Die heftigen Unwetter im Südwesten Deutschlands und in Nordrhein-Westfalen haben auch die Versicherungsbranche hart erwischt. Bei der Sparkassenversicherung (SV) dürften Schäden im mindestens zweistelligen Millionen-Euro-Bereich anfallen, hieß es in Stuttgart. Konkrete Zahlen könne man aber erst nennen, wenn mehr Schadensmeldungen gekommen sind. Die Versicherung deckt als ehemaliger Monopolist immer noch etwa 70 Prozent der Gebäude in Baden-Württemberg ab.
Auch die Württembergische Versicherung rechnet mit deutlich spürbaren finanziellen Folgen. Man erwarte ein „beträchtliches Schadensaufkommen“, sagte ein Sprecher. Dabei verwies er auf zahlreiche vollgelaufene Keller, Zerstörungen auf Straßen und defekte Abwassersysteme. Allein am Montagvormittag habe es 450 Anrufe wegen Schadensmeldungen gegeben. Eine Prognose zur Gesamtschadenshöhe sei noch nicht möglich.
Den Betroffenen kann man nur wünschen, dass sie die richtige Versicherungspolice haben. Denn gerade die Gebäude- und Hausratversicherungen unterscheiden sich teils deutlich – abhängig vom gewählten Tarif und teilweise auch abhängig davon, wann der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde.
Früher war es weit weniger als heute üblich, zur Standardpolice auch gleich eine Erweiterung des Versicherungsschutzes um Elementarschäden anzubieten. Das hat Folgen: Wohngebäudeversicherungen zum Schutz der Immobilie sichern nämlich standardmäßig nur Schäden durch Sturm, Blitz und Hagel ab.
Nur wer den Elementarschadenzusatz hat, ist auch bei Schäden durch Überschwemmungen gewappnet.
Ähnlich verhält es sich mit Hausratversicherungen zum Schutz des Gebäudeinventars. Auch hier sind Schäden infolge von Sturm und Hagel sowie durch undichte Wasserleitungen versichert. Ist das Wasser jedoch von außen eingedrungen und hat Möbel, Elektrogeräte oder anderen Hausrat beschädigt, braucht der Geschädigte den Elementarschutz. Außerdem müssen Überspannungsschäden explizit mitversichert sein, damit die Versicherung auch nach Blitzschlag den Schaden ersetzt. Überspannungsschäden sollten bis zur Höhe der gesamten Versicherungssumme abgedeckt sein.
Bei Fahrzeugen verhält es sich etwas anders. Gewöhnlich deckt hier die Teilkaskoversicherung den Schaden ab, sofern er unmittelbar durch das Unwetter entstanden ist. Einzige Einschränkung: Der Fahrer darf nicht fahrlässig handelt. Wer mit voller Absicht eine überschwemmte Straße befährt und dabei das Fahrzeug versenkt oder beschädigt, braucht schon eine Vollkaskoversicherung, damit der Schaden reguliert wird.