Eine Selbstbeteiligung ist für private Versicherungsnehmer unbedingt sinnvoll. Denn häufen sich die Streitfälle, machen die Versicherer schnell von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch. Oft genügen schon zwei Versicherungsfälle in einem Jahr. Nach einer Kündigung wird es für den Versicherten schwer, eine Rechtsschutzpolice bei einem anderen Versicherer abzuschließen, denn in der zentralen Datenbank HIS erfasst die Versicherungswirtschaft als kostspielig aufgefallene Kunden.
Mit einer Selbstbeteiligung vermeidet der Versicherungsnehmer den Eindruck, wegen jeder Bagatelle vor Gericht zu ziehen. Zudem senkt der Eigenanteil die Versicherungsprämie mitunter erheblich. Mit einer Selbstbeteiligung können Versicherte den Beitrag deutlich senken. Wer bei jedem Schaden 150 oder 250 Euro selbst bezahlt, kann beim Beitrag bis zu 30 Prozent sparen.
Das relativiert die ansonsten feststellbaren Preisunterschiede von bis zu 50 Prozent, die bei Rechtsschutzversicherungen gleichen Leistungsumfangs zwischen den Anbietern feststellbar sind.
Alternativen zum Gericht
Im Sommer 2012 wurde das erste Mediationsgesetz eingeführt. Mediatoren sollen danach unparteiisch sein und der Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Zudem müssen sie ihre berufliche Qualifikation offenlegen. Konkrete Ausbildungsvorschriften gibt es nur für zertifizierte Mediatoren, die eine gesetzlich anerkannte Ausbildung abgeschlossen haben. Mediatoren können nur vermitteln, wenn beide Streitparteien zustimmen. Die Kosten für die Vermittlung teilen sich die Betroffenen je zur Hälfte. Der Stundensatz eines Mediators liegt bei etwa 200 Euro je Stunde.
Das Schiedsgericht ist ein privates Gericht. Für ein Verfahren schließen die Streitparteien einen Vertrag. Am Schiedsgericht entscheiden Juristen über zivilrechtliche Streitfälle. Beide Parteien sind an den Schiedsspruch gebunden, der einem rechtskräftigen Urteil eines staatlichen Gerichts entspricht. Vor allem Unternehmen nutzen Schiedsgerichte, um sich im Stillen einigen zu können. Die Kosten für ein Verfahren am Schiedsgericht hängen vom Streitwert ab. Beispiel: Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) berechnet für ein Verfahren mit einem Einzelrichter und einem Streitwert von 50.000 Euro Gebühren in Höhe von 5675 Euro.
Kommunen beauftragen unabhängige Schiedspersonen, bei privaten Streitigkeiten zu vermitteln. Sie sollen die Gerichte entlasten. Es geht um Nachbarschaftsstreit, Beleidigungen oder Sachbeschädigungen. Anders als beim Schiedsgericht gibt es keinen Schiedsspruch, sondern eine einvernehmliche Einigung. Die Kosten für ein Schiedsverfahren liegen meist unter 100 Euro.
Rechtsschutz ist Luxus
Verbraucherschützer, Experten und selbst die Versicherungslobby sind sich in einem Punkt weitgehend einig: Eine Rechtsschutzversicherung deckt kein existenzielles Risiko ab. Erst wenn diese etwa durch Haftpflicht-, Lebens-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung bereits abgedeckt seien, ist eine Rechtsschutzversicherung je nach individueller Lebenslage und Bedarf eine sinnvolle Investition. Selbst die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung erachten viele Experten als wichtiger.
Das hat seinen Grund. Denn einerseits sorgen auch andere Policen oder Mitgliedschaften für rechtlichen Beistand, zum Beispiel Automobilclubs wie der ADAC oder eine Gewerkschaft. Andererseits gehen die Kosten eines gewonnenen Gerichtsverfahrens zum Großteil zu Lasten der unterlegenen Partei.
Einzig die Vorfinanzierung eines langwierigen Rechtsstreits sorgt dann für ein hohes finanzielles Risiko. Spezialisierte Prozesskostenfinanzierer können helfen, seine Rechte durchzufechten. Dafür erhalten sie einen Anteil an der erstrittenen Summe. Bedürftige können auch Prozesskostenhilfe vom Staat beantragen.
„Manche Bereiche einer Rechtsschutzversicherung sind teilweise auch durch andere Versicherungen abgedeckt“, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. „Vor allem, wenn es darum geht, Ansprüche an den Versicherten oder seine Haftpflichtversicherung abzuwehren.“ Beispiel Verkehrsrechtsschutz: Wird der Versicherte zum Beispiel nach einem Unfall ohne eigenes Verschulden auf Schadenersatz verklagt, greift auch die Kfz-Haftpflichtversicherung ein. Sie hat selbst ein Interesse an einem Verfahren zur Feststellung der Unschuld, da sie so ihre Schadenersatzzahlungen verhindern oder zumindest begrenzen kann.
Außergerichtliche Einigungen bevorzugt
Daneben bestehen attraktive Möglichkeiten, für eine außergerichtliche und damit deutlich günstigere Streitbeilegung: Es gibt zivilgerichtliche Schiedsgerichte, Schiedsämter für private Streitigkeiten und Ombudsmänner für verschiedene Branchen.
Darüber hinaus haben insbesondere Mediationsverfahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Sie wurden 2012 eingeführt. Die unparteiischen Mediatoren unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und sollen im Streit zwischen zwei Parteien vermitteln. Besonders qualifiziert sind zertifizierte Mediatoren. Die Kosten von rund 200 Euro pro Stunde teilen sich die Streitparteien.