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Verweigerer: Krankenversicherer leiden unter Nichtzahlern

von Thomas Schmitt Quelle: Handelsblatt Online

Rund 144.000 Kunden in der privaten Krankenversicherung zahlen ihre Beiträge nicht - ein Schaden von mehr als 500 Millionen Euro. Bisher hat nur ein Versicherer eine Lösung. Jetzt soll das Gesetz geändert werden.

"Geld weg - Arzt weg". So drohen Mitarbeiter des Universitätsklinikums in Rostock. Auch Nichtzahler in der Krankenversicherung haben das Problem. Wer nicht zahlt, wird höchstens im Notfall behandelt. Quelle: dpa
"Geld weg - Arzt weg". So drohen Mitarbeiter des Universitätsklinikums in Rostock. Auch Nichtzahler in der Krankenversicherung haben das Problem. Wer nicht zahlt, wird höchstens im Notfall behandelt. Quelle: dpa

DüsseldorfEin immer größeres Problem in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind die Nichtzahler. Inzwischen ist deren Zahl nach Angaben des PKV-Verbandes auf 144.000 der insgesamt knapp neun Millionen Kunden gestiegen. Weil die Prämien von diesen Kunden nicht fließen, ist bisher ein Schaden von mehr als 500 Millionen Euro entstanden. Die Kosten muss das jeweilige Kollektiv des betroffenen Versicherers tragen.

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Der Schaden wird im Laufe der Zeit umso größer, je länger die Kunden ihre Prämien nicht zahlen. Als Ausweg ruft die Branche nun nach der Politik. Im Gespräch ist nun ein Nichtzahlertarif für alle privaten Krankenversicherer. Laut "Welt" soll dieser Tarif rund 100 Euro im Monat kosten und nur noch akute Krankheiten oder Schwangerschaften abdecken. Zunächst sollten säumige Versicherte zweimal gemahnt werden, bevor ihr bisheriger Tarif automatisch in einen Ruhezustand versetzt werde.

Die privaten Anbieter sind sehr unterschiedlich von Nichtzahlern betroffen. "Die Zahl der Nichtzahler bei den von uns beobachteten PKV-Unternehmen schwankt zwischen 0,05 und 4,5 Prozent der Versicherten", sagte Guido Leber, Analyst der Ratingagentur Assekurata. In der Branche schätzt man, dass der Anteil der Nichtzahler in der Spitze bei einzelnen Unternehmen sogar bis auf zehn Prozent der Versicherten hochgeht.
Vergleichsweise stark unter Nichtzahlern leiden Versicherer, die in vergangenen Jahren aggressiv mit Billigtarifen auf Kundenfang gegangen sind. Dazu zählen die Generali-Tochter Central und die Ergo-Tochter DKV. Beide haben sich inzwischen aus dem Niedrigpreissegment wieder zurückgezogen. Für die aufgelaufenen Verluste müssen die Altkunden aufkommen, deren Beiträge daher in diesen Tagen zum Teil stark erhöht werden.

Als einziger Versicherer hat Hanse Merkur bisher einen speziellen Tarif für Nichtzahler in der Auslage. Das Produkt heißt „Mini“ und sei nicht für das Neugeschäft geöffnet, sondern nur für den Tarifwechsel innerhalb der Hanse Merkur, erklärte ein Sprecher. Bei einem sehr hohen Selbstbehalt von 5.000 Euro zahle ein 30 Jahre alter Mann 57 Euro monatlich, eine gleichaltrige Frau komme auf 68,54 Euro im Monat.

 


5000 Euro muss der Kunde selbst tragen

Hintergrund: Die PKV-Unternehmen dürfen Nichtzahlern aufgrund der Versicherungspflicht seit 2009 nicht mehr wie früher kündigen. Trotzdem müssen Sie für eine Notfallbehandlung aufkommen.

Doch ob sich der Wechsel in solche Nichtzahler-Tarife lohnt, ist umstritten. Der Geschäftsführer des Analysehauses Franke& Bornberg, Michael Franke, ist davon wenig begeistert. Der Tarif Mini der Hanse Merkur weise einen Selbstbehalt von 5.000 Euro über alle Leistungsbereiche auf. Das entspreche genau der Höchstgrenze der gesetzlichen Vorgabe für die Erfüllung der Krankenversicherungspflicht.

Für einen Versicherten in finanziell prekärer Lage könne ein Wechsel in den Tarif Mini zwar Vorteile bringen, weil der Basistarif in der privaten Krankenversicherung sehr teuer und daher keine Alternative sei. Der Versicherte laufe so zumindest nicht in ein Mahnverfahren. Seine Bonität bleibt also gut.

„Auf der anderen Seite ist fraglich, ob jemand, der nicht in der Lage ist, einen Beitrag von 200 Euro im Monat für einen normalen Einsteigertarif zu zahlen, sich im Ernstfall einen Selbstbehalt von 5.000 Euro leisten kann, zum Beispiel für eine plötzliche Krankenhausbehandlung“, sagt Franke. Von daher könnte für den Versicherten die „kostenlose“ Notfallbehandlung ohne Beitragszahlung unter Umständen die bessere Variante sein. 

Wie die Politik diese Hürde überspringen will, ist noch nicht klar. Zurzeit würden zwischen den betroffenen Bundesressorts, dem Finanzministerium, dem Justizministerium und dem Gesundheitsministerium die Einzelheiten der notwendigen Gesetzesänderungen abgestimmt, schrieb das Versicherungsjournal. Das ist mit einigem Aufwand verbunden. Denn es müssten insbesondere das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geändert werden.

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