Zunehmende Unwetterschäden Worauf es beim Versicherungsschutz gegen Sturm und Hochwasser ankommt

Allmählich wird das ganze Ausmaß der Unwetterschäden der vergangenen Tage sichtbar. Viele Betroffene hoffen nun auf die schnelle Hilfe ihrer Versicherung - manchmal vergeblich.

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Nach den schweren Unwettern im Südwesten und in Nordrhein-Westfalen rechnet die Versicherungsbranche mit hohen Schäden. Quelle: dpa

Die heftigen Unwetter im Südwesten Deutschlands und in Nordrhein-Westfalen haben auch die Versicherungsbranche hart erwischt. Bei der Sparkassenversicherung (SV) dürften Schäden im mindestens zweistelligen Millionen-Euro-Bereich anfallen, hieß es in Stuttgart. Konkrete Zahlen könne man aber erst nennen, wenn mehr Schadensmeldungen gekommen sind. Die Versicherung deckt als ehemaliger Monopolist immer noch etwa 70 Prozent der Gebäude in Baden-Württemberg ab.

Auch die Württembergische Versicherung rechnet mit deutlich spürbaren finanziellen Folgen. Man erwarte ein „beträchtliches Schadensaufkommen“, sagte ein Sprecher. Dabei verwies er auf zahlreiche vollgelaufene Keller, Zerstörungen auf Straßen und defekte Abwassersysteme. Allein am Montagvormittag habe es 450 Anrufe wegen Schadensmeldungen gegeben. Eine Prognose zur Gesamtschadenshöhe sei noch nicht möglich.

Den Betroffenen kann man nur wünschen, dass sie die richtige Versicherungspolice haben. Denn gerade die Gebäude- und Hausratversicherungen unterscheiden sich teils deutlich – abhängig vom gewählten Tarif und teilweise auch abhängig davon, wann der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde.

Früher war es weit weniger als heute üblich, zur Standardpolice auch gleich eine Erweiterung des Versicherungsschutzes um Elementarschäden anzubieten. Das hat Folgen: Wohngebäudeversicherungen zum Schutz der Immobilie sichern nämlich standardmäßig nur Schäden durch Sturm, Blitz und Hagel ab.

Nur wer den Elementarschadenzusatz hat, ist auch bei Schäden durch Überschwemmungen gewappnet.

Diese Versicherungen helfen bei Regen und Sturm
Sturm und GewitterWenn sich ein heftiges Gewitter zusammenbraut, hat der Glück, der versichert ist. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat einige Tipps im Umgang mit Naturgewalten veröffentlicht. Grundsätzlich gilt: Für Sturmschäden haften Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Wer sie in Anspruch nehmen möchte, sollte jedoch auf die Beaufort-Skala schauen. Die Versicherungen übernehmen die Schäden nur für Regionen, in denen das Unwetter mit einer Windstärke von acht Beaufort wütet - also ab einer Windgeschwindigkeit von 61 Stundenkilometern pro Stunde. Die Versicherungen lassen eine offizielle Sturmwarnung gelten oder wenn die Häuser in der Nachbarschaft ebenfalls beschädigt sind. Auch Medienberichte über Sturmschäden in der Umgebung können als Nachweis helfen. Die genaue Windstärke zum Zeitpunkt des Schadenseintritts kann auch beim Deutschen Wetterdienst (Hotline: 0180-2913913) erfragt werden. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Sturmschäden wie etwa abgedeckte Dächer, zerstörte Schornsteine oder Schäden am Haus durch umgefallene Bäume. Sie zahlt auch für Folgeschäden, wenn durch das vom Sturm beschädigte Dach oder kaputte Fenster Regen in das Gebäude eindringt und Wände oder Fußböden beschädigt werden. Praktisch: Hat der Sturm Ziegel und Dachpappe mitgehen lassen, muss man den Schaden nicht einzeln nachweisen. Wichtig ist, dass der Schaden der Versicherung sofort gemeldet werde, warnen die Verbraucherschützer. Und: Kaputte Gegenstände sollten erst nach der Rücksprache mit der Versicherungsgesellschaft entfernt werden, sonst könnte das die Feststellung des Schadens behindern.Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen; Bund der Versicherten (BdV) Quelle: dpa
Gewitter und Sturm - HausratFür den Hausrat haftet die Versicherung nur, wenn er während der Böen in einem Gebäude untergebracht war. Ausnahme bilden Antennen und Markisen, die einem Mieter gehören und ausschließlich durch diesen genutzt werden. Manche Hausratspolicen enthalten sogar Zusatzklauseln, die den Verderb von gefrorenen Lebensmitteln abdecken. Auch Folgeschäden, die durch vom Sturm umhergewirbelte Gebäudeteile, umstürzende Bäume oder andere Gegenstände auf die versicherten Sachen (Haus oder Hausrat) entstehen, sind mitversichert. Quelle: dpa
Unwetterschäden am Auto - TeilkaskoIm Bereich der Kfz-Versicherung sind Sturm- und Hagelschäden nur dann mitversichert, wenn eine Teilkaskoversicherung besteht. Die Teilkaskoversicherung ist grundsätzlich auch Bestandteil der Vollkaskoversicherung. Hat der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert, muss die Teilkasko des Autohalters zahlen. Wichtig: Versichert ist der Wert des Autos zum Zeitpunkt der Schadensmeldung, nicht sein Neuwert. Oft hat der Versicherte außerdem eine Selbstbeteiligung zu leisten, die von der Entschädigungssumme abgezogen wird. Der Vorteil in der Teilkaskoversicherung ist, dass der Versicherer, abgesehen von der Selbstbeteilungen des Versicherungsnehmners, ohne Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts zahlt. Wer nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung hat, genießt keinen Versicherungsschutz. Quelle: AP
Unwetterschäden am Auto - VollkaskoWenn ein Auto auf einen umgestürzten Baum fährt, haftet die Vollkaskoversicherung. Ist Baum nachweislich morsch, umgestürzt und hat das Haus oder Auto beschädigt, muss der Baumbesitzer oder seine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Ist ein gesunder Baum umgefallen, gilt dies als „höhere Gewalt”, und der Eigentümer haftet nicht für den Schaden. Quelle: dpa
Hochwasser, Überschwemmung und StarkregenWenn durch das Unwetter Keller überflutet und Wände und Inventar beschädigt worden sind, dann ist es besser, wenn man eine „Elementarschaden-Versicherung” abgeschlossen hat. Gebäudeversicherungen haften nicht für Schäden durch eindringendes Wasser. Bei Überflutungen durch Starkregen oder übertretende Ufer haftet nur eine Elementarschaden-Versicherung. Eine Elementarschaden-Police, meist als Ergänzung zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung oder direkt in den Verträgen enthalten, deckt je nach Vertrag weitere Schäden ab, etwa durch Ausuferung oberirdischer Gewässer (nicht aber Sturmflut), Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung oberirdischer Gewässer, Rückstau (sofern einen Rückstauklappe installiert und funktionsfähig ist), Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Versicherer gestalten den Umfang oft individuell. Es hängt also von den jeweils vereinbarten Versicherungsbedingungen ab, ob auch wirklich alle hier aufgeführten Gefahren versichert sind. So haben beispielsweise manche Tarife bei Überschwemmungsschäden nur die Ausuferung oberirdischer Gewässer versichert, nicht aber auch Überschwemmungsschäden durch Starkregen. Eine Elementarschadenversicherung deckt selten alle Schaden ab. Beispielsweise gilt bei Schäden durch Überschwemmung häufig ein Selbstbehalt, beispielsweise von zehn Prozent des Schadens, mindestens 500 Euro sowie maximal 5.000 Euro. Quelle: dpa
Schäden am Auto: ÜberschwemmungenSchäden durch Überschwemmungen sind bei der Kfz-Teilkasko mitversichert. Hier gibt es keine Schadensfreiheitsrabatte, Fahrzeughalter brauchen also keine Rückstufung zu befürchten. Auch hier gilt: Bei einer Selbstbeteiligung wird der vereinbarte Betrag von der Entschädigungssumme abgezogen. Ob Kindersitze, Warndreieck und Verbandskasten ebenfalls versichert sind, hängt von der Versicherungsfirma ab. Vorsicht ist geboten: Wer trotz polizeilicher Warnung sein Auto in einem Überschwemmungsgebiet abstellt oder auch nur dort hinfährt, der riskiert, dass der Versicherer nur einen Teil des Schadens trägt oder eine Regulierung ganz ablehnt. Dies gilt insbesondere, wenn der Versicherte in einer Weise gehandelt hat, durch die der Schaden hervorgerufen wurde. Zumindest kann die Gesellschaft dann oftmals entsprechend der Schwere des Verschuldens ihre Leistung kürzen. Tipp: Versicherungsnehmer sollten einen Tarif in der Kaskoversicherung wählen, bei dem der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Quelle: dpa
Gewitter und BlitzeinschlagIst der Blitz direkt in ein Haus eingeschlagen, kommt der Gebäudeversicherer für die Schäden am Haus auf. Was durch die Überspannung kaputt geht, ersetzt die Versicherung nur, wenn der Blitz direkt in das versicherte Grundstück oder Gebäude eingeschlagen ist. Sonstige Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss sind nur dann über die Gebäudeversicherung abgedeckt, wenn eine Überspannungsklausel vereinbart wurde. Das gilt auch für die Hausratversicherung. Tipp: Verbraucher sollten eine Versicherung wählen, die Überspannungsschäden möglichst bis zur Versicherungssumme decken und auch unabhängig davon leistet, wo der Blitz einschlägt. Quelle: dpa

Ähnlich verhält es sich mit Hausratversicherungen zum Schutz des Gebäudeinventars. Auch hier sind Schäden infolge von Sturm und Hagel sowie durch undichte Wasserleitungen versichert. Ist das Wasser jedoch von außen eingedrungen und hat Möbel, Elektrogeräte oder anderen Hausrat beschädigt, braucht der Geschädigte den Elementarschutz. Außerdem müssen Überspannungsschäden explizit mitversichert sein, damit die Versicherung auch nach Blitzschlag den Schaden ersetzt. Überspannungsschäden sollten bis zur Höhe der gesamten Versicherungssumme abgedeckt sein.

Bei Fahrzeugen verhält es sich etwas anders. Gewöhnlich deckt hier die Teilkaskoversicherung den Schaden ab, sofern er unmittelbar durch das Unwetter entstanden ist. Einzige Einschränkung: Der Fahrer darf nicht fahrlässig handelt. Wer mit voller Absicht eine überschwemmte Straße befährt und dabei das Fahrzeug versenkt oder beschädigt, braucht schon eine Vollkaskoversicherung, damit der Schaden reguliert wird.

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