Bankberatung Was der neue Anlegerschutz wirklich bringt

Seit Jahresbeginn müssen Banker Beratungsgespräche detailliert protokollieren. Ob das Gesetz besser vor Falschberatung schützt, worauf Anleger jetzt achten müssen, mit welchen Tricks Banken weiter teure und unnötige Produkte verkaufen.

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Die Protokoll-Falle Quelle: Daniel Stolle

Der Mann mit der rosa Krawatte möchte vor allem eines: Häkchen setzen. „Bei meiner Anlage steht die Sicherheit im Vordergrund“, liest er vor und blickt hinter seinem PC hervor. „Stimmen Sie dem ganz, teilweise, eher nicht oder gar nicht zu?“ Die Antwort der Kundin dokumentiert er mit einem Klick. 20 Minuten und etliche Häkchen später druckt der Berater in der Düsseldorfer Citibank-Filiale ein dreiseitiges Formular aus: das Gesprächsprotokoll. „Bitte eine Unterschrift“, sagt er und fügt eilig hinzu: „Keine Angst, sie kaufen nichts. Sie bestätigen nur, dass ich Sie aufgeklärt habe.“

Seit dem 1. Januar müssen Banker, die Wertpapiere verkaufen wollen, das Beratungsgespräch protokollieren und dem Kunden das Protokoll mitgeben. Das Dokument muss detaillierte Angaben enthalten – vor allem zur Risikobereitschaft des Kunden und zu den Anlageempfehlungen. Ziel des neuen Gesetzes ist es, Klagen wegen Falschberatung zu erleichtern: Vor Gericht scheitern geschädigte Anleger bislang oft, weil sie nicht beweisen können, dass ihr Bankberater ihnen Risiken verschwiegen hat oder dass sie ausdrücklich eine sichere Anlage verlangt hatten. In Zukunft soll das Beratungsprotokoll Klarheit schaffen.

Milliardenschäden durch Falschberatung

Es geht um viel Geld: Laut Bundesministerium für Verbraucherschutz richtet falsche Beratung pro Jahr 20 bis 30 Milliarden Euro Schaden an. Aber schützt die Protokollpflicht Anleger tatsächlich besser? Klar ist: Für die Banken ist das Gesetz teuer. Deshalb versuchen viele, die Übung zu umgehen. Und wenn Berater ein Protokoll schreiben, nutzen sie gern schwammige Formulierungen, die Interpretationsspielraum lassen.

Mit den Protokollen dürften demnächst Millionen Anleger konfrontiert werden. Nach der Finanzkrise, in der Kapitalerhalt Priorität hatte, wollen sie wieder mehr als zwei Prozent Rendite – bei überschaubarem Risiko, versteht sich. So flossen allein im November nach langer Flaute netto 1,78 Milliarden Euro in Aktienfonds. Aus sicheren Geldmarktfonds zogen Sparer dagegen 1,5 Milliarden ab.

Aber können Anleger ihrem Bankberater trauen, wenn er einen Fonds anpreist? Oder drohen weitere Desaster wie bei Lehman-Zertifikaten und Filmfonds, die provisionshungrige Banker massenhaft verkauft haben – auch an risikoscheue Anleger? Und wie können Kunden Risiken minimieren und sich gegen falsche Beratung absichern?

Neue Vorschriften, neue Tricks

Ganz neu sind Protokolle für Anleger nicht. Auch früher wurden sie angefertigt – meist, um die Risikobereitschaft zu dokumentieren. Allerdings mussten die Berater sie nicht aushändigen. Das sorgte für Missbrauchsgefahr: „Früher kam es vor, dass Berater die Beratungsbögen ergänzt haben, wenn der Kunde weg war“, sagt eine Ex-Kundenberaterin einer Großbank. Banker konnten etwa bei der Risikoaufklärung Details hinzufügen, die sie gar nicht angesprochen hatten. Dass sie Urkunden fälschten, störte offenbar nicht – das Entdeckungsrisiko war minimal.

Auch die neuen Regeln bieten Spielraum für Tricks. Derzeit erhalten Kunden zum Beispiel Offerten, mit denen Banken die Protokollpflicht umgehen wollen. So müssen Berater nicht protokollieren, wenn sie Anlageprodukte empfehlen, die laut Gesetz nicht als „Wertpapiere“ gelten – etwa geschlossene Fonds oder Bausparverträge. Auch wenn Kunden als Profi-Anleger einstuft werden oder einen Vermögensverwaltungsvertrag unterschreiben, ist kein Protokoll nötig.

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