Nordsee-Gemeinden Richter halten Strandeintritt für rechtens

Sie wollen freien, kostenlosen Zugang zum Strand und berufen sich auf das Bundesnaturschutzgesetz: Zwei Friesen haben gegen eine Gemeinde geklagt – und sind gescheitert. Die Strandgebühr darf dort weiter kassiert werden.

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Der Strand von Hooksiel in Niedersachsen wird mit Stacheldraht geschützt. Quelle: dpa

Lüneburg Kein Recht auf Gratis-Baden: In den Nordsee-Orten Hooksiel und Horumersiel-Schillig haben Bewohner der Nachbargemeinden kein Recht auf kostenlosen Zugang zum Strand. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg am Dienstag entschieden.

Unter dem Motto „Freie Friesen fordern freie Strände“ hatten zwei Bewohner benachbarter Kommunen gegen die Gemeinde Wangerland, zu der die beiden Badeorte gehören, auf kostenlosen Zugang zu Teilen des Strandes geklagt. Von auswärtigen Gästen werden für den Zugang zum Strand von April bis Oktober drei Euro verlangt.

Die Kläger hatten sich auf ein allgemeines Betretungsrecht nach dem Bundesnaturschutzgesetz berufen, doch die Richter in Lüneburg sahen das anders. Nach geltenden Bundes- und Landesgesetzen bestehe ein solches Zugangsrecht nicht. Der betreffende Strandabschnitt sei zudem keine freie und ungenutzte Landschaft im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, entschied der 10. Senat wie zuvor schon das Verwaltungsgericht Oldenburg.

Nach der juristischen Niederlage in Oldenburg hatten die Kläger ihre Forderung nun auf einzelne Strandabschnitte begrenzt. Die Flächen seien aber nicht teilbar, entschied der Senat. Das Gelände sei als Strandbad und Campingplatz verpachtet worden. Auch auf altes Gewohnheitsrecht könnten sich die Kläger nicht berufen. Seit den 1970er Jahren hätten gesetzliche Regelungen frühere Gebräuche abgelöst. (Az.: 10 LC 87/14)

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte die Klage bereits im September 2014 als unzulässig und unbegründet abgewiesen. Die Richter in Lüneburg hielten die Klage dagegen für zulässig. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließ der 10. Senat am Dienstag nicht zu.

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