Wohngebäudeversicherung Wann ein Wechsel der Haus-Police lohnt

Der erste Herbststurm ist über Deutschland gefegt, Versicherer rechnen mit steigenden Kosten für Katastrophenschäden und drohen mit Preiserhöhungen. Wann der Anbieterwechsel lohnt und was Sie beachten müssen.

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Orkan

Rasant ist Orkan "Christian" über Deutschland hinweggefegt. Vor allem im Norden hat er ziemlich randaliert, ließ Bäume einstürzen und riss Dächer von den Häusern. Während Hausbesitzer jetzt den Ärger mit den Schäden haben, sind die Unwetter für Versicherer Freud und Leid zugleich. Einerseits steigen die Ausgaben, die Assekuranzen müssen die Schäden ihrer Kunden ersetzen. Andererseits lassen sich mit solchen Naturereignissen Preiserhöhungen gut rechtfertigen.

Die Grundlagen dafür sind bereits in der vergangenen Woche gelegt worden. Bei ihrem traditionellen Branchentreffen in Baden-Baden haben Vertreter der großen Rückversicherer gemeinsam die Prämien für die Versicherung von Katastrophen für das kommende Jahr ausgelotet. In einem Punkt waren sich die meisten Teilnehmer schnell einig: Es wird teurer. Unwetter wie das Hagel-Donnerwetter, welches im August in Baden-Württemberg Schäden in Millionenhöhe an Autos, Solaranlagen und Dächern anrichtete, verderben sowohl Erst- als auch Rückversicherern die Bilanz. Die SV Sparkassenversicherung, einer der größten Gebäudeversicherer in den betroffenen Regionen, rechnete mit Schäden in Höhe von bis zu 600 Millionen Euro. Insgesamt seien die Schäden durch Unwetter in Europa zwischen Januar und September um ein Drittel gegenüber dem Durchschnitt der letzten Jahre gestiegen.

Vorsorglich nutzte der Deutschland-Chef der Hannover Rück, Michael Pickel, das Treffen in Baden-Baden, um Preissteigerungen bei den Erstversicherern anzukündigen - insbesondere bei Wohngebäudepolicen, die Schäden durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser abdecken. Nicht zu verwechseln sind die Policen mit Versicherungen gegen Elementarschäden. Nur damit sind Hausbesitzer auch gegen die Folgen von Überschwemmungen und Hochwasser abgesichert. Während jeder frei wählen kann, ob er sich gegen solche Schäden versichern will, ist zumindest die Feuerversicherung Pflicht. In der Regel wollen Kreditgeber diese schon vor Abschluss der Hypothek sehen. Die meisten Hausbesitzer schließen aber eine Wohngebäudepolice mit allen Bausteinen ab, Feuer, Sturm und Leitungswasser. Dieses Komplettpaket ist die sogenannte verbundene Wohngebäudepolice. Laut dem Branchenverband der Versicherer GDV besaßen die Deutschen 2012 rund 19,1 Millionen Wohngebäudepolicen.

Einigen Hausbesitzer haben bereits in den vergangenen Wochen unerfreuliche Post von ihrer Versicherung bekommen, die die Prämien für Wohngebäudepolicen erhöhen. Davon berichtet etwa die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Ein paar Versicherer kündigen bestehende Verträge und bieten dafür teurere Neupolicen", sagt Verbraucherschützerin Elke Weidenbach. Das Problem: Für den Verbraucher sind die Preiserhöhungen wenig transparent, für Laien ist es kaum nachvollziehbar, ob die höheren Beiträge auch gerechtfertigt sind. Oft müssten auch Versicherte mehr zahlen, die gar keinen Schaden an Haus und Hof gehabt hätten, so die Verbraucherschützer.

Wer solch ein Schreiben von seiner Versicherung erhält, sollte das nicht einfach hinnehmen und sich ärgern. Vielmehr ist eine Preiserhöhung eine gute Gelegenheit, um den alten Tarif und seine Konditionen genau zu überprüfen. Gerade solche Sachwertversicherungen werden von vielen Sparern oft als gegeben hingenommen und schlummern in den Aktenordnern, ohne dass die Höhe der Beiträge hinterfragt wird. Denn oft spart ein Anbieterwechsel viel Geld.

Was gibt's beim Wechsel zu beachten?

Wenn der Blitz einschlägt und Hagelkörner randalieren
Gebäude und HausratEgal ob Blitzeinschlag, Sturmschäden oder Zerstörungen durch Hagelkörner: Wenn das Haus oder die Wohnung durch solche Unwetter in Mitleidenschaft gezogen wurde, übernehmen die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer die Kosten für die Schäden. Mieter halten sich an ihre Hausratversicherung, Vermieter an die Wohngebäudevariante. Kommt es zu Überschwemmungen durch Starkregen, brauchen Hausbesitzer und Mieter eine Elementarschadenversicherung. Die hat aber längst nicht jeder! Vorsicht auch beim Blitzeinschlag: Versichert sind meist nur dessen direkte Auswirkungen, nicht aber so genannte Überspannungsschäden. Das sind Schäden, die erst in zweiter Ableitung durch den Blitz verursacht werden. Quelle: dpa
AutosDie Teilkaskoversicherung übernimmt die Hagel-, Blitz- und Sturmschäden. Ist das Blech verbeult oder die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten für gewöhnlich in voller Höhe erstattet. Vorher gilt es für Voll- und Teilkaskoversicherte aber nachzurechnen: Was bedeutet die Kostenübernahme für den künftigen Schadenfreiheitsrabatt? Fahrzeughalter, deren Auto durch ein Unwetter beschädigt wurde, sollten die Schäden mit einer Kamera dokumentieren und diese binnen einer Woche dem Versicherer melden. Quelle: dpa
Feld und ErnteLandwirte können ihre Felder gegen Hagel versichern. Fast acht Millionen Hektar sind so vor dem finanziellen Risiko eines Ertragsausfalls geschützt. Das entspricht in etwa der Größe von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zusammen. Quelle: dpa
SturmschädenFür Schäden nach Stürmen haften Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Allerdings: Stürmisch ist es aus Sicht der Versicherer es erst ab Windstärke acht. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 61 Kilometern pro Stunde. In Zweifelsfragen helfen die Verbraucherzentralen in den einzelnen Bundesländern. Dort erhalten Geschädigte auch viele Tipps. Im Bild: Ein Unwetter über Augsburg (Bayern). Die Hitze verabschiedete sich mit Gewittern und Hagelschlag. Quelle: dpa
Bloß nicht leichtsinnig werdenWer trotz polizeilicher Warnung sein Auto in einem durch Hochwasser gefährdeten Gebiet abstellt oder auch nur dorthin fährt, der riskiert, dass der Versicherer nur einen Teil des Schadens trägt oder sich auch ganz verweigert. Dies gilt insbesondere, wenn der Versicherte in einer Weise gehandelt hat, durch die der Schaden hervorgerufen wurde. Zumindest kann die Gesellschaft dann entsprechend der Schwere des Verschuldens ihre Leistung kürzen. Lediglich ein unkorrektes Verhalten, das als "leichte Fahrlässigkeit" betrachtet werden kann, bewahrt vor solchen finanziellen Einbußen. Im Bild: Ein Junge schiebt sein Fahrrad über eine überschwemmte Straße in Lohmar (Nordrhein-Westfalen). Heftige Gewitter haben in Nordrhein-Westfalen zu zahlreichen Rettungseinsätzen der Feuerwehr geführt. Quelle: dpa
Schäden durch BlitzschlagSchlägt der Blitz direkt in ein Haus ein, kommt der Gebäudeversicherer für Schäden am Gebäude auf. Schäden durch Überspannung werden nur ersetzt, wenn der Blitz direkt in das versicherte Grundstück oder Gebäude eingeschlagen ist. Sonstige Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss sind nur dann über die Gebäudeversicherung abgedeckt, wenn eine zusätzliche Klausel, die sogenannte Überspannungsklausel vereinbart wurde. Das gilt ebenso für die Hausratversicherung. Im Bild: Rettungskräfte versuchen Jungvieh aus einem Stall in Lamderdingen (Bayern) zu befreien, der nach einem Blitzschlag teilweise eingestürzt war. Quelle: dpa
Kaputter HausratWenn der Sturm mit Hausrat spielt, zahlt die Hausratversicherung – aber nur, wenn diese Dinge während der Böen in einem Gebäude untergebracht waren und beschädigt wurden. Eine Ausnahme gibt es für Mieter, wenn Antennen und Markisen außen am Gebäude angebracht sind und ausschließlich durch die Bewohner der versicherten Wohnung genutzt werden. Auch dann zahlt die Hausratversicherung den Schaden. Im Bild: Feuerwehrleute pumpen in Hermeskeil (Rheinland-Pfalz) Wasser aus einer überfluteten Garage. Gewitterregen sorgten in weiten teilen von Rheinland-Pfalz für Überflutungen. Quelle: dpa

"Wie in allen Versicherungszweigen gibt es auch im Bereich der Wohngebäudepolicen erhebliche Prämienunterschiede am Markt", sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. Häufig seien es die kleineren Anbieter, die die günstigeren Preise bieten. Auch Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) hält einen Anbieterwechsel grundsätzlich für lohnenswert. "Der Verbraucher sollte aber nicht nur auf günstige Beiträge, sondern vor allem auf gute Versicherungsbedingungen achten", sagt Boss.

Normalerweise können Versicherte einmal im Jahr kündigen, die entsprechende Frist ist in der Regel drei Monate. "Allerdings haben Verbraucher bei Preiserhöhungen seitens der Versicherung ein Sonderkündigungsrecht", sagt Castelló. Innerhalb eines Monats kann der bestehende Vertrag dann gekündigt werden. Allerdings nur dann, wenn die Leistungen trotz höherer Prämie gleich geblieben sind.

Ist das Haus noch mit einer Hypothek belastet, muss der Kreditgeber einer Kündigung zustimmen. Das ist in der Regel kein Problem, wenn der Kunde einen neuen Folgevertrag vorlegen kann. Aufpassen müssen auch Hauskäufer. "Die bestehende Police geht automatisch auf den Käufer über", sagt Castelló. Wer also nicht aufpasst, hat möglicherweise den teuren Vertrag des Vorbesitzers eingesackt. "Auch hier besteht ein dreimonatiges Sonderkündigungsrecht", so die Verbraucherschützerin.

Bei älteren Verträgen muss noch genauer hingeschaut werden. "Altverträge haben tatsächlich häufig den Nachteil, dass die Bedingungen schlechter sind als die aktuellen und das die Beiträge dafür zu hoch sind", sagt Boss von BdV. Allerdings gibt es einige Altverträge, die besondere Vorteile aufweisen. So wurden beispielsweise in der ehemaligen DDR Wohngebäudepolicen verkauft, in denen die Versicherung gegen Elementarschäden wie die Folgen von Überschwemmungen und Hochwasser bereits mit inbegriffen. Bekanntermaßen lassen sich derartige Schäden mittlerweile nur noch zusätzlich versichern, gegen vergleichsweise hohe Beiträge. Gerade in einer Niedrigzinsphase, in der die Zinserträge der Versicherer sinken, versuchen Versicherer derart teure Altpolicen loszuwerden.

Deshalb hat die Allianz rund 15000 Kunden mit Ost-Verträgen in hochwassergefährdeten Gebieten jetzt eine Frist gesetzt. Noch bis Donnerstag können sie sich entscheiden, ob sie ihre alte DDR-Police behalten wollen. Dafür müssen sie allerdings eine höhere Versicherungsprämie und einen Selbstbehalt akzeptieren. Anderenfalls muss ein neuer Versicherer her. Laut Stiftung Warentest fahren allerdings die meisten Allianz-Kunden besser damit, den Vertrag zu den neuen Konditionen fortzuführen. Denn für die betroffenen Hochwasser-Risikozonen bieten Versicherer oft gar keine Elementarschadenversicherung an - oder die Police ist für Normalverdiener unbezahlbar. "Wenn es auf dem Markt kaum möglich ist, neuen Versicherungsschutz zu bekommen, ist eine Kündigung durch den Versicherer besonders ärgerlich", sagt BdV-Expertin Boss. Wehren könnten sich Versicherte dagegen allerdings nicht.

Nicht nur Allianz-Kunden wurde seitens ihres Versicherers gekündigt. Auch die Ergo trennt sich in diesem Jahr von zahlreichen alten Versicherungsverträgen. Denn die Düsseldorfer stellten rund 120.000 Kunden vor einen Deal. Entweder diese lassen sich auf neue Verträge ein und zahlen in der Regel 14 Prozent mehr Beiträge, oder sie fliegen aus der Versicherung.

Nicht Versicherers' Liebling

Die wichtigsten Antworten zur Hausratversicherung
hochwasser Quelle: dpa
Was ist ebenfalls abgedeckt?Die Hausratversicherung schließt auch Bargeld, Schmuck, Münzen, Gold und Kunstwerke mit ein. Aber: Die Entschädigung für Wertsachen ist meist auf 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt, sofern nicht mehr vereinbart wurde. Wird Geld nicht im Tresor aufbewahrt, ist eine Entschädigung in der Regel auf 1500 Euro beschränkt. Das Limit für Sparbücher, Urkunden oder sonstige Wertpapiere liegt meist bei 2500 Euro. Teure Fahrräder oder E-Bikes sind nicht automatisch mitversichert. Der Schutz muss ausdrücklich vereinbart werden. Gleiches gilt für Überspannungsschäden an Fernsehern oder Computern nach Gewittern. Quelle: dapd
Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?Sie sollte im Idealfall genau dem Betrag entsprechen, der nötig ist, um nach Totalverlust den Wohnstandard ohne finanzielle Einbußen wiederherzustellen. Bei vielen Verträgen geht die Summe wegen dynamischer Anpassungsklauseln zwar automatisch über die Jahre etwas nach oben, deckt aber trotzdem lange nicht den wahren Wert des Hausrats ab. Wer Lücken schließen und im Ernstfall nicht den Großteil des Schadens aus eigener Tasche zahlen will, kann seinen Versicherungsbedarf mit Hilfe der kostenlosen Liste der Stiftung Warentest aktualisieren. Quelle: dpa
Was passiert bei Unterversicherung?Verbraucher versuchen immer wieder, die Versicherungssumme bewusst zu niedrig anzusetzen, um am Beitrag zu sparen. Das kann sie teuer zu stehen kommen: Ist der Hausrat wertvoller als die versicherte Summe, zahlt der Versicherer auch nach kleinen Schäden nur einen Teil des Verlusts. Beispiel: Die Wohnungseinrichtung hat einen Wert von 60.000 Euro. Die Police lautet aber nur auf 30.000 Euro. Muss der Teppich nach einem Wasserschaden herausgerissen und für 2000 Euro ersetzt werden, übernimmt der Versicherer wegen Unterversicherung nur die Hälfte, also 1000 Euro. Quelle: dpa
Was, wenn der Versicherer pauschal rechnet?Häufig ist die Versicherungssumme von der Assekuranz vorgegeben, in der Regel mit 650 Euro pauschal je Quadratmeter Wohnfläche. Bei 80 Quadratmetern wäre der Bewohner damit bis 52.000 Euro abgesichert. Ist seine Einrichtung hochwertig, sei er mit der Pauschalmethode allerdings unterversichert, gibt Köster zu bedenken. Zugleich gilt: Ist der Hausrat zum vorgeschlagenen Mindestbetrag versichert, prüft der Versicherer im Schadensfall nicht, ob der Kunde unterversichert war. Aber Vorsicht: Schummeln und die Quadratmeterzahl niedriger ansetzen, kann zum Bumerang werden. Bei arglistiger Täuschung zahlt die Hausratversicherung gar nicht. Quelle: Fotolia
Was tun bei Rädern?Wer wertvolle Fahrräder oder E-Bikes angeschafft hat, sollte über eine Erweiterung seiner Police nachdenken. Der Mehrbeitrag liegt zwischen 15 und 30 Euro im Jahr (pro 1000 Euro Versicherungssumme). Hat der Tarif einen Nachtschutz, ist das Rad rund um die Uhr, also auch nachts und außerhalb der Wohnung gegen Diebstahl versichert. Fehlt der Passus und müssen die Räder nachts in den Keller oder Abstellraum, macht die Erweiterung oft keinen Sinn. Einen Rundum-Schutz bieten separate Policen von Fahrradclubs. Sie kosten zwischen 80 und 120 Euro im Jahr (pro 1000 Euro Versicherungssumme). Quelle: dpa
Bringt ein Wechseln eine Ersparnis?Häufig ja. Wer seinen Vertrag aktualisieren will, findet meist preiswerte Alternativen. Verträge können drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden. Die Preisunterschiede sind riesig. Junge Leute, Familien oder Senioren können oft 200 bis 400 Euro im Jahr sparen, wenn sie auf ein günstigeres Angebot umsteigen, im Extremfall sogar 1000 Euro. Wechselwillige können sich bei Verbraucherzentralen kostenpflichtig beraten lassen oder online von der Stiftung Warentest gegen zwölf Euro Gebühr. Quelle: Fotolia

Einige Experten warnen Verbraucher davor, die Kündigung durch den Versicherer einfach hinzunehmen. "Eine Vertragsauflösung durch den Versicherer sollten Hausbesitzer möglichst vermeiden", sagt Weidenbach. In den Augen der Assekuranz gelten gekündigte Kunden als Risikofaktor, bei Verhandlungen mit der neuen Versicherung könnte der Verbraucher also im Nachteil sein. Weidenbach rät daher, den neuen, wenn auch teureren Vertrag zunächst anzunehmen und sich dann innerhalb des ersten Jahres nach einem neuen Anbieter umzusehen. "Wer kündigt, muss in jedem Fall sofort einen neuen Versicherer finden, es dürfen keine Lücken ohne Versicherungsschutz entstehen", sagt Weidenbach. Das sei innerhalb der Kündigungsfrist oft gar nicht zu schaffen.

Die Kündigung von Alt-Kunden ist ein Versuch der Versicherer, den Bereich der Wohngebäudepolicen wieder lukrativer zu machen. "Besonders attraktiv ist der Bereich für die Versicherungen nicht", sagt Boss. Defizitär, wie immer wieder behauptet, ist die Sparte allerdings auch nicht. 2012 ist die Schadenquote laut GDV sogar leicht um rund zwei Prozent auf 79,1 Prozent gesunken, die Beitragseinnahmen übersteigen also die zu zahlenden Leistungen.

Was passiert bei Neuabschluss?

Auch wer ein Haus gebaut oder gekauft hat, hat die Qual der Wahl bei der Police. Vor allem die richtige Schadenssumme stellt Laien oft vor Schwierigkeiten. Im Zweifel muss der Wert des Hauses mit einem Experten ermittelt werden. Der GDV rät zudem, eine Klausel für fahrlässiges Handeln in den Vertrag mit einzubauen. Damit sei die Police zwar möglicherweise teurer, allerdings zahle die Versicherung eben auch, wenn die Waschmaschine läuft, ohne dass der Hausbesitzer daheim ist.

Oft können Bauherren die Wohngebäudepolice gleich zusammen mit dem Baukredit abschließen, denn Geldgeber wie die Sparkassen haben auch hauseigene Versicherungen. Was für den Versicherer praktisch ist, muss sich für den Kunden allerdings noch lange nicht lohnen. "Policen, die so mitverkauft werden, sind meistens nicht die günstigsten", sagt Verbraucherschützerin Castelló. Richtige Sparfüchse können sich auch überlegen, ob sie sich auf die vorgeschriebene Feuerversicherung beschränken und auf die anderen Bausteine - Sturm- und Leitungswasserschäden - verzichten. In der Regel ist der finanzielle Vorteil dabei allerdings gering, Experten raten zum Komplettpaket, die verbundene Wohngebäudepolice.

Elementarschäden

Das Schäden durch das Hochwasser gehen in die Milliarden und Hausbesitzer fragen sich, wie sie ihr Gebäude versichern sollen. Worauf es bei Wohngebäudeversicherungen ankommt, welche Fallstricke lauern.
von Andreas Toller

Sobald es wieder zu herbstlichem Starkregen kommt, stellt sich erneut die Frage nach der Elementarschadenversicherung. Weiterhin kann sich aber nicht jeder Hausbesitzer in Deutschland gegen die Folgen von Überschwemmungen, Schneedruck oder Starkregen versichern. "Wer in den entsprechenden Risikogebieten wohnt, bekommt entweder gar keine Versicherung oder nur eine zu überhöhten Preisen", sagt Weidenbach.

Wer eine Police abschließen darf, dem Raten auch die Experten der Stiftung Warentest zum Abschluss. Denn schon bei Schäden durch starken Regen oder steigendes Grundwasser zahlt die normale Gebäudeversicherung im Zweifel nichts. Doch auch die Elementarpolicen weisen große Unterschiede auf, um Klausel-Lesen kommen Versicherte deshalb kaum herum. Einige Policen schützen beispielsweise vor Überschwemmungen durch Starkregen, zahlen aber bei Überschwemmungen durch Hochwasser nichts.

Wer bereits jetzt mit den Sturmschäden von Orkan "Christian" zu kämpfen hat, sollte zunächst gar keine Klauseln lesen oder Vergleichsportale bemühen, sondern zunächst den entstandenen Schaden seiner Versicherung melden. Passiert das nämlich nicht innerhalb von kurzer Zeit, kann sich der Versicherer weigern, die Kosten zu übernehmen.

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