Kondom-Urteil „21 Orgasmen“-Slogan bleibt verboten

Der Kondomhersteller Einhorn wollte sich einen Scherz erlauben, doch die Konkurrenz sah eine gefährliche Aussage. Doch der Spruch „entspricht bis zu 21 Orgasmen“ bleibt verboten, urteilt jetzt ein Gericht.

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Ein Werbespruch bleibt verboten –die Aussage könne zum Mehrfachgebrauch verleiten. Quelle: dpa

Düsseldorf Im kuriosen Streit um die Zahl der Orgasmen bei der Nutzung eines Kondoms ist das Düsseldorfer Landgericht bei seiner harten Haltung geblieben. Die Angabe „entspricht bis zu 21 Orgasmen“ auf einer Verpackung mit sieben Kondomen sei irreführend und bleibe verboten, entschied das Gericht am Donnerstag.

Die Aussage könne zum Mehrfachgebrauch verleiten. Gerade bei Jugendlichen sei die mehrfache Verwendung eines Kondoms einer der häufigsten Fehler.

Die Berliner Firma Einhorn hatte gegen die bereits im August erlassene einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt. Bei dem Satz habe es sich um einen Spaß gehandelt. Auch beim Einmalgebrauch eines Kondoms seien mehrere Orgasmen möglich, wenn man die von Mann und Frau addiere.

Auf den Verpackungen werde vor dem Mehrfachgebrauch an anderer Stelle gewarnt. Der konkurrierende Hersteller Fair Squared hatte gegen die Orgasmus-Behauptung geklagt (Az.: 14c O 124/15).

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