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Kfz-Steuerrechner 2024

Mit dem Kfz-Steuerrechner der WirtschaftsWoche können Sie die anfallende Steuerbelastung für Ihren Pkw, Ihren Anhänger, Ihr Motorrad oder Ihren Oldtimer ganz einfach berechnen.



So funktioniert der Kfz-Steuerrechner 2024

Bitte wählen Sie zunächst in der grauen Box aus, für welches Gefährt Sie die Kfz-Steuer berechnen lassen möchten. Die notwendigen Daten über Ihr Fahrzeug finden Sie im Zulassungsbescheid. Zusätzlich bieten Ihnen die runden Informationssymbole eine Hilfestellung, damit Sie Ihre Angaben korrekt eintragen können.

Pkws werden nach Hubraum und seit 2009 auch nach CO₂-Ausstoß berechnet. In der weißen Box können Sie die erforderlichen Fahrzeuginformationen über Erstzulassung, Motorenart, CO₂-Ausstoß, Schadstoffklasse und Hubraum sowie über die Art Ihres Kennzeichens eintragen. Falls Sie ein Saisonkennzeichen besitzen, tragen Sie bitte den Nutzungszeitraum in die vorgesehenen Felder ein. Für die Berechnung eines Motorrads sind lediglich die Angaben zur Hubraumgröße und die gefahrenen Monate pro Jahr relevant.

Anhänger werden ausschließlich nach Gewicht besteuert. Dazu geben Sie bitte im ersten Schritt das verkehrsrechtlich zugelassene Gesamtgewicht Ihres Anhängers ein. Danach wählen Sie die Art Ihres Anhängers aus, da eventuell noch Angaben über die Aufliegelast erforderlich sind. Zuletzt geben Sie bitte an, ob es sich um ein Saisonkennzeichen handelt. Wenn dies der Fall ist, wählen Sie bitte die Monate aus, in denen Ihr Anhänger benutzt wird.

Für die Kalkulation eines Oldtimers wählen Sie bitte die Art Ihres Oldtimers aus und tragen danach einmal mehr die Monate ein, in denen Ihr Fahrzeug benutzt wird. Die Steuerlast wird dann auf Grundlage eines festgelegten Pauschalbetrags errechnet.

Tipp für lange Reisen mit dem Auto

Vor der nächsten Reise mit dem Auto hilft Ihnen der Spritkosten-Rechner der WirtschaftsWoche beim Vergleich mit anderen Verkehrsmitteln und der Budgetplanung.

Kfz-Steuer – Das Wichtigste im Überblick

Kfz-Steuer berechnen

Zuständig für die Erhebung der Kfz-Steuer ist die Zollverwaltung. Die jährlich eingenommenen Beträge von den Fahrzeughaltern sollen zum Ausbau und zur Sanierung der Infrastruktur dienen. Üblicherweise ist die Steuer vorschüssig einmal im Jahr fällig. Möchten Sie lieber halb- oder vierteljährig bezahlen, wird es teurer.

Um den Kraftstoffverbrauch eines Autos zu messen und zu überprüfen, ob es die Abgasgrenzwerte einhält, ist ein international genormtes Prüfverfahren vorgesehen. Für Neuzulassungen ab September 2017 tritt das neue Testverfahren WLTP in Kraft. Damit sollen dem Verbraucher bessere Informationen über das Fahrzeug vermittelt werden, die den Autokauf maßgeblich beeinflussen können.

Bei der Berechnung ist ein Diesel meist teurer als ein Benziner. Weniger Steuern fallen an, wenn Sie sich für ein umweltfreundliches Gefährt entscheiden. Für Elektrofahrzeuge fällt in den ersten Jahren, je nach Zulassungszeitpunkt, gar keine Kfz-Steuer an. Für ältere Fahrzeuge gibt es einen Bestandsschutz. Anträge auf Steuererleichterung oder -befreiung können beim zuständigen Zollamt in Ihrer Region eingereicht werden.

Autor: Sören Imöhl

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