Zeitbombe Pflegeversicherung So sichern Sie sich und Ihre Eltern fürs Alter ab

Auch die nächste, im Juli anstehende Reform der Pflegeversicherung wird das Problem nicht lösen: Das Geld reicht nicht für eine menschenwürdige Versorgung von Millionen Hochbetagten. Wie Sie für sich und Ihre Eltern rechtzeitig vorsorgen können, nicht nur finanziell.

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Eine Pflegerin schiebt eine Quelle: AP

Wer nicht genau weiß, was er machen soll, vernetzt erst mal: „Uns geht es um die Vernetzung vor Ort, von ambulanter und stationärer Pflege, von Haus- und Facharzt“, erklärt die SPD-Gesundheitspolitikerin Mechthild Rawert. Was steckt dahinter? Die SPD möchte das Land mit einem Netz von Pflegestützpunkten überziehen als erste, koordinierende Anlaufstelle für Betroffene. Die Union dagegen fürchtet, dass damit Bürokratie aufgebaut und Geld rausgeworfen wird. Laut Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) schlagen die 4000 geplanten Stützpunkte mit 80 Millionen Euro zu Buche – 20.000 Euro pro Standort.

Uneins ist sich die Koalition außerdem über die Pflegezeit. Der aktuelle Entwurf zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung sieht bis zu zehn Tage unbezahlten Urlaub für Angehörige vor. Die SPD möchte, dass Freigestellte einen 70-prozentigen Lohnersatz erhalten. Unkalkulierbar, kontert die Union. Willi Zylajew, pflegepolitischer Sprecher der Union – ja, auch so etwas gibt es –, fragt: „Wer soll das bezahlen? Die Kassen? Der Staat? Die Unternehmen?“ Doch gerade die möchten den Rechtsanspruch auf eine Pflegezeit am liebsten ganz verhindern. Es ist ein Hauen und Stechen um die Pflege. Bis zum 7. März müssen sich die zerstrittenen Fraktionen einigen. Dann soll das Gesetz in dritter Lesung den Bundestag passieren, damit es pünktlich zum 1. Juli in Kraft treten kann. Im Juli werden auch gleich die Beiträge steigen, um 0,25 Prozentpunkte auf dann 1,95 Prozent des Bruttogehalts. Bisher gilt: 1,7 Prozent teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Hälfte, nur Kinderlose müssen schon seit dem 1. Januar 2005 einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozent zahlen.

Doch auch das neue Gesetz wird das Ziel, allen Menschen ein Altern in Würde zu sichern, nicht erreichen. Zumal die Pflegekasse immer nur als Teilkasko-, nicht als 100 Prozent-Absicherung gedacht war. Dafür müsste jedermann lebenslänglich mehr als das Doppelte einzahlen. Denn wir leben länger; die Hälfte der Neugeborenen dürfte über hundert Jahre alt werden. Und der medizinische Fortschritt verlängert nicht nur unser Leben, oft auch unser Leiden.

Schon jetzt beziehen 2,1 Millionen Menschen Leistungen aus der Versicherung, in 30 Jahren werden es mindestens 50 Prozent mehr sein – bei steigenden Kosten wegen des medizinischen Fortschritts.

Für die Angehörigen heißt das: Wenn Vaters Rente und der Zuschuss aus der Pflegeversicherung nicht reichen, wenn das Elternhaus schon verkauft und das liquide Vermögen aufgelöst ist, müssen die Kinder für die Betreuung ihrer Eltern zuzahlen.

Wer jetzt zwischen 40 und 50 Jahre alt ist, tritt gerade in die heiße Phase ein – und ahnt es oft nicht. In absehbarer Zeit werden die Eltern altern, und nicht alle werden mit 75 Jahren noch auf Kreuzfahrt gehen, mit 85 die Enkel im Memory schlagen und mit 95 nach einem erfüllten Leben sanft entschlafen.

Noch ist genug Zeit um sich mit monatlichen, überschaubaren Beiträgen mit einer Geldanlage oder einer privaten Pflegeversicherung besser abzusichern. Das gilt auch für Eltern: Auch im Alter kann eine Pflegezusatzversicherung noch abgeschlossen werden – solange der Kunde gesund ist.

„Mein Vater war gerade fidel 80 Jahre alt geworden, da ist es passiert“, sagt die Betriebswirtin Susanne L., 44, aus Hanau. Schlaganfall. Ihr, der Schwester und dem Bruder war sofort klar: Der verwitwete und vergleichsweise rasch genesene Vater sollte nach Krankenhaus- und Reha-Aufenthalt in seine alte Wohnung in Wiesbaden zurückkehren können, die drei berufstätigen Kinder, alle in einem Radius von 60 Kilometern wohnend, würden es schon richten – den nötigen Umbau der Wohnung, die tägliche Pflege und Einkäufe. Die geistig fordernde Ansprache des Vaters, die Abwicklung mit der Pflegekasse, die Umlage der restlichen Kosten.

Keine sechs Monate später gingen alle am Stock: der deprimierte Vater höchst unleidlich geworden und die Geschwister von der Aufgabe ausgelaugt, die Fürsorge für ihn mit der eigenen Familie und dem Beruf unter einen Hut zu bekommen. „Eine professionelle Pflegekraft musste her, wir waren am Ende unserer Kräfte“, erinnert sich die Hanauerin. „Doch der Zuschuss aus der Pflegeversicherung und die Zahlungen von uns Kindern reichten nicht für eine legale 24-Stunden-Betreuung durch einen Pflegedienst“, so die Tochter.

Da kam Maria. Eine 52-jährige zupackende Pflegehilfe aus Polen, per Mundpropaganda von Freunden empfohlen. Eine unendlich geduldige Krankenpflegerin und gute Köchin, bezahlbar – und illegal. „Wir hatten zwar ein schlechtes Gewissen, aber anders wussten wir uns einfach nicht mehr zu helfen“, so Susanne L. Doch es kam noch dicker für die Betriebswirtin. Kaum stand Maria an des Vaters Seite, erkrankten auch noch kurz hintereinander beide Schwiegereltern; der Vater an Demenz, die Mutter an schwerer Osteoporose. Aber nicht in Hanau, sondern weit weg im Münsterland.

Und alles fing wieder von vorn an: Pflege organisieren und finanzieren, Streit mit der Krankenkasse, Haus umbauen. Hin- und hergerissen, ständig pendelnd zwischen dem eigenen Wohnort, der Wohnung des kranken Vaters und dem Haus der Schwiegereltern wurden die Nerven von Susanne L. und die ihre Mannes immer dünner.

„Das liegt nicht am mangelhaften Wollen und Können des Paares, sondern ist ein Fall von klassischer Erschöpfung“, sagt Werner Schell, Vize-Vorsitzender des Pflege-Selbsthilfeverbandes in Neuss. „Die Angehörigen haben sich mehr zugetraut, als sie bei aller Liebe leisten können.“

Der Pflegeprofi sieht in dem Hanauer Szenario unser aller Zukunft: „Wir stehen vor gravierenden Verwerfungen in der Gesellschaft. Es wird viel schlimmer kommen, als Politiker wahrhaben wollen.“ Kinder und Eltern werden berufsbedingt immer häufiger Hunderte Kilometer auseinander wohnen. Junge Frauen bekommen der- zeit im Schnitt erst mit Ende 20 ihr erstes Kind. „Sie und ihre Männer werden so zur Sandwichgeneration, gefangen darin, gleichzeitig die Ausbildung ihrer Kinder und die Pflege ihrer Eltern zu finanzieren.“

Weil das Geld nicht reicht, muss Hilfe von außen her. Legal oder illegal. Geschätzt 100.000 Frauen, die meisten aus Osteuropa, sorgen in Deutschland schwarz für fremde Menschen, schätzt das Institut für Arbeit und Technik an der Fachhochschule Gelsenkirchen.

Stefan von Bandemer, Wissenschaftler an dem Institut, betrachtet diese Zahl pragmatisch statt juristisch: „Gesellschaftlich betrachtet sind die ausländischen Helfer ein Segen. Die Realität ist: Es ginge gar nicht mehr ohne sie.“ Nach seinen Berechnungen kostet die Rund-um-die-Uhr-Pflege in Schwarzarbeit zwischen 1200 und 1800 Euro pro Monat. Mithilfe der staatlichen Pflegeversicherung und einem Zuschuss der Kinder wäre das oft noch bezahlbar.

Bei einem legalen Pflegedienst fallen aber je nach Schwere der Krankheit mehr als 5000 Euro an. Bandemer fordert deshalb von der Berliner Koalition: „Zumindest die leichte Form der Pflege, wie Betreuung tagsüber und einfache krankenpflegerische Arbeiten, muss legalisiert werden, zum Beispiel als hauswirtschaftliche Hilfe. Die sollte aber klar abgegrenzt von professionellen ambulanten Pflegern stattfinden, die sollen nicht durch Lohndumping vertrieben werden.“

Diese praxisnahe Regelung hätte einen weiteren Vorteil: „Die offene Vermittlung aller statt wie bisher einiger Helferinnen über die Arbeitsämter könnte die Qualität der Pflege sichern.“

Egal, woher die Hilfe kommt, es empfiehlt sich, zuvor mit spitzem Bleistift zu rechnen. Einige Zahlen: Für die Pflegestufe 1 (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung müssen täglich mindestens 1,5 Stunden betragen, Details siehe Kasten auf Seite 108) zahlt die staatliche Kasse bei ambulanter Betreuung einen Zuschuss von 420 Euro monatlich, bei stationärer Betreuung sind es 1023 Euro pro Monat. Der echte Aufwand für eine professionelle Betreuung liegt bei 1300 Euro. Für die Pflegestufe 2 (drei Stunden Hilfe am Tag) sind es 980 Euro ambulant, stationär 1279 Euro – nötig sind etwa 2200 Euro. In der Pflegestufe 3 (mindestens fünf Stunden pro Tag braucht der Kranke Hilfe) trägt die Pflegeversicherung ambulant und stationär 1470 Euro monatlich – bei geschätzten Kosten von mindestens 3300 Euro.

Der Selbsthilfe-Experte Werner Schell rät deshalb: „Wer eine gute Pflege sicherstellen will, wird in Zukunft nicht um den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung herumkommen.“

Empfehlenswert sind zwei Varianten:

- Die Pflegekostenversicherung erstattet die per Rechnung nachweisbaren Kosten bis zu einem Höchstbetrag oder einem zuvor festgelegten Prozentsatz. Ein Beispiel der Axa-Versicherung: Die häusliche Pflege durch einen Pflegedienst für täglich drei Stunden kostet den Versicherten pro Monat 1950 Euro.

Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt 921 Euro, bleibt ein Eigenanteil von 1029 Euro. Von dem übernimmt die Pflegekostenversicherung 828,90 Euro, wenn sie auf 90 Prozent abgeschlossen ist.

- Die Pflegetagegeldversicherung zahlt dem Kranken für jeden Tag, den er vom Arzt attestiert hilfsbedürftig ist, einen Ausgleich, abhängig von der Pflegestufe.

Bei der Barmenia zahlt ein 40-jähriger Mann für 49 Euro Tagegeld monatlich 25 Euro Beitrag, eine gleichaltrige Frau 36 Euro.

Für einen 60-jährigen Versicherten sind es 77 Euro, für die Frau 106 Euro. Einige empfehlenswerte Angebote finden Sie in der Tabelle auf Seite 114. Vor dem Abschluss steht allerdings wie bei allen privaten Kranken-Policen, die Gesundheitsprüfung. Jeder muss seine komplette Krankheitsgeschichte wahrheitsgemäß angeben und seine Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbinden.

Kinder haften für ihre Eltern. Schön, wenn die Eltern genügend eigenes Vermögen haben, das zu ihrer Betreuung zur Verfügung steht. Schade aber, dass es im Ernstfall schnell aufgebraucht sein kann. Dann müssen die Kinder ran. Sobald Einkünfte und Vermögen des Kranken für die Pflege aufgezehrt sind, springen zwar die Sozialämter ein. Doch deren erstes Interesse ist: Hat der Kranke Kinder, von denen sie die vom Steuerzahler aufgebrachten Gelder zurückfordern können?

Bis 2005 gingen die Sozialämter häufig ohne Gnade zur Sache. So erkannten einige bei der Berechnung des zur Verfügung stehenden Einkommens keinerlei Kosten zum Beispiel für Kinderbetreuung oder Altersvorsorge an. Doch dann setzte ein Urteil des Bundesgerichtshofs ihrem Eifer Grenzen. „Den Kindern steht nun ein größeres Schonvermögen zum Beispiel für die eigene Altersvorsorge zu“, sagt Jörn Hauß, der Duisburger Fachanwalt für Familienrecht, der das Urteil erstritten hat. „So ist bei einer selbst genutzten Immobilie zur Altersvorsorge nur der Vorteil anrechenbar, den der Besitzer durch die gesparte Miete hat.“ Nicht aber der komplette Immobilienwert.

Sozialamts-Bescheide von Dritten prüfen zu lassen zahlt sich aus. Hauß: „Gerade in kleineren Ämtern passieren noch immer häufig Fehler.“

Mein Freund, das Finanzamt. Für Tochter oder Sohn geht es beim sogenannten Elternunterhalt nicht um Brosamen. Bei Pflegestufe 3 können auch ohne Luxusbetreuung leicht mehr als 1000 Euro pro Monat vom Amt gefordert werden. „Die wenigsten können das aus der Portokasse zahlen, um so wichtiger ist es, dass die Betroffenen alle steuerlich absetzbaren Kosten auch geltend machen“, rät Martina Ortmann-Babel, Steuerexpertin bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young.

In der Regel gebe es mehr als eine Option, sich einen Teil der Kosten beim Finanzamt wiederzuholen. Absetzbar sind beispielsweise die Rechnungen für den ambulanten Pflegedienst oder der Unterhalt für die Eltern im Pflegeheim.

Wie meistens hängt es auch hier vom Einzelfall ab: Der Fiskus berücksichtigt Einkommen und Familienstand der Angehörigen und die Pflegestufe des Kranken.

Doch alte Eltern, womöglich schon verwirrt, sind nicht nur medizinisch und finanziell auf die Hilfe von Kindern und Pflegern angewiesen. Oft geht es auch um Rechtsfragen, die in ihrem Namen entschieden werden müssen, aber sie selbst sind nicht mehr klaren Verstandes. Sind Tochter oder Sohn in der Nähe, können sie per Vollmacht wichtige rechtliche und » finanzielle Entscheidung treffen. Immer aber funktioniert das nicht.

In fremden Händen. Es kommt vor, dass Pflegebedürftige ihrer Sippe nicht vertrauen; dass Angehörige sie nicht vertreten wollen oder können, zum Beispiel wenn ein Gericht ein Kind wegen eines Offenbarungseids für unzuverlässig hält. Dann kann das Vormundschaftsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen. Findet sich kein Verwandter, kann es ehrenamtliche oder berufsmäßige Betreuer wie Anwälte auswählen. Oft sind die Pflegebedürftigen oder ihre Angehörigen mit den Entscheidungen des Betreuers nicht einverstanden, vor allem dann, wenn es um Geld geht. Meist steckt dahinter Angst ums Erbe.

Den Betreuer dann wieder loszuwerden ist nicht einfach. „Nur bei stichhaltigen Indizien kann ihm ein Gericht das Mandat entziehen“, sagt Thorsten Siefarth, Münchner Anwalt für Pflegerecht. Hat das Gericht andererseits den Eindruck, die Verwandtschaft sei nur hinter dem Geld des Pflegebedürftigen her, kann es auch Sohn oder Tochter das Betreuermandat verweigern.

Das Hauptproblem sieht Siefarth im Mangel an geeigneten Betreuern. Zudem lohne sich für Profis der Aufwand kaum, da sie pro Monat beim Sozialamt nur zwei bis sieben Arbeitsstunden abrechnen könnten, so der Betreute mittellos ist. Siefarth fürchtet angesichts niedriger Sozialetats, dass Betreuer künftig deutlich mehr Mandate übernehmen sollen: „Dann hätten wir Zustände wie vor Einführung des Betreuungsgesetzes, als ein Vormund mehr als 100 Mündel übernehmen durfte.“ Den pflegepolitischen Sprechern der Parteien in Berlin wird die Arbeit nicht ausgehen.

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