Andere Länder beneiden Deutschland um das System der gesetzlichen Krankenversicherung, einigen osteuropäischen Ländern diente es sogar als Vorbild beim Aufbau eines staatlichen Systems zur medizinischen Versorgung. Hierzulande aber doktert die Bundesregierung an keiner anderen Sparte der Sozialversicherung so häufig herum wie an der Krankenversicherung.
Nicht zuletzt, weil starke Interessengruppen die Politiker dazu drängen: die Versicherten, die Versicherungen sowie die Verbände der Ärzte, Apotheker, Krankenhausbetreiber, Pharmakonzerne und anderer Heilberufe. Es geht um 70 Millionen Versicherte und viel Geld. 2013 bezahlten die gesetzlichen Krankenkassen medizinische Leistungen für knapp 183 Milliarden Euro.
Der Zusatzbeitrag macht den Unterschied
Viele Versicherte scheinen dabei über die Jahre der zahllosen Gesundheitsreformen allmählich überdrüssig zu werden und nehmen Änderungen bei Konditionen und Beitragssätzen nur noch mit einem Schulterzucken hin. Nach einer Umfrage des Vergleichsportals Verivox wussten bis Mitte Dezember 2014 40 Prozent der Befragten nicht, dass zum Jahreswechsel ein neues Beitragssystem bei den GKV gilt und der Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent vom Bruttolohn damit faktisch abgeschafft wird.
Die Krankenkassen mit den populärsten Leistungen
Die folgenden Krankenkassen bieten die populärsten Leistungen. Die Auswahl wurde von Kassensuche.de anhand einer Studie erstellt, die die Frage hatte: Welche Leistungen suchen die Versicherten wirklich?
Die polulärsten Leistungen sind:
- Professionelle Zahnreinigung (Übernahme bzw. Zuschuss)
- Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen
- Übernahme von Homöopathie
- Bonus für Einhaltung von Normalgewicht (BMI)
- Bonus für Nachweis Nichtraucherstatus / Raucherentwöhnung
- Bonus für Einhaltung aller Schutzimpfungen
- Bonus für Jährliche Zahnvorsorge
- Bonus für Teilnahme an Krebsvorsorge (Frauen ab 20, Männer ab 45 J.)
- Bonus für Teilnahme am Gesundheits-CheckUp (alle 2 Jahre ab 35)
- Programm zur Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
Es gibt Unterschiede bei der Ausgestaltung der Leistungen. Quelle: Kassensuche.de.
Öffnung: bundesweit
Beitragssatz: 15,50 Prozent
Öffnung: bundesweit
Beitragssatz: 15,30 Prozent
Öffnung: bundesweit
Beitragssatz: 15,50 Prozent
Öffnung: bundesweit
Beitragssatz: 15,50 Prozent
Öffnung: bundesweit
Beitragssatz: 15,50 Prozent
Öffnung: bundesweit
Beitragssatz: 15,40 Prozent
Öffnung: bundesweit
Beitragssatz: 15,40 Prozent
Öffnung: bundesweit
Beitragssatz: 15,50 Prozent
Öffnung: bundesweit
Beitragssatz: 15,50 Prozent
Öffnung: bundesweit
Beitragssatz: 15,50 Prozent
Ab diesem Jahr gilt ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6 Prozent für alle Kassen. Das ist sozusagen der Sockelbetrag, den jeder Versicherte mindestens zahlen muss.
Darüber hinaus dürfen die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) einen Zusatzbeitrag erheben, um eventuelle Finanzierungslücken zu schließen. Die Krankenkassen legen diesen Beitrag nach eigenem Ermessen fest. Um die Arbeitgeber bei den Lohnnebenkosten zu entlasten, müssen Arbeitnehmer die Zusatzbeiträge allerdings komplett allein zahlen.
Weil den Versicherungen durch den niedrigeren allgemeinen Beitragssatz nach Angaben des GKV-Verbandes rund elf Milliarden Euro im Gesundheitsfonds fehlen, müssen fast alle Kassen einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern fordern. Wie hoch dieser ausfällt, hängt davon ab, wie gut die Kasse wirtschaftet.
Höchstbeiträge sind gestiegen
Die höchste Ersparnis hat derjenige Versicherungsnehmer, der aufgrund seines hohen Einkommens den Maximalbeitrag zahlt. Die Beitragsbemessungsgrenze ist ein Monatsbruttoeinkommen von mindestens 4.125 Euro. Bei der teuersten Kasse hätte er einen Beitragssatz von 15,9 Prozent. Solch ein Kunde zahlt nach einem Wechsel zur günstigsten gesetzlichen Kasse ohne Zusatzbeitrag rund 650 Euro weniger im Jahr.
Die teuersten Krankenkassen
Wieland BKK
Beitragssatz: 15,70 Prozent
Öffnung: betriebsbezogen
BKK Braun-Gilette
Beitragssatz: 15,80 Prozent
Öffnung: bundesweit
BKK Family
Beitragssatz: 15,80 Prozent
Öffnung: bundesweit
BKK Pfalz
Beitragssatz: 15,80 Prozent
Öffnung: bundesweit
HEAG BKK
Beitragssatz: 15,80 Prozent
betriebsbezogen
Ikk Südwest
Beitragssatz: 15,80
Öffnung: regional
Vereinigte BKK
Beitragssatz 15,80 Prozent
Öffnung: bundesweit
Brandenburgische BKK
Beitragssatz: 15,90 Prozent
Öffnung: regional
Quelle: Kassensuche.de
Da mit Beginn des Jahres 2015 auch die Beitragsbemessungsgrenze von 4050 auf 4125 Euro monatlich erhöht wurde, geht freiwillig gesetzlich Versicherten mit gutem Einkommen ein Teil der Ersparnis aber wieder verloren. Im Einzelfall kann es sogar sein, dass die neue Versicherung teurer ist - falls sie nicht gerade komplett auf einen Zusatzbeitrag verzichtet.
Darüber hinaus geht ein Teil der Einsparung schon dadurch verloren, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung für das laufende Jahr um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent beziehungsweise 2,6 Prozent für Kinderlose erhöht wird.
Mehrere hundert Euro Unterschied
Der beliebteste Grund für einen Wechsel der Krankenkasse ist das eigene Portemonnaie. Laut Umfrage ist für 59 Prozent der Befragten eine Ersparnis die Hauptmotivation für eine Kassenwechsel. Dementsprechend versuchen einige Kassen, den Beitragssatz so niedrig wie möglich zu halten, selbst wenn ihr Finanzbedarf für einen höheren Zusatzbeitrag sprechen würde.
Nach der Umstellung des Beitragssystems kann durch einen Wechsel aber nur sparen, wer eine Kasse aussucht, die weniger als die bislang üblichen 15,5 Prozent vom Bruttolohn kassiert. Anders gesagt: Der Zusatzbeitrag muss möglichst deutlich unter 0,9 Prozent liegen, damit der Versicherte im Vergleich zum Vorjahr überhaupt profitiert.
Die günstigsten bundesweiten Krankenkassen
BKK Firmus,
BKK Provita,
BKK VerbundPlus
und IKK Gesund Plus
Beitragssatz: Jeweils 15,20 Prozent
Salus BKK
Beitragssatz: 15,10 Prozent
HKK Krankenkasse
Beitragssatz: 15,00 Prozent
Quelle: Kassensuche.de
Inzwischen haben alle Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge gemeldet. Von den 124 gesetzlichen Krankenversicherungen kommen 50 mit ihrem Zusatzbeitrag genau bei den bisher gültigen 15,5 Prozent aus. 66 Kassen nehmen weniger, acht Versicherer verlangen sogar mehr als die bisherigen 15,5 Prozent. Eine Liste dazu bietet etwa das Vergleichsportal www.gesetzlichekrankenkassen.de oder auch die Seite des GKV-Spitzenverbandes unter www.gkv-zusatzbeitraege.de.
Nur zwei Krankenkassen schaffen es demnach, ganz auf einen Zusatzbeitrag zu verzichten, die BKK Euregio und die Metzinger BKK. Bei beiden handelt es sich allerdings um regionale Anbieter, die nur Mitglieder in Hamburg oder Nordrhein-Westfalen beziehungsweise in Baden-Württemberg versichern, wenn sie dort wohnen oder arbeiten.
Dass die gesetzlichen Krankenkassen nun erstmals seit Jahren wieder über unterschiedliche Beitragssätze um Kunden buhlen, ist für die Versicherten eine gute Nachricht. Der Krankenkassenvergleich lohnt sich aber nicht nur für Sparfüchse, sondern auch für Gesundheitsbewusste.
Denn auch bei den Leistungen gibt es spürbare Unterschiede, selbst wenn laut GKV-Spitzenverband nur fünf Prozent der Leistungen nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Regelleistungen gehören. Wie aber gelingt die Suche nach der passenden Kasse und der anschließende Wechsel?
Zusatzleistungen und Service beachten
Im ersten Schritt sollten die 124 Krankenkassen danach gefiltert werden, welche vor Ort verfügbar sind. Mehr als 90 bieten ihre Policen bundesweit an, die übrigen sind nur in einzelnen Bundesländern oder nur für Angehörige bestimmter Betriebe verfügbar. Wer in dem einen Bundesland wohnt, aber in einem anderen arbeitet, sollte seine Suche über beide Bundesländer ausdehnen.
Als nächstes sollte sich der Versicherte überlegen, welche Zusatzleistungen er wünscht. Dabei kann er sich darauf verlassen, dass die medizinische Versorgung grundsätzlich gewährleistet bleibt, da 95 Prozent der Kassenleistungen per Gesetz geregelt und vorgeschrieben sind.
Verbraucher, die aber zum Beispiel auf Übernahme von Homöopathie-Behandlungen, professionelle Zahnreinigung, Zuschüsse für die neue Brille, kostenlose Reiseimpfungen oder Bonusprogramme Wert legen, mit denen sie auf Beitragsrückerstattungen hoffen können, sollten möglichst gezielt danach suchen.
Unterschiede im Beitragssatz von bis zu 1,3 Prozentpunkten
Steht die engere Auswahl passender Krankenkassen, kann der Versicherte über den gemeldeten Beitragssatz inklusive Zusatzbeitrag die günstigste herauspicken. Bevor jedoch ein Vertrag mit der neuen Krankenkasse geschlossen wird, empfiehlt es sich, etwas genauer hinzusehen.
Die günstigsten regionalen Krankenkassen
BKK Faber-Castell & Partner
Beitragssatz: 14,95 Prozent
Region: Bayern
AOK Plus
Beitragssatz: 14,90 Prozent
Region: Sachsen, Thüringen
AOK Sachsen-Anhalt
Beitragssatz: 14,90 Prozent
Region: Sachsen-Anhalt
BKK MEM
Beitragssatz: 14,90 Prozent
Region: Thüringen
BKK Euregio
Beitragssatz: 14,60 Prozent
Region: Hamburg, NRW
Metzinger BKK
Beitragssatz: 14,60 Prozent
Region: Baden-Württemberg
Quelle: Kassensuche.de
So unterscheiden sich die Kassen zum Beispiel auch beim Thema Service deutlich. Während einige Versicherer mit sehr gutem Kundenservice aufwarten, ständig erreichbar sind und vielleicht sogar über ein engmaschiges Filialnetz verfügen, begnügen sich andere mit Support per E-Mail- und Telefon.
Patienten, die zum Beispiel Wert auf die schnelle Vermittlung eines Termins beim Facharzt Wert legen, sollten ihre Krankenkasse danach auswählen. Kurz: Wer wechseln will, sollte wissen, wie wichtig ihm umfassender Service ist und ob er dafür auch bereit ist, etwas mehr zu zahlen.
Zusatzleistungen sind nicht garantiert
Während die Versicherer in der GKV ihren Zusatzbeitrag nur einmal im Jahr anpassen, dürfen sie bei ihrem Leistungsumfang jederzeit Änderungen vornehmen. Stehen also beispielsweise zusätzliche Kindervorsorgeuntersuchungen, Gesundheitsprogramme für chronisch Kranke oder alternative Arzneimittel ganz oben auf der Wunschliste, sollte sich der potenzielle Neukunde von der Versicherung bestätigen lassen, dass diese Leistungen auch für mindestens 18 Monate bestehen bleiben.
Erst nach dieser Zeit darf ein Neukunde die Versicherung erneut wechseln. Kippt die Versicherung die gewünschten Zusatzleistungen schon nach kurzer Zeit, hat der Patient bis zum erneuten Kassenwechsel das Nachsehen.
Kündigungsfristen beachten
Ist die richtige Krankenkasse gefunden, geht es an die Kündigung. Da bis auf zwei gesetzliche Krankenkassen alle einen Zusatzbeitrag einführen und ihre Versicherten vor dem Jahreswechsel darüber informieren mussten, kommen fast alle Versicherten in den Genuss eines Sonderkündigungsrechts.
Darauf müssen die Krankenkassen in ihrem Schreiben zum Zusatzbeitrag auch hinweisen. Betroffene können daher noch bis Ende Januar ihre alte Krankenversicherung kündigen und im gleichen Monat zu einer anderen GKV wechseln.
Die Beiträge der zehn größten Krankenkassen
TK – Techniker Krankenkasse
Beitragssatz: 15,40 Prozent
Öffnung: bundesweit
Versicherte: 8.934.549
Barmer GEK
Beitragssatz: 15,50 Prozent
Öffnung: bundesweit
Versicherte: 8.645.196
DAK-Gesundheit
Beitragssatz: 15,50 Prozent
Öffnung: bundesweit
Versicherte: 6.238.879
AOK Bayern
Beitragssatz: 15,50 Prozent
Öffnung: Bayern
Versicherte: 4.349.229
AOK Baden-Württemberg
Beitragssatz: 15,50 Prozent
Öffnung: Baden-Württemberg
Versicherte: 3.936.317
IKK Classic
Beitragssatz: 15,40 Prozent
Öffnung: bundesweit
Versicherte: 3.542.098
AOK Rheinland/Hamburg
Beitragssatz: 15,50 Prozent
Öffnung: Hamburg, Rheinland
Versicherte: 2.871.156
AOK Nordwest
Beitragssatz: 15,50 Prozent
Öffnung: Schleswig-Holstein, Westfalen
Versicherte: 2.724.168
AOK Plus
Beitragssatz: 14,90 Prozent
Öffnung: Sachsen, Thüringen
Versicherte: 2.720.956
AOK Niedersachsen
Beitragssatz: 15,40 Prozent
Öffnung: Niedersachsen
Versicherte: 2.400.752
Quelle: Kassensuche.de; Stand: Januar 2015
Wer das Schreiben seiner Kasse erst später erhalten hat, kann das Sonderkündigungsrecht noch einen Monat nach Zugang des Hinweises nutzen; offiziell gilt die Kündigung dann ab dem Monat, in dem der Zusatzbeitrag erstmals fällig wird. Ausgenommen vom Sonderkündigungsrecht sind allerdings alle, die einen Wahltarif mit Anspruch auf Krankengeld abgeschlossen haben.
Selbst wer das Sonderkündigungsrecht ignoriert, kann jederzeit regulär kündigen. Bedingung ist jedoch, dass die bisherige Versicherung seit mindestens 18 Monaten besteht. Dann beträgt die Kündigungsfrist zwei volle Monate zum Monatsende. Bei Kündigung noch im Januar ist somit ein Kassenwechsel zum 1. April 2015 möglich. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung müssen Versicherte aber auch den Zusatzbeitrag an ihre bisherige Kasse zahlen.
Für gesetzlich Versicherte ist die Kündigung ohne Risiko, da es den gesetzlichen Kassen nicht erlaubt ist, Versicherungsanträge abzulehnen. Sollte es bei der Kündigung wider Erwarten Schwierigkeiten oder Verzögerungen geben, bleibt der Versicherungsschutz bei der bisherigen Kasse solange bestehen, bis der Versicherungswechsel geklappt hat. Die medizinische Versorgung ist so immer gewährleistet.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Musterschreiben dazu gibt bei Verbraucherschützern im Internet. Wer ganz sicher gehen will, schickt sie per Einschreiben mit Rückschein oder gibt sie persönlich ab.
Etwas aufwendiger ist das Ausfüllen des Mitgliedsantrags für die neue Krankenversicherung. Antragsformulare stellen die Krankenkassen auf ihren Internetseiten zur Verfügung. Zum Ausfüllen sollten Wechselwillige ihre Sozialversicherungsnummer und die Adresse ihres Arbeitsgebers zur Hand haben.
Fünf Mythen der Krankenversicherung (Quelle: Bain)
Wahrheit: Prämienausschüttungen machen sich kaumbei der Kundengewinnung bemerkbar.Allerdings: In Zeiten desEinheitsbetrags hat der Zusatzbeitrageine extrem negative Wirkung.
Wahrheit: Die Versicherten achten aufService und Beratung – undhier fällt eine Differenzierungerheblich leichter.
Wahrheit: Die Nähe zurnächsten Geschäftsstelle hat nureine geringe Bedeutung für dieKundenzufriedenheit. Die regionaleVerankerung bleibt dagegen extremwichtig.
Wahrheit: Krankenkassen heben sich mitkompetentem Auftraten vom Wettbewerbab.
Wahrheit: Die Digitalisierung hat dieBranche längst erreicht.
Für die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern oder Kindern sowie für Selbstständige sind eigene Antragsformulare auszufüllen. Die Kündigungsbestätigung der alten Krankenversicherung können Antragsteller gleich mitschicken oder vor Vertragsbeginn nachreichen.
Gutverdiener profitieren am meisten
Ein Versicherungswechsel lohnt sich finanziell vor allem für Versicherte mit hohem Einkommen - etwa für freiwillig gesetzlich Versicherte. Bei ihnen wirkt sich ein um ein paar Zehntel Prozentpunkte niedrigerer Beitragssatz am deutlichsten aus.
Vergleichsportale wie etwa krankenkasseninfo.de oder gesetzlichekrankenkassen.de sind daher eine gute Möglichkeit, vor einer Kündigung die genaue Ersparnis zu berechnen und um sich über mögliche Boni für gesundheitsbewusstes Verhalten zu informieren. Für Empfänger von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe ist ein Wechsel hingegen witzlos. Ihre Zusatzbeiträge übernehmen staatliche Behörden.
Zumindest haben die Reformen der vergangenen Jahre massiv dazu beigetragen, dass sich der Markt konsolidiert und die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen deutlich zurückgegangen ist. Noch vor zehn Jahren gab es 267 gesetzliche Kassen, vor 20 Jahren waren es sogar 960. Daran gemessen ist ein Kassenvergleich heute vergleichsweise einfach.
Fusionen und Übernahmen von Kassen sollten dabei helfen, die Kosten im Gesundheitswesen zu senken. Davon ist bislang nicht viel erkennbar. Einige Experten erwarten daher, dass die Zahl der Krankenkassen in den kommenden Jahren noch bis auf 50 sinkt. Für die Versicherten dürfte so zumindest die Auswahl einer neuen Krankenkasse besser gelingen - wenn sie sich nicht durch einen Zusammenschluss von ganz alleine ergibt.