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Wissen: Grundsätzliches zur Riester-Rente

Die Riester-Rente lockt mit Zuschüssen vom Staat, aber ist angesichts großer Produktauswahl auch nicht ganz unkompliziert. Wie die Riester-Rente grundsätzlich funktioniert.

Familien mit Kindern sind bei Quelle: AP
Familien mit Kindern sind bei der Riester-Rente im Vorteil Quelle: AP

GrundlagenDie staatlich geförderte Zusatzversicherung soll Sparern eine stabile Altersrente sichern. Da die Zahl der Rentner steigt, während die der erwerbstätigen Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt, reicht die gesetzliche Rente dafür künftig nicht mehr aus. Anspruch auf Riester-Förderung haben Beamte sowie Arbeitnehmer und Selbstständige, die steuerpflichtig und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

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FörderungRiester-Sparer erhalten vom Staat Zulagen und können ihre Sparbeiträge zudem von der Steuer absetzen. Die Zulagen werden in der Steuererklärung von dem entstehenden Steuerbonus abgezogen. Um Anspruch auf die volle Grundzulage von derzeit 154 Euro im Jahr zu haben, müssen Sparer inklusive staatlicher Zuschüsse mindestens vier Prozent ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens einzahlen – mindestens 60, maximal 2100 Euro. Neben der Grundzulage von 154 Euro schießt der Staat pro Kind 185 Euro zu, für seit Anfang 2008 geborene Kinder sind es 300 Euro. Diese Extrazulage fließt, solange Anspruch auf Kindergeld besteht. Der Nachteil des Modells: In der Auszahlungsphase müssen Anleger ihre Rente voll versteuern.

ProdukteWer riestern will, kann zwischen mehreren Anlageprodukten wählen. Gefördert werden Rentenversicherungen, Bank- und Fondssparpläne sowie Bausparpläne und Hypothekendarlehen für selbst genutzte Immobilien.

VerfügbarkeitDas angesparte Kapital ist nur begrenzt verfügbar: Erst zum Auszahlungsbeginn können Riester-Sparer maximal 30 Prozent entnehmen – wer mehr will, muss Zulagen und Steuervorteile an den Staat zurückzahlen. Normalerweise ist jedoch die Auszahlung des Guthabens als Rente vorgesehen.

TodesfallStirbt ein Riester-Sparer vor dem 85. Lebensjahr, können Erben bei Bank- und Fondssparplänen in den Vertrag einsteigen. Bei Riester-Rentenversicherungen kann generell nichts vererbt werden. Nur wenn ein Hinterbliebenenschutz vertraglich vereinbart wurde, etwa eine garantierte Mindestleistungsdauer (Rentengarantiezeit), haben Erben eventuell noch Ansprüche. Bei geförderten Bausparplänen und Hypothekendarlehen können Erben in einen noch laufenden Vertrag einsteigen. Bleibt der Ehepartner in der Immobilie, kann er sich die staatliche Förderung erhalten. Wenn er auszieht oder wenn erbende Kinder den Vertrag übernehmen, müssen die erhaltenen Vorteile in der Regel zurückgezahlt werden.

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