Home Office "Chef, ich möchte von zu Hause aus arbeiten"

Das Home Office: Für Arbeitnehmer ein Segen, für die Unternehmer hingegen eine Herausforderung, denn sie müssen vor allem arbeitsrechtlich viele Details beachten. Eine 6-Punkte-Checkliste für Chefs.

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Die Arbeit von zu Hause aus hat ihre Tücken - vor allem der Arbeitgeber muss dabei einige Aspekte beachten. Quelle: Getty Images

Pro Woche sparen Mitarbeiter, die im Home Office bleiben, 4,4 Stunden Zeit, die sie nicht im Stau, im Bus oder im Zug verbringen – von den positiven Auswirkungen auf Umwelt und Nerven ganz zu schweigen. Viele Arbeitnehmer schätzen an der Heimarbeit auch die Tatsache, dass sie sich ihre Zeit flexibler einteilen und damit Familie und Beruf besser verbinden können.

Unterm Strich – darüber herrschen heute kaum noch Zweifel – kann die Arbeit von zu Hause aus genauso produktiv sein wie an einem Büroarbeitsplatz. In vielen Fällen – es gibt weder nervende Kollegen noch ausufernde Konferenzen – sogar noch produktiver. Einer aktuellen DIW-Studie zufolge machen Heimarbeiter sogar fast doppelt so viele Überstunden wie Mitarbeiter, die nicht ins Home-Office dürfen.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kam kürzlich auch Regus, ein Anbieter von Bürolösungen, in einer Studie. Die bestätigte darüber hinaus, dass es in deutschen Unternehmen zunehmend gar nicht mehr wichtig ist, ob und wie lange jemand im Büro sitzt. Am Ende muss nur das Ergebnis stimmen, das er abliefert – damit werden reine Präsenzzeiten unwichtiger. „Büroarbeit wird hyperflexibel, multilokal, individuell und nachhaltig“, sind auch Experten vom Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation überzeugt.

Tipps für den Umgang mit Mitarbeitern im Homeoffice

Wer in den Niederlanden wohnt, kann seit Juli 2015 sogar einen Anspruch auf Heimarbeit durchsetzen – sofern sich die Arbeit natürlich auch von zu Hause aus erledigen lässt. Deutschland ist da im internationalen Vergleich noch Entwicklungsland, doch der Trend zu mehr Flexibilisierung und neuen Arbeitsformen hat auch unsere Wirtschaft erfasst. Zwar bestimmt hierzulande noch der Chef den Arbeitsort seiner Angestellten, doch das Home Office wird immer mehr zu Regel.

Natürlich, darüber haben wir an anderer Stelle berichtet, hat das selbstständige Arbeiten in den eigenen vier Wänden neben viel Freiheit und Selbstbestimmung auch seine Schattenseiten: keine fixen Arbeitszeiten, kein Kontakt zu den Arbeitskollegen, zahlreiche Ablenkungen. Das ist aber nicht unser Thema heute, denn auch für den Unternehmer gibt es eine Reihe Aspekte zu beachten, wenn wenn er seinen Mitarbeitern die Möglichkeit auf Home Office gewähren will.

Mit der Veranstaltungsserie „Chef, ich möchte von zu Hause arbeiten“ hat das Bonner Beratungsunternehmen DHPG in der vergangenen Woche Unternehmen zur rechtsicheren Gestaltung von Homeoffices für Mitarbeiter informiert und Fragen des Arbeits(zeit)rechts, des Arbeits- und des Datenschutzes beleuchtet.

Dabei gingen die Arbeitsrechtsexperten auch auf die aktuelle Rechtsprechung in der EDV und in der Nutzung sozialer Netzwerke ein. Daraus entstanden ist folgende 6-Punkte-Checkliste der DHPG-Rechtsanwältin Anja Branz, die Arbeitgebern bei der rechtssicheren Gestaltung des Home Office als Orientierung dienen kann.

6-Punkte-Checkliste für das Home Office



1. Einen Arbeitsplatz im Homeoffice gewähren

In Deutschland haben Mitarbeiter kein Anrecht auf einen Arbeitsplatz im Homeoffice – auch bei wiederholter Gewährung von Homeoffice besteht kein Anspruch. Trifft der Arbeitgeber eine Homeoffice-Regelung, kann er sie mit einer entsprechenden Vertragsgestaltung auch wieder aufheben.

2. Konkrete vertragliche Vereinbarungen treffen

Konkrete Regelungen zur Begründung, Beendigung und Ausgestaltung der Arbeit im Homeoffice schaffen Rechtsklarheit und ein gemeinsames Verständnis zwischen Arbeitgeber und -nehmer, sodass eine ergänzende Vereinbarung zum Arbeitsvertrag sinnvoll ist.

3. Arbeitszeiten einhalten

Auch im Homeoffice dürfen Mitarbeiter nicht mehr als acht Stunden arbeiten. Sie müssen ebenfalls die üblichen Ruhezeiten einhalten wie die Pause von mindestens elf Stunden nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit. Der Arbeitgeber sollte daher mit dem Mitarbeiter vereinbaren, seine Arbeitszeit sowie die Kernpräsenzzeiten zu dokumentieren.

4. Datenschutz beachten

Arbeitgeber sollten Ihre Mitarbeiter für den Umgang mit betrieblichen Daten sensibilisieren. Vor allem für personenbezogene Daten sind angemessene Schutzmaßnahmen zu treffen, sodass Dritte wie Personen im Haushalt des Arbeitnehmers nicht darauf zugreifen können. Mitarbeiter sollten mobile Speicherdaten nur mit Verschlüsselung nutzen sowie private Dokumente und Unternehmensdaten voneinander trennen.

5. Mitarbeiter schützen

Büromöbel, die Beleuchtung oder die Software müssen den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes entsprechen. Um die Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten, sollte der Arbeitgeber eine Zusatzvereinbarung treffen. Durch ein vereinbartes Zutrittsrecht zur Privatwohnung des Arbeitsnehmers kann der Arbeitgeber regelmäßig überprüfen, ob der Mitarbeiter die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen einhält.

6. Kosten und Haftung

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich die Arbeitsmittel auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen. Um Schäden zu vermeiden und Haftungsfragen zu klären, sollte er entsprechende Vereinbarungen treffen. Beschädigt der Arbeitnehmer die Arbeitsmittel des Arbeitgebers, haftet er lediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei mittlerer Fahrlässigkeit gegebenenfalls anteilig. Da diese Haftungsprivilegien der betrieblich veranlassten Tätigkeit Dritte ausschließen, kann es sinnvoll sein, dass der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer eine Versicherung für verursachte Schäden durch Dritte abschließt.

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