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Vertreter-Provisionen: So leicht verdienen Finanzvermittler ihr Geld

von Thomas Schmitt Quelle: Handelsblatt Online

Versicherungen, Fonds, Banken und Bausparkassen bezahlen Vermittler prächtig, wenn sie ihre Produkte verkaufen - zu Lasten der Rendite des Kunden. Wie das Provisonssystem der Branche funktioniert - und womit die Verkäufer am besten verdienen.

Beratung in der Bankfiliale. Quelle: dpa-tmn
Beratung in der Bankfiliale. Quelle: dpa-tmn

DüsseldorfMehrere hunderttausend Vermittler von Finanzprodukten leben hierzulande von Provisionen. Sie verdienen nur Geld, wenn ihr Kunde ihnen etwas abkauft - eine Versicherung, einen Fonds oder einen Bausparvertrag zum Beispiel. „Jeder, der schon einmal für Provisionen gearbeitet hat, weiß wie schwer man diese verdient“, stöhnt ein Berater. „Man erklärt etwas, der Kunde zeigt sich interessiert und schließt dann doch woanders ab. Viel gearbeitet und kein Ertrag – und das ganze Tag für Tag.“

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Die Kehrseite: Wer als Vermittler den Dreh raus hat, der verdient mit dem Verkauf von Finanzprodukten leicht und schnell sein Geld. Bei einem einzigen Kunden können es mehrere tausend Euro sein. Genau hier liegt ein Hauptproblem der inzwischen auch politisch umstrittenen Einnahmeform. Der Käufer bezahlt seinen Vermittler nicht nur für die eigene Beratung, er zahlt indirekt über eine zum Teil sehr hohe Provision auch für die vergebliche Mühe des Beraters bei anderen Kunden mit. Manche halten das Prinzip sogar für einen grundsätzlichen Systemfehler und propagieren als Alternative die Beratung gegen ein Honorar.

Der Grund: Bei der Bezahlung über eine Provision werden Anleger womöglich systematisch in die Irre geleitet. Denn für den jeweiligen Vermittler kann die Versuchung groß sein, den eigenen Wissensvorsprung über alle Maßen zur Maximierung seiner Einnahmen einzusetzen. Davor warnen Verbraucherschützer immer wieder – und stellen Übertreibungen an den Pranger. In der privaten Krankenversicherung gelten etwa die Verkaufsmethoden des Verkäufers Mehmet Göker und seiner Ex-Firma MEG als Negativbeispiel.

Was Verkäufer in der Finanzbranche verdienen

  • Rangliste

    Die folgenden Euro-Beträge für verschiedene Produkte von Versicherungen, Banken, Bausparkassen und Fonds wurden anhand üblicher Provisionssätze und marktgängiger Anlagesummen berechnet. Die Rangliste liefert einen Anhaltspunkt über die Bedeutung der jeweiligen Provisionsart für Vermittler.

    Quelle: www.monero.de, Vermittler, Finanzunternehmen, eigene Berechnungen

  • Platz 10

    Sachversicherung
    11,25 Euro für einen 1-Jahresvertrag in der Haftpflichtversicherung

  • Platz 9

    Sachversicherung   
    45 Euro für einen 1-Jahresvertrag in der Hausratversicherung

  • Platz 8

    Krankenzusatzversicherung
    90 Euro für eine Zahnzusatzversicherung

  • Platz 6

    Bausparvertrag
    325 Euro für einen Vertrag mit einer Bausparsumme von 25.000 Euro

  • Platz 5

    Fondsanlage
    450 Euro für ein Investment mit einer Anlagesumme von 10.000 Euro

  • Platz 7

    Sachversicherung
    200 Euro für einen Fünf-Jahresvertrag in der Hausratversicherung

  • Platz 4

    Lebensversicherung 
    1440 Euro für einen Vertrag mit einem Monatsbeitrag von 100 Euro, Laufzeit 30 Jahre

  • Platz 3

    Immobilienfinanzierung
    1500 Euro für einen Vertrag mit einer Kreditsumme von 200.000 Euro

  • Platz 2

    Krankenversicherung
    2100 Euro für eine PKV-Vollversicherung mit einem Monatsbeitrag von 350 Euro

  • Platz 1

    Unternehmerische Beteiligungen
    3000 Euro für einen geschlossenen Fonds mit einer Anlagesumme von 30.000 Euro

Damit der Kunde zumindest weiß, was sein Gegenüber an einem Vertrag verdient, drängen Politiker auf mehr Transparenz. Diesem Verlangen beugen sich Finanzunternehmen und Vermittler seit Jahren aber nur halbherzig und mitunter widerwillig. Vielen Beratern ist es unangenehm, wenn ihr Kunde weiß, wie viel sie womöglich an ihm verdienen. Nun ist die Europäische Union mit neuen Vorschlägen wieder einmal aktiv geworden. Doch ob die Verbraucher dadurch am Ende mehr als bisher durchblicken, bleibt vorerst offen. Denn die Branche versucht nach Angaben von Politikern, die Vorschläge zu durchlöchern.

Der Versichererverband GDV etwa kritisiert insbesondere eine mögliche Offenlegung der konkreten Vermittlerprovision. Diese helfe dem Kunden bei der Beurteilung oder beim Vergleich von Versicherungsprodukten nicht weiter. Womit die Branche Recht hat.

Die wichtigsten Urteile zur Falschberatung

  • Beratung ohne

    Die Gerichte müssen sich immer wieder mit dem Thema fehlerhafte Anlageberatung beschäftigen. Die Fälle sind immer individuell. Eine Auswahl von richtungsweisenden Urteilen für verschiedene Lebenslagen zeigt, welche Chancen Opfer von falscher Beratung haben.

  • Versteckte Kosten

    Bankberater, die eine Anlageempfehlung aussprechen, müssen alle Provisionen offen legen, die sie erhalten. Dazu gehören sämtliche Rückvergütungen, der Ausgabeaufschlag, einmalige Provisionen oder zum Beispiel Bestandsprovisionen aus der laufenden Managementgebühr. Werden nicht sämtliche Provisionen offengelegt, kann der Anleger Schadensersatz geltend machen. Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: XI ZR 56/05)

  • Provisionen offenlegen

    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen Banken über Provisionen aufklären, die sie beim Verkauf von Anlageprodukten erhalten. Wenn die Bank nicht ausreichend informiert hat, können Privatanleger auch nach Ablauf der Verjährungsfrist von drei Jahren das Geschäft rückgängig machen. Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: XI ZR 586/07)

  • Mangelnde Auskunft

    Will ein Kunde Anleihen kaufen, muss der Berater bei Auslandsanleihen über das Risiko des Zahlungsausfalls informieren. Wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt oder Bedenken des Anlegers nicht ernst nimmt, ist die Bank schadensersatzpflichtig. Im behandelten Fall hatte das Geldhaus der Klägerin Argentinien-Anleihen empfohlen, obwohl diese auf eine sichere Geldanlage Wert gelegt hatte. Oberlandesgericht Bamberg (Aktenzeichen: 5 U 246/05)

  • Kritische Presseberichte

    Berater müssen darüber informieren, wenn in der Presse Kritik an einem bestimmten Finanzprodukt laut wird. Die Bank muss ihre Geldhäuser darüber in Kenntnis setzen, wenn sich in der anerkannten Wirtschaftspresse derartige Berichte häufen. Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: XI ZR 89/07)

  • Begrenzte Einlagensicherung

    Banken, die ihren Kunden nur eine begrenzte Absicherung der Einlagen bieten können, müssen darüber informieren. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Fall die Rechte von Bankkunden gestärkt. Die Geldinstitute müssen ihre Kunden unmissverständlich darauf hinweisen, wenn ihre Spareinlagen nur bis zur Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung geschützt sind. Bundesgerichtshof, (Aktenzeichen: XI ZR 152/08 und XI ZR 153/08)

  • Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung

    Die Deutsche Bank muss 540.000 Euro Schadenersatz an einen mittelständischen Unternehmer bezahlen, dem sie zum Kauf von hochspekulativen Zinswetten geraten hat, ohne vorher im notwendigen Umfang beraten und aufgeklärt zu haben. Der Kunde investierte in ein hochkomplexes Swap-Geschäft und die Zinsen entwickelten sich anders als erwartet. Das Gericht sah zudem einen Interessenkonflikt der Bank. Bundesgerichtshof (Aktenzeichen XI ZR 33/10)

  • Haftung einer Direktbank

    Wenn ein Anleger einen Depotvertrag mit einer Direktbank abschließt, entscheidet er sich bewusst gegen das klassische Angebot einer Filialbank. Gibt eine Direktbank eine Empfehlung, so muss diese transparent und richtig sein. Eine Verpflichtung zu einer umfassenden und vollständigen Anlageberatung ergibt sich daraus nicht. Amtsgericht München (Aktenzeichen 111 C 24503/09)

  • Vermittler haften

    Anlagevermittler müssen Immobilienfonds auf Wirtschaftlichkeit überprüfen hinweisen. So müssen sie das Anlagekonzept zumindest auf Plausibilität hin prüfen. Bundesgerichtshof, (Aktenzeichen III ZR 144/10)

  • Aufklärungspflicht beachten

    Das Landgericht Frankfurt bestätigt seine Rechtsprechung, wonach eine Aufklärungspflicht über die Vertriebsvergütung besteht und andernfalls eine Schadensersatzpflicht vorhanden ist.
    Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen 2-190 116/09)

  • Telefonisch beraten

    Wenn bei einer Anlageberatung Twin-Win-Zertifikate empfohlen werden, muss über das Rückzahlungsszenario bei Berühren oder Unterschreiten der Sicherheitsschwelle unterrichtet werden. Zudem muss die Bank auch über ein vorzeitiges Kündigungsrecht des Emittenten aufklären. Die Beratung erfolgte telefonisch. Über das komplexe Produkt muss aber auch mit schriftlichem Material aufgeklärt werden, so das Gericht. Oberlandesgericht Frankfurt (Aktenzeichen 17 U 207/09)

Denn die Höhe der Vermittlerprovision liefert nur eine Teilinformation, wenn ein Kunde die Kosten seines Vertrags beurteilen möchte. Schließlich verdient neben dem Produktverkäufer auch noch das Finanzunternehmen mit, also die Versicherung, die Bank, die Bausparkasse oder der Fonds. Mitunter schneiden sich auch noch weitere Dienstleister ein Stück vom Provisionskuchen ab, wie etwa Fondspools, die Vermittlern helfen und ihnen unangenehme Arbeiten abnehmen.   

Schwierig ist es auch, die Provisionen aus verschiedenen Bereichen der Finanzbranche miteinander zu vergleichen. Provisionssätze allein helfen zum Beispiel nicht weiter, denn die Berechnungsmethoden und Regeln unterscheiden sich von Sparte zu Sparte. Jede Rangliste in Euro, wie etwa die hier von Handelsblatt Online erstellte Aufstellung, muss daher mit Annahmen auskommen, etwa über marktgängige Vermittlungsvolumina.

Wichtig sind Informationen über die Provisionen in einzelnen Bereichen dennoch. Entscheidend für Kunden ist ja letztlich: Sie sollten die Hebel verstehen, mit denen ein Vermittler jeweils seine Provision durch den Verkauf eines bestimmten Finanzproduktes maximieren kann. Das hilft ihnen dann im Verkaufsprozess vielleicht, die Motivation des jeweiligen Gegenübers besser einzuschätzen, wenn er etwas empfiehlt.

20 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 18.07.2012, 20:24 UhrClownsHelden

    @Heulsuse
    18.07.2012, 15:09 Uhr

    Ihre Beiträge sind fragwürdiger Natur!

    Die Empörung über ihre Beiträge basiert auf Ihren falschen Annahmen.

    Sie suggerieren:
    "Ein Makler erhält für die Sachversicherungen (mindestens) 25% vom laufenden Beitrag. Laufend."

    Dies ist nicht grundsätzlic und marktübergreifend zutrefend!

    "Also bei einer PHV JEDES Jahr 12,50 Euro. Wenn der Vertrag im Bestand des Maklers bleibt, sind das in 10 Jahren ....? Und: er braucht nichtmal vermitteln, er muss nur den Bestand übertragen bekommen per Maklerauftrag.

    Da liegen Sie falsch, er muss den Bestand jährlich pflegen also aktualisieren und auf dem laufenden halte. Warum wissen Sie dies nicht?

    "In der PKV wird das 8,5fache eines Monatsbeitrages gezahlt. Hinzu kommt die regelmäßige Bestandspflege von 2% des Beitrags."

    Auch diese Annahme ist grundsätzlich und marktübergreifend falsc. Wie kommen Sie nur auf solche Zahlen, die sich breitbandig fälschlich unterstellen?

    "In der lebensversicherung/BU werden 5% der Beitragssumme (Monatsbeitrag x 12 x Laufzeit) bezahlt, und zwar vom brutto-Beitrag. Hier kommt die regelmäßige Bestandspflege von 2% oben drauf."

    Auch diese Annahme ist pauschal falsch und nicht zutreffend wie komme Sie nur auf solchen Unsinn?

    Also: hier wird Geld verdient. SEHR viel Geld. Das wäre okay, wenn wenigstens sach- und fachkundig beraten würde.

    Wie es scheint, basieren Ihre Annahmen auf ebensolchen falschen Grundlagen und das sollte man nicht in der Öffentlichkeit breittreten, will man sich nicht gänzlich unglaubwürdig outen...

    Sehr schlecht regergiert (recherchiert) Max oder haben Sie sich zu schlecht verkauft? Odr aber: Ist Ihr Beratungsansat nicht mehr wert?

    Übrigens: Sie sind nicht alleine, es gibt noch schlechterre Berater, die bekommen noch weniger! hhh.... Sie können einem ja richtig leid tun!

  • 18.07.2012, 20:13 UhrVulgus

    Kommentator "MAX" berät falsch. Dies, lässt sich schn alleine an seinen genannten Tarifbeiträgen ableiten. Dass er unter Grundlage seiner (vermutlich ebenso ragürdigen Dokumentationen) latent potentielle Haftungsfälle generiet, scheint Ihn dabei nicht zu stören. Zudem tritt er noch untert dem Nick "Heulsuse" auf undreisst Witze was bei seiner Rechtschreibung obsolét erscheint. Man kann hinsichtlih der Rechtschreibung durchaus feststellen, dass Kommentator Max dem unteren Bildungsniveau angehört und dem Proletariat entsprungen scheint...
    .
    NUR: WER LÄSST SICH - AUF DIESEM NIVEAU - VON MAX BERATEN?

  • 18.07.2012, 20:02 UhrAnalyst

    @Max Beitrag vom 18.07.2012, 12:12 Uhr
    .
    "Max" hier mal Ihre Rechtrschreibfehler, vielleicht setzen Sie sich ja mal mit Ihrer Rechtschreibung auseinander, bevor sie anfangen fremden naiven und gutgläubigen Kunden Ihren kuriosen Bauchladen aufzudrängen.
    .
    .
    Sie schrieben:
    .
    "regergiert" (da meinen Sie sicher "recherchiert") hahahaha... Prüller!!
    Sie sind ein ganz lustiger Zeitgenosse, leider aber nicht ernst zu nehmen bei der Rechtschreibung und Fachwissen!

    Und:
    "Eine PHV kostet in der Regel zwischen 38 und 50 €"

    Das, ist ebenso falsch! Wie kommen Sie nur auf den Blödsinn? Verkaufen Sie nur Verunsicherungen? Eine PHV ohne Inhalt und höchstmöglicher Deckungssumme ist für den Beitrag nur für Singles oder Rentner zu bekommen. Was ist mit Familien und Zusatzrisiken für Kinder, Schlüsselverlust & Vermietung und Ausfalldeckung und Rechtschutz hierzu? Ausleihe Schäden imaußereuropäischen Ausland und Leihschäden bzw. unentgeldlicher Hilfelesitung?
    .
    Nennen Sie am besten Ihren favoritisierten Tarif samt Gesellschaft, damit ich Ihre unsinnige Empfehlung zerpflücken kann Sie Profi für Verunsicherungen sind sicher leider noch unter die "alte Hasenregelung" gefallen, anderst kann ich Ihren Beitrag nicht einordnen!

    Und:
    "Platz 5 , wer bitte schön unterschreibt denn noch einen 5 Jahresvertrag, bzw. wer verkauft den ????? Alles andere schein <- + "t"

    Lustige Grüße
    an alle Minderbemittelten

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