Pflegekosten sind abzugsfähig: vom geleisteten Unterhalt darf keine Haushaltsersparnis abgezogen werden.
Bild: dpaBei Pflegekosten dürfen vom geleisteten Unterhalt keine Haushaltsersparnisse abgezogen werden. Außerdem: Unter welchen Bedingungen das häusliche Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht werden kann. Die Steuer- und Rechtstipps der Woche.
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