Zusatzbeiträge Sterbehilfe für Krankenkassen

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Dafür muss eine private Krankenversicherung aber auch nicht jeden aufnehmen. Bei einer privaten Versicherung müssen sich Neukunden regelrecht bewerben, viele Fragen zu ihrer Krankenakte beantworten, Gesundheitsrisiken angeben, Vorerkrankungen und chronische Leiden offenbaren. Mit diesen Angaben kalkuliert die Versicherung dann den monatlichen Beitrag, den das neue Versicherungsmitglied zahlen muss. Die Privatversicherung kann Antragsteller auch ganz ablehnen oder bei Vorerkrankungen diese im Versicherungsvertrag aussparen.

Kurz: Die privaten Krankenversicherungen können ihre Ausgabenbelastung steuern und den Preis für die Versicherung – also ihre Einnahmenseite – selbst festlegen. Deshalb ist die private Krankenversicherung in der Regel billiger für den Versicherten. Gesetzliche Kassen können das nicht. Sie dürfen bei den Antragstellern die Krankengeschichte nicht erfragen, geschweige denn, eine Gesundheitsprüfung verlangen. Auch auf die Beitragshöhe keinen Einfluss: Die Regierung legt fest, welchen Anteil ihres Einkommens die Arbeitnehmer jeden Monat an ihre Krankenkasse zahlen.

Sargnagel Zusatzbeitrag

Genau diese beiden unterschiedlichen und im Kern unvereinbaren Systeme beschäftigen Gesundheitspolitiker seit vielen Jahren. Als Gesundheitsminister hat die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt versucht, die beiden Systeme näher zusammenzubringen – und den einheitlichen Beitragssatz sowie die Zusatzbeiträge für die GKV und den Gesundheitsfonds eingeführt. Der jetzige Wirtschaftsminister Philipp Rösler hat als Gesundheitsminister im vorigen Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze auf 49.500 Euro gesenkt und die dreijährige Frist gesetzlich Versicherter für den Wechsel in die private Krankenversicherung wieder abgeschafft. die Damit die Kassen keinen Nachteil dadurch haben, dass sie mehr kostenintensive Mitglieder ahben als andere Kassen. Patienten besonders hohen Kosten verursachen, fließen die Milliardenbeiträge zunächst in den Gesundheitsfonds und werden von dort nach Bedarf an einzelne Kassen verteilt. Die privaten Versicherungen müssen im Gegenzug auch einen Basistarif anbieten, zu dem sie jeden Antragssteller ohne weitere Gesundheitsprüfung versichern müssen.

Mit diesem Jahr ist auch die alte Deckelung der Zusatzbeiträge gefallen. Nun kann jeder Versicherte am Zusatzbeitrag oder der Rückerstattung von Beiträgen – die nun ebenfalls möglich ist – sofort erkennen, ob er bei einer günstigen oder einer teuren Krankenkasse ist. Wer sparen will, wechselt einfach die Kasse.

Nun ist erstmals eine gesetzlichen Krankenkasse (GKV) in die Insolvenz geschlittert – und es werden weitere folgen. Denn die Zahl der Krankenkassen ist der Regierung zu hoch, der Verwaltungsaufwand zu groß und zu teuer. 2007 waren es noch 218 Kassen, inzwischen sind es noch 160. Aber Politiker finden 30 bis 50 auf lange Sicht ausreichend. Die Hoffnung: Effizientere Strukturen, weniger Bürokratie und damit eine langfristig finanzierbare Gesundheitsversorgung der Bürger.

Es ist mehr Wettbewerb im Gesundheitssystem - und der ist mitunter schmerzhaft. Bislang sank die Zahl durch Fusionen und Übernahmen der Kassen untereinander. Ab sofort auch durch Insolvenzen.

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