So sieht es bis Ende 2008 aus, also bis zur Einführung der Abgeltungsteuer: Fondssparpläne Je nachdem in welche Vermögenswerte der Fonds investiert, wird besteuert. - Auf Zinserträge aus Anleihen sind 30 Prozent Zinsabschlag plus Solidaritätszuschlag fällig. Diese Vorauszahlung verrechnet das Finanzamt später mit der insgesamt für Kapitalvermögen errechneten Steuerschuld auf Basis des individuellen Satzes. - Für Mieteinkünfte aus Immobilienvermögen gilt das Gleiche wie für Zinserträge. - Dividenden, die die Unternehmen an die Aktionäre zahlen, unterliegen zunächst der Kapitalertragsteuer von 20 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Später bei der Verrechnung mit der Einkommensteuer ist nur die Hälfte der Ausschüttungen mit dem individuellen Satz zu versteuern (Halbeinkünfteverfahren). - Kursgewinne von Aktien oder Anleihen an der Börse, die dem Fonds zugute kommen, bleiben verschont. Ebenso steuerfrei bleiben Verkaufsgewinne, wenn die Fondsanteile mindestens zwölf Monate im Depot lagen (Spekulationsfrist). Banksparpläne Die Zinserträge sind wie bei Fondssparplänen zu versteuern. Private Rentenversicherung Versicherte zahlen ihre Prämie aus versteuertem Einkommen. Im Gegenzug wird nur der sogenannte Ertragsanteil der späteren Auszahlung besteuert: Für einen 65n Jährigen liegt er derzeit bei 18 Prozent. Je älter der Rentner wird, desto niedriger ist der Ertragsanteil. So kann ein 70n Jähriger 85 Prozent seiner Privatrente steuerfrei kassieren. Kapital-Lebensversicherung Bei Policen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, unterliegt die Differenz von Leistung bei Vertragsende und den eingezahlten Beiträgen zur Hälfte dem individuellen Steuersatz. Gänzlich steuerfrei bleiben dagegen Leistungen aus Verträgen, die Versicherte vor 2005 unterschrieben haben. Der Steuerbonus sowohl für neue als auch alte Policen gilt aber nur für Verträge, die erst mit Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden und über mindestens zwölf Jahre laufen. Riester Anders als bei den nicht geförderten Sparanlagen bleiben die Beiträge für Riestern Verträge bis zu 2100 Euro pro Jahr (2008), was maximal vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens entspricht, steuerfrei. Den sogenannten Sonderausgabenabzug können Arbeitnehmer nachträglich in der jährlichen Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt mindert diesen Steuerbonus um die bereits erhaltenen staatlichen Zulagen. Von 2008 an zahlt der Staat pro Person 154 Euro Grundzulage sowie weitere 185 Euro für jedes Kind in der Familie. Die späteren Renten sind voll steuerpflichtig. Rürup Die Basisrente ist als Pendant zu Riester für Selbstständige und Freiberufler konzipiert. Sie ist steuerlich an die gesetzliche Rentenversicherung angelehnt. Da bereits viele gesetzlich Versicherte nach altem Steuerrecht in die Rentenkassen eingezahlt haben, kommt die nachgelagerte Besteuerung sowohl bei der gesetzlichen als auch bei der Rürupn Rente in mehreren Stufen. Bis 2040 steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente von jetzt 54 auf 100 Prozent, während sich der steuerfreie Anteil der Beiträge von jetzt 64 bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent erhöht. Die als Sonderausgaben abzusetzenden Prämien für die Rürupn Rente sind 2008 bei 12 800 Euro gedeckelt (entspricht 64 Prozent der Höchstsumme von 20.000 Euro). Der Freibetrag steigt bis 2025 auf die vollen 20.000 Euro. Wegen des Steuerkicks lohnt sich Rürup auch für gut verdienende Angestellte, allerdings müssen sie die Beiträge ihres Arbeitgebers zur gesetzlichen Rente vom Freibetrag abziehen. Egal, ob angestellt oder selbstständig, bei den Rentenzahlungen greift der Fiskus ohne Abzüge zu und berechnet den individuellen Steuersatz. Von 2009 an gelten für Sparanlagen neue Regeln. Dann kommt die Abgeltungssteuer. Fondssparpläne Egal, aus welcher Quelle die Erträge des Fonds fließen, es sind immer 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig. Das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden sowie die Spekulationsfrist für Veräußerungsgewinne fallen weg. Banksparpläne Zinserträge sind mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag zu versteuern. Private Rentenversicherung/Kapital-LebensversicherungRiester/Rürup: Es bleibt wie bisher. Ausnahme Ausland: Dort lauern echte Steuerfallen Riester Vor Rentenbeginn: Deutsche, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern, verlieren den Anspruch auf Zulagen und Steuervorteile und müssen die bereits kassierten milden Gaben von Staat und Fiskus zurückzahlen. Immerhin: Die Summe kann bis zum Rentenbeginn gestundet werden. Nach Rentenbeginn: Wer schon im sonnigen Süden ist, muss ebenfalls Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die ausgezahlte Riestern Rente wird im Wohnsitzland besteuert. Die EU hält diese Regelung für rechtswidrig und strebt europaweit einheitliche Vorschriften für die Besteuerung staatlich geförderter Privatrenten beim Wohnsitzwechsel an. In Brüssel ist noch keine Entscheidung gefallen. Rürup Wer noch für die Basisrente spart, und Deutschland den Rücken kehrt, kann die Beiträge nicht mehr als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Bereits in Anspruch genommene Steuervorteile sind anders als bei Riester aber nicht rückzahlungspflichtig. Anleger, die bereits Basisrente beziehen, müssen diese grundsätzlich in Deutschland versteuern. Ausgenommen sind Staaten wie Österreich oder Spanien, bei denen die Doppelbesteuerungsabkommen vorschreiben, dass das Finanzamt im Wohnsitzland den Zugriff auf die Renten hat. martin.gerth@wiwo.de
Vorsorgesparer: Auf Besserverdiener lauern Fallen bei privater Altersvorsorge
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