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Zusatzversicherungen: Private Pflegeversicherungen als geeignete Vorsorge

Wer gut versorgt sein will, kommt um eine private Zusatzversicherung kaum herum.

Wie auch immer jetzige und künftige Bundesregierungen an der staatlichen Pflegeversicherung herumdoktern mögen: Auch in Zukunft wird sie nicht mehr als eine medizinische Existenzsicherung sein. Wer beizeiten für sich oder seine Eltern vorsorgen will, ist deshalb auch aus Sicht von Selbsthilfe-Verbänden mit einer privaten Pflegeversicherung gut bedient. Sie werden von den privaten Krankenkassen (PKV) als Zusatzversicherungen angeboten. Auch hier gilt, wie immer in der PKV: Am Anfang steht die ausführliche, wahrheitsgemäße Gesundheitsprüfung, bei der Tricksen und Täuschen durch die Zusammenarbeit der Kasse mit den Ärzten schnell auffliegt. Nach deren Ergebnis richtet sich die spätere Beitragshöhe. Männer zahlen wegen ihrer kürzeren Lebenserwartung weniger als Frauen; im Lauf der Jahre kann sich für beide Geschlechter der Beitrag erhöhen.

Die Versicherungen können je nach Anbieter unterschiedlich bis zum Alter von 60 oder 65 Jahren oder auch noch später abgeschlossen werden. Aber es gilt: je später, desto teurer.

Drei Möglichkeiten stehen zur Wahl:

Die Pflegekostenversicherung erstattet die per Rechnung nachweisbaren Kosten bis zu einem Höchstbetrag oder einem zuvor festgelegten Prozentsatz. Die Pflegetagegeldversicherung zahlt dem pflegebedürftigen Kranken für jeden maladen Tag, der vom Arzt attestiert wird, finanziellen Ausgleich, abhängig von der Pflegestufe. Die Pflegerentenversicherung kombiniert eine Versicherung gegen Pflegebedürftigkeit und Tod mit einem Sparvertrag. Von dieser Variante raten Verbraucherschützer ab, weil nicht genau zu erkennen sei, wie hoch die Spar-, die Versicherungs- und die Kostenkomponente dabei sind.

Die Angebote der verschiedenen Anbieter unterscheiden sich erheblich. Das ist so gewollt, damit ihr vollständiger Vergleich für einen Laien nahezu unmöglich wird. Zumindest die folgenden Bedingungen sollten erfüllt sein, rät der Bund der Versicherten:

Die Versicherung sollte auf das ordentliche Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Beitragsjahre verzichten. Leistungspflicht sollte bestehen, sobald auch die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt. Damit wird eine zusätzliche medizinische Untersuchung vermieden. Die von der gesetzlichen Pflegeversicherung anerkannte Pflegestufe sollte übernommen werden. Im Fall der Pflegebedürftigkeit sollte der Beitrag nicht weiter zu zahlen sein. Nach Beginn der Leistung sollten die ärztlichen Ergebnisse der gesetzlichen Pflegeversicherung maßgebend sein. Bei Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sollte man sich nicht auf eine Form der Pflege festlegen, weil niemand vorher wissen kann, ob er später einmal stationär oder zu Hause gepflegt werden muss. Bei Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung sollte, damit die Leistung den Lebenshaltungskosten entspricht, ein unwiderrufliches Recht eingeräumt werden, den zu erwartenden Tagegeld-Betrag ohne Gesundheitsprüfung erhöhen zu können. Generell ist wichtig, dass lebenslanger Versicherungsschutz gewährt wird. Dem Versicherten ist nicht damit gedient, wenn der Schutz nach einigen Jahren erlischt. Auch eine Begrenzung auf ein bestimmtes Endalter ist wenig sinnvoll, da die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten einer Pflegebedürftigkeit im hohen Alter am größten ist.

7 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 26.03.2008, 16:31 UhrAnonymer Benutzer: Heimbetreiber

    So ein Unsinn, ein Heim kostet doch gar nicht soviel. der Eigenanteil liegt bei max. 1.500 EUR , den Rest zahlt die Pflegekasse. Wenn die Rente und das ersparte nicht für die Heimkosten ausreichen, zahlt der Staat die "Hilfe zur Pflege".
    ES bEKOMMT JEDER EiNEN HEiMPLATZ, AUCH OHNE GELD !
    Mir laufen da zuviele unwissende Vertreter rum, die den Kunden mit Horrorzahlen Versicherungen andrehen wollen

  • 08.02.2008, 13:18 UhrAnonymer Benutzer: Eysel

    Dieses Thema habe ich gerade für mich (57 ) recherchiert und gerechnet. Was sich - erst nach intensiver NACHFRAG-E überall herausstellte: Die Pflegestufe 3 ist - de fakto - so gut wie von der Erstattung ausgeschlossen ( weil so gut wie nie amtlicherseits festgestellt u. genehmigt) . Fast NUR diese Pflegestufe ist wegen der wirklich hohen Kosten "versicherungswürdig". Für "NUR" Stufe 2 sind die Kosten - relativ - zu hoch. Am beispiel meiner Mutter, die vor 3 Jahren starb alles durchgerechnet. ich habe mich entschlossen, monatlich den halben "Versicherungsbeitrag" in ein Sparprogramm einzuzahlen.

  • 06.02.2008, 12:57 UhrAnonymer Benutzer: @"Versicherungsexperte"

    Privat gespartes Geld ersetzt vieles??
    Hier kann ich ihnen nur bedingt recht geben. Wenn man die Möglichkeit hat soviel Geld beiseite zu legen, um in jeglichem Schadenfall diesen aus der Tasche zu bezahlen, gebe ich 'ihnen vollkommen Recht. dies ist aber vielleicht bei 1% der deutschen bevölkerung möglich. im Fall der Pflegebedürftigkeit glaube ich nicht, dass bei einer Pflegedauer von 8 Jahren und monatlichen Kosten von 3.000,00 Euro (stationär / Stufe 3), es viele Leute gibt die 288.000,00 Euro auf der hohen Kannte haben... Zu den wichtigen Versicherungen zählt weiter die Gebäudeversicherung (Optional) und die Arbeitskraftabsicherung (bU/EU). u7nd in allen Fällen gilt: Gut vergleichen und nicht vorschnell abschließen!!

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