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Vorsorgevollmacht: Ein Papier für alle Fälle

Eine Vorsorgevollmacht hilft bei Regelung finanzieller und anderer privater Angelegenheiten. Behörden warnen aber vor unseriösen Angeboten.

Immer mehr Menschen nutzen dazu eine Vorsorgevollmacht. Quelle: Fotolia
Wer sich im Alter, bei Krankheit oder nach einem Unfall nicht mehr um seine privaten Angelegenheiten kümmern kann, ist auf zuverlässige Unterstützung angewiesen. Immer mehr Menschen nutzen dazu eine Vorsorgevollmacht. Quelle: Fotolia

Ob Rente, Wertpapierdepot oder Versicherungen: Wer sich im Alter, bei Krankheit oder nach einem Unfall nicht mehr um seine privaten Angelegenheiten kümmern kann, ist auf zuverlässige Unterstützung angewiesen. Immer mehr Menschen nutzen dazu eine Vorsorgevollmacht, wie die Bundesnotarkammer berichtet.

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Sie wird einer Vertrauensperson übergeben, die damit verpflichtet ist, sich um alle privaten Angelegenheiten zu kümmern. Eine Vorsorgevollmacht sorgt dafür, dass im Notfall keine fremde Person über persönliche Angelegenheiten entscheidet. Liegt dem zuständigen Betreuungsgericht nämlich keine Vorsorgevollmacht vor, bestimmt es von sich aus einen gesetzlichen Betreuer.

Das kann ein Angehöriger oder auch ein Berufsbetreuer sein.

1,7 Millionen Nutzer im Zentralen Vorsorgeregister

Eine wichtige Hilfe ist in diesem Zusammenhang das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Hier kann jeder für eine Gebühr von 13 Euro seine Vorsorgevollmacht registrieren lassen. „Eine Registrierung bringt den Nutzern entscheidende Vorteile, da die Behörden auf diese Weise schnell informiert sind“, sagt Sibel Aktekin von der Bundesnotarkammer.

„Denn die Gerichte erkundigen sich über das Vorsorgeregister automatisch nach einer Vollmacht, sobald jemand beispielsweise bewusstlos im Krankenhaus liegt“, sagt Aktekin. Zudem können Aussteller jederzeit Vollmachten löschen und auf andere Personen ausstellen.

Rund 1,7 Millionen Bundesbürger haben bereits eine Vorsorgevollmacht registrieren lassen, fast doppelt so viele wie 2008. Wer keine nahen Angehörigen hat oder sie nicht bestimmen lassen möchte, der kann alternativ auch eine sogenannte Betreuungsverfügung für eine bestimmte Person ausstellen, die dann im Notfall zum gesetzlichen Betreuer bestimmt und vom Gericht überwacht wird.

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