
DüsseldorfNach den gescheiterten Netzsperren probt Schwarz-Gelb die nächste Machtprobe mit dem Netz: Das umstrittene Leistungsschutzrecht wird konkret. Die Verlage hatten ein entsprechendes Gesetz zum Schutz ihrer Inhalte im Internet gefordert.
Doch der Entwurf viel Raum für Interpretationen. Da wäre beispielsweise das juristisch schwierige Wort gewerblich, das der Gesetzgeber offenbar eher weiter als enger auszulegen gedenkt. So wird ein privates Blog nicht nur durch Werbung, sondern bereits du einen bei den Bloggern beliebten Flattr-Button gewerblich – Micropaydienste wie Flattr sind im Gesetzentwurf eindeutig genannt.
Viele Blogger fürchten daher, dass sie künftig keine Presseerzeugnisse mehr übernehmen dürfen. Allein: Das durften sie auch bislang nicht – und zwar egal ob gewerblich oder nicht. Erlaubt ist die Übernahme eines Textes nur als Zitat, wenn sich der Autor selbst sachlich mit dem Artikel auseinandersetzt. Dieses Zitatrecht soll dem Gesetzesentwurf zufolge nicht angetastet werden. An dieser Stelle wird die ganze Absurdität des geplanten Leistungsschutzrechts deutlich. Es schützt etwas, das längst geschützt ist: Texte und Bilder, die heute schon das Urheberrecht vor ungenehmigter Verbreitung schützt.
Schon heute wird das Urheberrecht beispielsweise von der Bildagentur Getty oder der Nachrichtenagentur dapd dazu genutzt, auch private Blogger massenhaft abzumahnen, weil sie Bilder oder teils uralte Nachrichtentexte ganz oder in Teilen übernommen haben. Noch immer fehlt dem deutschen Urheberrecht eine in den USA schon lange etablierte Fair-Use-Kausel für nichtkommerzielle Zwecke.
Unterm Strich aber bleibt das Leistungsschutzrecht ein „Lex Google“. Die Verlage wollen ein Stück vom großen Internet-Kuchen und schielen dabei auf die Milliarden-Gewinne des Suchmaschinen-Riesens. Gegen die Verwendung ihrer Texte durch Google und Google News können die Verlage aber heute schon vorgehen. Das geht ganz ohne Gesetz, mit einer einzigen Zeile Code: <META NAME="robots" CONTENT="noindex,nofollow">. Nur will das kein Verlag - im Gegenteil. Für viel Geld werden Suchmaschinenoptimierer beschäftigt.
Mit dem Leistungsschutzrecht schafft der Gesetzgeber neue Zweideutigkeiten, wo Eindeutigkeiten gefragt sind. Auch das Justizministerium kann auf Anfrage strittige Punkte, die der Entwurf in jetziger Form aufwirft, nicht klären. Sind nun auch kleinste Satz-Schnippsel geschützt, wie Rechtsanwalt Thomas Stadler befürchtet? Das müssen Gerichte entscheiden.
Das Leistungsschutzrecht wird damit nicht für Eindeutigkeit, sondern für jede Menge Streit sorgen. Froh können darüber eigentlich nur die sein, die vom Streit andere gut leben: die Anwälte.





