Streitfall des Tages Wenn offene Fonds plötzlich zu sind

Viele Immobilienfonds sind in der Krise und werden erst geschlossen und dann aufgelöst. Die Commerzbank möchte jetzt Anleger auszahlen. Lohnt das Angebot? Was Fonds-Inhaber in der aktuellen Lage wissen sollten.

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Der Fall

Gerade bekommen Anleger ein ungewöhnliches Angebot. Die Commerzbank bietet an, ihren Fondsanteil zurückzukaufen. Preis: 43,38 Euro pro Anteil. Es geht um die Fondsgesellschaft Allianz Global Investors. Sie löst jetzt ihren Immobiliendachfonds Premium Management Immobilien-Anlagen auf. Das gab sie in einer entsprechenden Pressemitteilung vom 12. August 2011 bekannt.

Zuvor wurde dieser offene Immobilienfonds „Premium Management Immobilien“ (WKN: A0ND6C) zum 27.09.2010 geschlossen. Andere nennen das „eingefroren“. Kapitalanleger können ihre Investmentanteile nicht mehr zurückgeben. Jetzt können sie die immerhin an die Commerzbank verkaufen. Allerdings ist der Preis nicht optimal. Und nur bis zum 15. September dieses Jahres nimmt die Bank die Anteile zurück.

Die Gegenseite

In der erwähnten Pressemitteilung der Allianz Global Investors wird die Fondsauflösung als Vorteil für die Anleger gesehen. Denn die Auflösung des Premium Management Immobilien-Anlagen führe letztlich dazu, dass Anleger schneller an ihr investiertes Kapital kämen. So werde der eingefrorenen Immobilien-Dachfonds „Premium Management Immobilien-Anlagen“ aufgelöst, „um Anlegern schneller wieder Zugriff auf ihr investiertes Kapital zu ermöglichen“, heißt es in der Mitteilung.

Es könnten dann durch die Auflösung des Fonds voraussichtlich bereits im Oktober 2011 knapp 500 Millionen Euro in einer ersten Tranche an Anleger ausgeschüttet werden. Mit dem Verkauf der verbleibenden Vermögenswerte des Fonds werden dann die Erlöse schrittweise an die Anleger ausgezahlt. Seit Schließung des Fonds habe das Portfoliomanagement kontinuierlich Liquidität geschaffen, so dass aktuell etwa 40 Prozent des Fondsvermögens liquide sind.

Dennoch ist eine nachhaltige Wiedereröffnung des Fonds nach Ansicht der Fondsgesellschaft angesichts der unveränderten Situation bei den offenen Immobilienfonds und des zu erwartenden hohen Volumens an Anteilscheinrückgaben auf absehbare Zeit unrealistisch. Mit Inkrafttreten der Kündigung des Verwaltungsmandats durch Allianz Global Investors am 1. Juni 2012 geht das Mandat an die Depotbank (Commerzbank AG) zur Liquidation der Vermögensgegenstände des Fonds über.

Etwas weiter unten heißt es dann noch in der Mitteilung: „Allianz Global Investors verwaltet für private sowie institutionelle Anleger in Deutschland rund 358 Mrd. Euro und ist damit Deutschlands größter Asset Manager. Dank der Expertenpräsenz an den bedeutendsten internationalen Kapitalmärkten kann Allianz Global Investors frühzeitig neue Anlagetrends identifizieren und seine Kunden über innovative Investmentlösungen daran teilhaben lassen.“ Bei dem Immobiliendachfonds hat das mit der Trenderkennung irgendwie nicht so ganz funktioniert.

Welche Anleger betroffen sind

Die Relevanz

Immerhin 50.000 Anleger sollen laut Medienberichten von diesem Fall betroffen sein. Aber das heißt nichts. Es kann jederzeit auch Anleger eines anderen Fonds erwischen. Damals in der Finanzkrise 2008 zogen immer mehr Anleger ihr Geld aus offenen Immobilienfonds ab und zwangen so die Fondsmanager, die verbliebenen Gelder zu blockieren.

Betroffen waren damals unter anderem die deutschen Fondsgesellschaft Kamam, die Axa aus Frankreich und die deutsche TMW. Tausende Anleger hatten das Nachsehen. Sie kamen mindestens drei Monate nicht an ihr Geld. Zum Schluss waren es sogar acht Produkte, die von den Anbietern vorläufig geschlossen wurden. Es ging insgesamt um die Summe von etwa 15 Milliarden Euro.

Und auch jetzt kann es wieder losgehen. Die Börse wackelt ja schon gewaltig. Noch im Mai dieses Jahres war immerhin ein Fondsvermögen von mehr als 20 Milliarden Euro eingefroren.

Auch die Schließung des Allianz-Fonds hängt mit Fondsschließungen zusammen. Unter anderem war der Fonds in den offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value investiert. Der kündigte im Oktober 2010 seine Auflösung an. Ebenfalls in dem Fonds sind laut Jahresbericht vom 31. März 2011 Anteile der Fonds SEB Immoinvest und Axa Immoselect. Auch das sind zwei an sich offene Immobilienfonds, die derzeit aber geschlossen sind.

Die Rechtslage

Einfrieren ist nicht schwer: Es geht immer dann, wenn „die Bankguthaben und der Erlös der angelegten Mittel zur Zahlung des Rücknahme-Preises und zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen laufenden Bewirtschaftung nicht ausreichen oder nicht sogleich zur Verfügung stehen.“ So heißt es in der entsprechenden Vorschrift. Kurz: Ist zu wenig Geld da, können Anleger ihre Anteile nicht mehr zurückgeben. Dabei sollte ja gerade das bei einem offenen Fonds jederzeit möglich sein. Ist es aber nicht.

Nach dem Einfrieren kommt ab und zu das Auflösen. Ersteres ist eigentlich nur vorübergehend. Letzteres ist endgültig. Der Anleger wird hier nicht gefragt. Investmentgesellschaften können Publikumsfonds praktisch jederzeit schließen. Sie müssen die Schließung eines Fonds 13 Monate vorher im Bundesanzeiger veröffentlichen und diese Information in ihren Jahresbericht oder Halbjahresbericht aufnehmen. Es besteht keine Pflicht, den Anleger direkt zu informieren.

Als Folge erfahren Fondsanleger daher oft erst durch ein schriftliches Umtauschangebot des Fonds von der Schließung. Wird ein Fonds geschlossen, verkauft der Manager die Wertpapiere und Anteile des Fonds und holt so wieder Geld in den Topf. Dieses Geld wird dann an die Anleger ausgeschüttet. Sie bekommen dann meist weniger raus, als sie investierten. Schadensersatzansprüche wegen des Misserfolgs der Anlage bestehen gegen die Kapitalanlagegesellschaft grundsätzlich nicht.

Was Rechtsanwälte raten

Die Anwälte

Angebot annehmen oder nicht? So lautet hier die entscheidende Frage. Und die Antwort ist nicht einfach. „Allerdings erscheinen 43,38 Euro pro Wertpapier sehr gering“, erklärt Lutz Tiedemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei KWAG. „Wir haben bereits Vergleiche zum Preis von über 49,00 Euro abgeschlossen“, so Tiedemann weiter.

Auch Anlegeranwalt Mathias Nittel, dessen Kanzlei zahlreiche Fondsanleger gegen die Commerzbank vertritt, kritisiert die Art der Darstellung des Angebotes durch das Institut: „Bezogen auf den Abrechnungspreis zum ersten Handelstag des Fonds, der bei 52,40 Euro und damit deutlich höher als der Ausgabepreis von 50 Euro lag, bedeutet das Vergleichsangebot für die Anleger einen tatsächlichen Verlust in Höhe von gut 17 Prozent.“

Er geht davon aus, dass viele Anleger einen Schadensersatzanspruch wegen Falschberatung haben. Dann lohnt sich das Angebot nicht. Denn „die Commerzbank muss bei einer Verurteilung wegen Falschberatung nicht nur den investierten Betrag zurückzahlen, sondern auch den entgangenen Gewinn“, so Nittel. Es gehe dann um die Differenz zwischen dem Angebot der Commerzbank und der Höhe des Schadenersatzanspruchs. Und die könne eine ordentliche Summe ausmachen, meint der Jurist.

Auf der Homepage der Kanzlei Winheller liest sich das mit den Schadensersatzansprüchen etwas kritischer. So hat nicht jeder Anleger automatisch einen Schadensersatzanspruch: „Hat sich ein Anleger ohne Beratung, etwa aufgrund des Prospekts, für den Fondserwerb entschieden und über die Bank nur den Anteilskauf abgewickelt, scheiden Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Auskunfts- und Beratungspflichten aus. Ungefragte Warnpflichten gibt es nicht.“ Wer also ohne Gespräch gekauft hat, sollte gut überlegen, ob er das Angebot der Commerzbank ausschlägt.

Weiter heißt es auf der Homepage, dass nur dann sicher ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, „wenn der Anleger im Beratungsgespräch geäußert hat, gar kein Verlustrisiko, auch kein vorübergehendes oder geringes, in Kauf nehmen zu wollen. In allen anderen Fällen dürfte es problematisch sein zu begründen, dass die Risiken des Fonds für den Anleger zu groß waren.“ Dem Kunden muss also eine völlig risikofreie Anlage suggeriert worden sein. Damit ist klar, dass mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nicht einfach wird.

Auf folgende Risiken hätte bei dem Allianz-Fonds laut Winheller hingewiesen werden müssen: auf Risiko von Schwankungen der Anteilswerte und auf das Risiko der Aussetzung der Anteilsrücknahme. Doch wird im vereinfachten Verkaufsprospekt genau auf diese Risiken hingewiesen. Bleibt also abzuwarten, wie erfolgreich die Anleger mit ihren Klagen sein werden.

Welche Optionen Inhabern von offenen Immobilienfonds haben

Das Fazit

Die Frage, wie sich die Anleger verhalten sollen, bleibt schwierig. Es gibt drei Wahlmöglichkeiten. Diese Wahl-Möglichkeiten gelten nicht nur für den Allianz-Fonds, sondern für alle Anleger, deren Fonds aufgelöst werden.

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