufsunfähigkeitsversicherung - weder für Männer, noch für Frauen.

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