Gerichtsurteil Uber-Pop in Italien nicht zulässig

Der umstrittene Fahrdienstleister Uber darf seinen Dienst Uber-Pop auch in Italien nicht mehr anbieten. Das Gerichtsurteil soll verhindern, dass Fahrer ohne Taxi-Lizenz traditionelle Unternehmen preislich unterbieten.

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Ein italienisches Gericht verbietet den Dienst Uber Pop im gesamten Land. Quelle: dpa

Der umstrittene Fahrdienstvermittler Uber darf seinen Dienst Uber-Pop auch in Italien nicht mehr anbieten. Auf Ersuchen mailändischer Taxifahrer hat ein italienisches Gericht die Benutzung der Mitfahr-App landesweit verboten. Das Urteil soll verhindern, dass Fahrer ohne Taxi-Lizenz traditionelle Unternehmen preislich unterbieten, berichtete ein Taxifahrerverband am Dienstag. Es handle sich um „unlauteren Wettbewerb“, urteilte das Gericht.

Die US-Firma Uber, die Fahrgäste unter anderem an private Fahrer ohne Lizenz vermittelt, ist in 58 Ländern weltweit aktiv. Weil sie etablierten Taxibetreibern Konkurrenz macht, musste sie sich unter anderem auch schon in Frankreich und Deutschland vor Gericht verantworten.

In Deutschland kündigte Uber erst kürzlich an, komplett auf ein neues Angebot umzustellen und mit Uber X alle bestehenden Regulierungsvorschriften einzuhalten.


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