Gbureks Geld-Geklimper Warum steigt der Goldpreis, was wird aus Betongold?

Wer Antworten auf beide Fragen erhalten will, braucht die Märkte nur differenziert zu betrachten – und kommt schon zu klaren Ergebnissen.

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Der Goldpreis hat, wie an dieser Stelle mehrfach im Voraus erörtert, nicht von ungefähr einen neuen Höchststand erreicht. Grund genug, dieses Phänomen in einen größeren Zusammenhang zu stellen und es mit einem anderen Phänomen zu verbinden, das bei der Ursachenforschung immer wieder auftaucht, ohne wirklich virulent zu sein: Inflation. Was wiederum zur Frage führt, ob es nicht eventuell sinnvoller sein könnte, sich vor der irgendwann sicher kommenden Geldentwertung lieber mit dem so genannten Betongold, sprich Immobilien, zu schützen als mit dem echten Gold. Die Antwort birgt einige Überraschungen.

Wie schützt man sich vor Inflation?

Es ist seltsam, dass eine nicht zeitgemäß erscheinende Frage und zwei umstrittene Antworten die Anleger zurzeit offenbar mehr beschäftigen als die ordentliche Planung ihrer Finanzen oder die finanzielle Vorsorge fürs Alter: Wie schützt man sich denn nun wirklich am besten vor Inflation? 1. mit Immobilien, 2. mit Gold. Die Frage scheint deshalb nicht ganz zeitgemäß zu sein, weil die Inflation – oder besser: das, was man allenthalben unter Inflation versteht, nämlich davoneilende Lebenshaltungskosten – zurzeit gar nicht stattfindet. Und die beiden Antworten sind umstritten, weil sie stillschweigend Annahmen enthalten, die sich durchaus als falsch erweisen können.

Beispielsweise behauptete Bärbel Schonberg, Chefin der Immobilienfondsgesellschaft DEGI, kürzlich bei einem Symposium des Instituts für Immobilienwirtschaft IREBS in Regensburg, dass offene Immobilienfonds Inflationsschutz bieten. Als Beweis führte sie deren jährliche Wertentwicklung im Vergleich zum Verbraucherpreisindex seit Ende der 70er Jahre an. In derselben Veranstaltung äußerte Christian Ulbrich, Chef der auf Gewerbeimmobilien spezialisierten Berater- und Maklerfirma Jones Lang LaSalle, erhebliche Zweifel an der These vom Inflationsschutz. Begründung: Kein gewerblicher Mieter könne sich auf Dauer die an einen Inflationsindex gebundenen Mieten leisten, sobald die Inflation durch die Decke gehe; dann sei er über kurz oder lang pleite. Und falls die Wohnungsmieten im Zuge der Geldentwertung zu eskalieren drohten, werde der Staat die Mieter rechtzeitig durch die Kappung der Mieten schützen (was er in begrenztem Umfang ja ohnehin schon tut). Die Chancen von Vermietern, höhere Wohnungsmieten durchzusetzen, sind wegen des äußerst restriktiven Mietrechts sehr eng begrenzt.

Sind Immobilien wirklich Betongold?

Schomberg und Ulbrich haben – beide auf ihre Weise – recht. Dennoch sind Zweifel angebracht, ob zum Beispiel offene Immobilienfonds den Verbraucherpreisindex auch unter Einbeziehung der früheren 70er Jahre geschlagen hätten, als dieser Index zeitweise zweistellig war. Oder ob die Rechnung auch in den nächsten Jahren aufgehen wird, wenn zu befürchten ist, dass die Jahresergebnisse so manches Fonds gegen oder unter null zu tendieren drohen. Und was Ulbrichs Zweifel an der Durchsetzbarkeit indexierter Mieten betrifft: Sie sind sicher berechtigt, sobald eine galoppierende Inflation kommt. Bleibt es dagegen bei einer trabenden Inflation, dürfte den Mietern von Gewerbeflächen die Pleite erspart und den Wohnungsmietern trotz des für sie günstigen Mietrechts nichts anderes übrig bleiben, als für ihre Wohnung tiefer in die Tasche zu greifen.

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