Wenn Sie heute eine Rentenlücke in Höhe von 1000 Euro feststellen - Ihnen nach jetzigem Standpunkt und heutiger Kaufkraft trotz gesetzlicher Rente 1000 Euro fehlen würden, um all Ihre Ausgaben decken zu können - kann sich das Bild in den nächsten fünf Jahren weiter verdüstern. In fünf Jahren würden aus diesen fehlenden 1000 Euro:
1.051 Euro bei einer Inflation von einem Prozent
1.104 Euro bei einer Inflation von zwei Prozent
1.159 Euro bei einer Preissteigerung von drei Prozent
1.217 Euro bei vier Prozent
1.276 Euro bei einer Inflation von fünf Prozent

Guido: Ja, die Inflation nach Rentenbeginn wird oftmals unterschlagen, jedoch hört man für diesen Zeitabschnitt dann oftmals die Leute sagen: Ach wenn ich alt bin, brauch ich ja fast nichts mehr und vielleicht bin ich dann krank und kann nicht mehr alles essen und trinken geschweige denn verreisen. Andererseits, wenn man denn Leuten vorrechnen würde, wieviel Kapital zum Beginn des Rentenstandes zur Verfügung stehen müsste um wenigstens 70 % seines ehem. Netto-EK zu haben, bekämen viele einen Herzinfarkt - von dem ebenso drohenden Debakel Pflegefall mal ganz zu schweigen. Andererseits gehen die Leute immer mehr davon aus, dass es der Staat schon richten wird (man sehe die Altersarmut-Diskussion von Frau Ministerin von der Leyen, SPD und Gewerkschaft)... also bevor man rechtzeitig selbst was tut. Andererseits fehlt auch vielfach das Vertrauen in das staatl. Finanz- und Rechtssystem. Wer heute fleissig aufs Alter spart kann nicht sicher sein, ob man ihm das fleissig Angesparte in der Ruhestandszeit wieder wegnimmt z.B. durch erhöhte Steuern oder gar Vermögensabgaben um andere zu finanzieren, die in der Aktivzeit auf grossen Konsum-, Event- und Spassfüssen ihr Einkommen "verlebt" haben.

Nicht nur, dass die Lücke immer größer wird, auch nach Rentenbeginn geht das so weiter. Wer also seine kapitalisierte Lücke für den Rentenbeginn errechnet hat, wird einige Jahre später doch noch Probleme bekommen, weil die wenigsten (übrigens auch Berater/Verkäufer) die Inflation NACH Rentenbeginn berücksichtigen