
FrankfurtFür viele ist die Reise in den Sommerferien auch die Zeit für Schnäppchen: ein iPad aus den USA, kubanische Zigarren oder ein neuer maßgeschneiderter Anzug aus Thailand - alles spottbillig. Zurück am heimischen Flughafen dann der Schock: Zollkontrolle.
Ob bewusst oder nicht, für viele wird die Shopping-Tour in fernen Ländern schnell zum teuren Spaß. „Wer sich für den grünen Ausgang entscheidet, und die Zöllner werden dann fündig, der erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung", warnt Christine Kolodzeiski vom Zoll des Frankfurter Flughafens. Denn der grüne Ausgang steht für anmeldefreie Waren, also nichts zu verzollen. Um solch böse Überraschungen zu vermeiden, gilt es, einige Regeln zu beachten.
Die Zöllner unterscheiden bei den Urlaubern, ob sie aus einem EU-Land oder einem Drittland einreisen. Wer innerhalb der EU reist, muss weniger Regeln beachten als der Fernreisende (siehe Tabelle). Dabei gehören einige Länder zwar zum Zollgebiet der EU, werden jedoch steuerlich wie Drittländer gehandhabt. Dazu zählen die Kanarischen Inseln, französischen Überseedépartements wie Martinique oder die britischen Kanalinseln.
Für Urlauber aus Drittländern gilt: Flug- oder Seereisende dürfen sogenannte sonstige Waren wie Kleidung oder Elektronik bis zu einem Wert von 430 Euro anmeldefrei aus dem Urlaub mitnehmen. Auch Edelsteine und -metalle gehören dazu. „Aus den USA werden häufig iPads oder iPhones mitgebracht", weiß Zöllnerin Kolodzeiski. Aus Dubai sind es Luxusartikel, aus Thailand Maßanzüge, aus Fernost Kameras. Ein Beispiel: In den USA kostet das günstigste iPad 399 Dollar. Beim derzeitigen Kurs sind das knapp 325 Euro. Im Vergleich zu Deutschland hätte man 75 Euro gespart.
Für Tabakwaren und Alkohol sind die Grenzen nicht abhängig vom Wert, sondern von der Menge. Wer also eine gute Zigarre oder einen teuren Tropfen schätzt, kann im Urlaub ein echtes Schnäppchen machen. Bei Alkohol richtet sich die Menge nach dem Alkoholgehalt.
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