Konflikt mit Verfassungsgericht EZB hat nach Ansicht des Bundestages Vorgaben zu Anleihekäufen erfüllt

Die EZB erläutert dem Bundestag in übermittelten Papieren ihre Entscheidung für die umstrittenen Anleihekäufe. Dieser zeigt sich damit zufrieden.

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Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD sowie FDP und Grünen wurde ein Beschluss zu den Anleihekäufen der EZB gefasst. Quelle: dpa

Der Bundestag ist nach dem kritischen Urteil des Verfassungsgerichts zu den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) zufrieden mit der Reaktion der Notenbank. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD sowie FDP und Grünen wurde am Donnerstag mit deutlicher Mehrheit ein entsprechender Beschluss gefasst.

Darin würdigen die Fraktionen die von der EZB übermittelten Dokumente. Für sie sind die Vorgaben im Urteil der Karlsruher Richter damit erfüllt.

In den EZB-Papieren erläutert die Euro-Notenbank ihre Entscheidung für Anleihekäufe, die im Bundestag vor allem bei der Union lange umstritten waren. Die Transaktionen sind seit 2015 das zentrale Instrument der EZB, um die Konjunktur anzuschieben und um für mehr Inflation zu sorgen.

Das Verfassungsgericht hatte im Mai aber überraschend das Kaufprogramm PSPP als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Damit stellte es sich gegen den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der es zuvor im Dezember 2018 als rechtens eingestuft hatte. Die Karlsruher Richter forderten, dass der EZB-Rat die Verhältnismäßigkeit belegen müsse. Ansonsten sei es der Bundesbank untersagt, nach einer Übergangsfrist von drei Monaten weiter an den Käufen teilzunehmen.

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