Neben den ausgeschlossenen Rechtsgebieten und zahllosen Ausschluss- oder Begrenzungsklauseln in den Vertragsklauseln können die Versicherer die Kostenübernahme in der Regel auch ablehnen, wenn ein Verfahren keine Aussicht auf Erfolg hat oder in keinem angemessen Kosten-Nutzen-Verhältnis steht.
Wer sich einer unvermeidlichen gerichtlichen Auseinandersetzung gegenübersieht, muss daher zunächst bei seiner Rechtsschutzversicherung erfragen, ob sie für ihn einsteht. Dazu erbitten die Versicherer meist Schilderungen, Gutachten und Belege zu den Ereignissen, die zur Auseinandersetzung geführt haben.
Gelingt es nicht, den Versicherer vom Sinn eines Gerichtsverfahrens zu überzeugen, kann der Betroffene nur noch seinen Anwalt um eine schriftliche Einschätzung der Erfolgsaussichten bitten. Ist in den Versicherungsbedingungen die Zulässigkeit des sogenannten Stichentscheids vereinbart, muss sich die Versicherung der Anwaltsmeinung anschließen und die erste Instanz finanzieren.
Tücken im Kleingedruckten einer Rechtsschutzversicherung
In den Vertragsbedingungen sollte eine allgemeine Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro vereinbart sein. Es gibt aber auch viele Tarife mit unbegrenzter Deckung. Für den Rechtsschutz weltweit empfiehlt der Bund der Versicherten mindestens 25.000 Euro. Soll die Versicherung bei Strafsachen eine Kaution stellen, sollten dafür im In- wie Ausland mindestens 100.000 Euro zur Verfügung stehen.
Schon eine Selbstbeteiligung von 150 Euro sorgt für deutlich niedrigere Beiträge. Aber selbst 500 Euro sind für die vergleichsweise teuren Gerichtsverfahren eigentlich keine unvertretbare Größe. Die Selbstbeteiligung ist sinnvoll, weil der Versicherer keine Klageflut wegen Bagatellfällen fürchten muss und dadurch die Prämien niedrig gehalten werden. Einige Versicherer nutzen die Selbstbeteiligung für einen Schadenfreiheitsrabatt. Mit den Jahren sinkt dann die Selbstbeteiligung, wenn kein Versicherungsfall eingetreten ist.
Ist der Versicherer nicht von den Erfolgsaussichten eines Gerichtsverfahrens überzeugt, kann er den Rechtsschutz verweigern. Ist laut Vertragsbedingungen aber der sogenannte Stichentscheid zulässig, kann der Versicherte seinen Anwalt mit einem Gutachten zu den Erfolgsaussichten eines Prozesses auf Kosten der Versicherung beauftragen. Kommt der Anwalt zu der Einschätzung, dass gute Chancen bestehen, muss die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die erste Instanz übernehmen.
Die Rechtsschutzversicherung sollte in ihren Bedingungen die sogenannte Ereignis-Theorie zulassen. Als Eintritt eines Versicherungsfalles gilt dann der Zeitpunkt, in dem das geschützte Rechtsgut beeinträchtigt wurde - und nicht der Zeitpunkt, an dem das Ereignis seinen Anfang nahm. Beispiel: Taucht ein verdeckter Mangel an einem Neuwagen erst später auf, hilft die Rechtschutzversicherung Schadenersatz oder Garantieansprüche durchzufechten. Auch wenn der Zeitpunkt des Neuwagenkauf lange vor Abschluss der Rechtsschutzpolice erfolgt ist.
Die Streitschlichtung durch einen unparteiischen Mediator ist prinzipiell eine gute Sache. Problematisch sind aber Versicherungsbedingungen, die sie für bestimmte Fälle zwingend vorschreiben. Dann laufen Versicherte Gefahr, die Fristen für ein ordentliches Gerichtsverfahren zu verpassen. Sind die Fronten verhärtet, fehlt zudem oft die Bereitschaft zur Kompromisssuche. Unzulässig sind voraussichtlich Klauseln, die nur dem Versicherer die Auswahl des Mediators gestatten. Selbst in Bereichen, in denen der Versicherer kein Gerichtsverfahren abdeckt, sollte zumindest die Mediation oder eine außergerichtliche Beilegung durch den Versicherer abgedeckt sein. Viele Tarife bieten diese Möglichkeit zum Beispiel für Erbstreitigkeiten oder Scheidungsfälle.
Viele Versicherungstarife schließen Rechtsschutz in Kapitalanlageverfahren kategorisch aus. Einige Anbieter haben jedoch auch Tarife, die Kapitalanlegerklagen abdecken. Diese sind in der Regel deutlich teurer. Versicherungskunden sollten darauf achten ob und in welcher Höhe Prozesskosten oder Anlagen bis zu einer bestimmten Höhe gedeckelt sind.
Wer mit der Regulierung durch seine Versicherung unzufrieden ist und sich zu Unrecht falsch behandelt fühlt, kann den Ombudsmann der Versicherungswirtschaft anrufen, sofern der Versicherer dem Trägerverein dieser Schlichtungsstelle angehört. Bis zu einem bestimmten Streitwert kann er Urteile zum Versicherungsfall treffen, die für die Versicherung dann bindend sind. Jährlich bearbeitet der Ombudsmann mehr als 15.000 Streitfälle mit Versicherungen. Die Kosten dafür tragen die Versicherungen.
Es ist ähnlich wie mit dem Werkstattnetz der Kfz-Versicherer: Viele Rechtsschutztarife sind günstiger, wenn die Versicherung einen Anwalt auswählt, beziehungsweise nur einen Anwalt aus dem eigenen Netzwerk erlaubt. Solche Tarife sind eher zu vermeiden. Eine Umfrage unter Versicherten, die ihre Rechtsschutzversicherung bereits in Anspruch genommen hatten, ergab, dass die freie Wahl des Anwalts sogar als noch höheres Gut gesehen wird als eine hohe Deckungssumme.
Die Rechtsschutzversicherer befinden sich im Verdrängungswettbewerb und bemühen sich daher um besseren Service. Sehr sinnvoll sind telefonische Rechtsberatungen durch Juristen der Versicherung. Einige Tarife bieten diese Rechtsberatung auch für Fälle und Rechtsgebiete an, die nicht im Leistungskatalog der Versicherung stehen. Solche Angebote helfen dabei, Prozessrisiken und den Nutzen den damit verbundenen Kosten gegenüberzustellen.
Undurchschaubare Vertragsvarianten
Den richtigen Tarif zu finden, wird für Verbraucher somit zur Mammutaufgabe. Komplexität und Vielfalt der Tarife sprechen eigentlich für die Konsultation eines Versicherungsberaters. Das Problem: Auch der vermeintliche Experte blickt kaum noch durch. Eine bundesweite Umfrage des Fachmagazins „Versicherungsjournal Extrablatt“ unter 232 Vermittlern ergab, dass sich 37 Prozent nur auf die Tarife eines Anbieters konzentrieren, ein weiteres Drittel beschränkt sich auf zwei bis fünf Versicherer. Viele Versicherungsmakler wünschten sich laut Umfrage selbst Bedingungswerke, die sowohl der Kunde als auch der Berater ohne Jurastudium verstehen kann.
Immerhin hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom März 2014 die Rechte der Verbraucher gestärkt. Vermittler sind zur Bedarfsanalyse und konkreten Risikohinweisen im Hinblick auf Leistungsausschlüsse verpflichtet. Beraten sie schlecht, können die Versicherungsmakler für den eingetretenen Versicherungsschaden selbst haftbar gemacht werden. Das Baukastensystem im Rechtsschutz ist deshalb bei den Beratern vor Ort eher unbeliebt.
Online-Vergleich ergänzend
Alternativ sollten Interessenten daher auch die Versicherungsvergleiche im Internet zu Rate ziehen. Die Vergleichsportale bilden regelmäßig einen Großteil des Marktes ab und bieten einfachen Zugang zu den einzelnen Tarifbedingungen. Mit den drei Top-Angeboten kann der Kunde dann immer noch zu einem unabhängigen Berater gehen, der nochmals die Details durchgeht und idealerweise nicht auf provisions- sondern auf Honorarbasis den Abschluss vermitteln kann.
Laut Verivox sind derzeit besonders Policen von Auxilia, ARAG und Deurag gefragt. Das beliebteste Versicherungsmodul ist dabei der Privat-Rechtsschutz, gefolgt von Berufsrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz. Aber auch Kombipakete mit diesen drei Modulen plus Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter zählen zu den gefragtesten.
Damit aber der Online-Vergleich gelingt, sollten zumindest einige Mindestanforderungen an den Rechtsschutz die Auswahl aus den zahllosen Tarifen der rund 50 Rechtsschutzversicherer begrenzen:
Angemessene Deckungssumme
„Jede Police sollte gewisse Mindeststandards abdecken, etwa eine Deckungssumme von mindestens 300.000 Euro und die Übernahme einer Strafkaution in Höhe von mindestens 100.000 Euro“, rät Ingo Weber, Geschäftsführer bei Verivox, einem der populärsten Online-Vergleichsportale für Versicherungen. Der Bund der Versicherten geht da noch weiter. Er empfiehlt eine Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro. Hintergrund: Durch die neue Gebührenordnung sind die Kosten für Anwälte und bei Gericht im Durchschnitt um 16 Prozent gestiegen. Außerdem sind in den vergangenen Jahren die Streitwerte immer weiter gewachsen.