Urteil in Karlsruhe ARD und ZDF bangen um Rundfunkgebühren
06.09.2007 Jetzt kommentieren! 0 (0) Legende- Druckversion
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Die Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind ein Dauerstreit-Thema. Am kommenden Dienstag fällt das Bundesverfassungsgericht ein weiteres Urteil. Die Sender hatten gegen die Einmischung der Politik in die letzte Gebührenanhebung geklagt. Der Ausgang ist ungewiss.
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Das Bundesverfassungsgericht hat über den Ausschluss von Minderheitsaktionären entschieden, Foto: AP
Bisher war Karlsruhe eine sichere Bank für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. 1961 untersagte das Bundesverfassungsgericht die Gründung eines Deutschland-Fernsehens, mit dem sich der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer eine politisch günstigere Berichterstattung sichern wollte, in den 80er und 90er Jahren statteten die hohen Richter ARD und ZDF mit einem großzügigen Programmauftrag inklusive „Bestands- und Entwicklungsgarantie“ aus, und 1994 schnitten sie den politischen Einfluss auf die Sender zurück.
Am kommenden Dienstag (11.9.) wird ein neues Grundsatzurteil hinzukommen. Dass es ein weiterer Sieg für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sein wird, ist allerdings noch längst nicht ausgemacht. Auslöser des Verfahrens ist die Verfassungsbeschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die aus ihrer Sicht verfassungswidrige Einmischung der Politik in die Gebührenanhebung zum 1. April 2005. Wegen der wirtschaftlich angespannten Situation hatten die Länder die Gebühr auf 17,03 Euro monatlich festgesetzt und waren damit rechnerisch um 28 Cent hinter der Empfehlung der fachlich zuständigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zurückgeblieben.
Bei jährlich sieben Milliarden Euro Gebührenaufkommen dürften ARD, ZDF und Deutschlandradio die dadurch entstandenen Einbußen von insgesamt 440 Millionen Euro bis Ende 2008 zwar verschmerzen. Doch den Sendern geht es ums Prinzip, denn sie sehen einen Grundpfeiler des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Gefahr - das vom Karlsruher Gericht höchstselbst dekretierte Gebot der Staatsferne. Damit wollten die Richter im Jahr 1994 verhindern, dass die Politik die Rundfunkanstalten ans Gängelband legen und über die Gebühren Druck auf deren Berichterstattung ausüben kann.
Seither sollte also die KEF das entscheidende Wort in Sachen Gebühren haben, auch wenn die politische Letztentscheidung bei den Ländern blieb. Doch in der mündlichen Verhandlung des Ersten Senats am 2. Mai zeigten die Richter wenig Verständnis für den Wunsch der Anstalten, die Landesparlamente zum bloßen Notar der KEF-Empfehlungen zu degradieren.
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