Nach Devisenaffäre UBS legt weniger Geld für Prozesse zurück

Im Mai brummten US-Behörden der UBS wegen einer Devisenaffäre saftige Strafen auf. Anschließend senkte die Schweizer Großbank ihre Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten. Dabei gibt es noch viele ungelöste Verfahren.

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Analysten hoffen, dass die UBS die Hypotheken-Verfahren bis Ende des Jahres vom Tisch bekommt. Quelle: dpa

Zürich Bei der UBS sinken die Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten weiter. Zur Jahresmitte hatte die Schweizer Großbank zur Beilegung der Altlasten noch 2,37 Milliarden Franken reserviert, wie dem am Dienstag veröffentlichten Quartalsbericht zu entnehmen ist. Für den Rückgang von den 2,73 Milliarden vor drei Monaten war vor allem der Abschluss der Devisenaffäre verantwortlich. Im Mai brummten US-Behörden der größten Schweizer Bank wegen Manipulationen bei Devisen und Referenzzinsen Strafen von insgesamt 545 Millionen Dollar auf. Ein Teil der Buße wurde aus den Rückstellungen beglichen.

In anderen Bereichen erhöhte die Bank die Rückstellungen. Für Verfahren in Zusammenhang mit fragwürdigen Hypothekengeschäften in den USA legte das Institut weitere 42 Millionen Dollar beiseite und kann für diese Fälle nun auf insgesamt 772 Millionen Dollar zurückgreifen. Kläger werfen einer ganzen Reihe von Banken vor, sie bei der Qualität von hypothekenbesicherten Wertpapieren getäuscht zu haben. In den Papieren waren viele Kredite an Hausbauer gebündelt, die aufgrund schmaler Einkommen eigentlich keine Hypothek hätten bekommen dürfen. Als mehr und mehr Hausbesitzer ihre Raten nicht mehr zahlen konnten, brach das auf zwei Billionen Dollar aufgeblähte System zusammen und löste die Finanzkrise aus. Analysten hoffen, dass die UBS die Hypotheken-Verfahren bis Ende Jahr vom Tisch bekommt.

Ebenfalls noch ungelöst ist ein Verfahren in Frankreich. Die Behörden untersuchen, ob die Bank Kunden beim Steuerbetrug geholfen hat. In diesem Zusammenhang musste die Bank eine Kaution von 1,1 Milliarden Euro hinterlegen. UBS sprach damals von einem stark politisch aufgeladenen Verfahren. Die Bank kann aber noch nicht abschätzen, ob sie tatsächlich zu einer Strafzahlung leisten muss und wie hoch diese ausfallen könnte.

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