Koalition streicht Sonderkündigungsrecht bei Kreditverkäufen Neue Regeln für Weiterverkauf von Immobilienkrediten

Bei der geplanten Reform der Immobilienkreditverkäufe soll den Verbrauchern nun doch kein Sonderkündigungsrecht im Falle eines Verkaufs ihrer Darlehen durch Banken eingeräumt werden. Darauf verständigten sich Union und SPD gestern nach eigenen Angaben. Die Kreditwirtschaft zeigte sich erleichtert.

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Union und SPD sind sich einig über einen neuen Schutz bei Verkauf von Immobilienkrediten. Quelle: dpa

BERLIN. Die Krediunternehmen hatte im Fall eines Sonderkündigungsrechts befürchtet, dass der gesamte Verbriefungsmarkt in Deutschland zum Erliegen kommen könnte. Verbraucherschützer und auch Teile der SPD hatten dagegen auf das Sonderkündigungsrecht gepocht. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ist es in den vergangenen Tagen offensichtlich gelungen, ihre Partei von der Entbehrlichkeit dieses Instruments zu überzeugen. Trotz des Verzichts auf dieses "scharfe Schwert", so das Bundesfinanzministerium, wird die Koalition den bestehenden Kündigungsschutz verschärfen. Berichte über angeblich willkürliche Kreditverkäufe an Finanzinvestoren und anschließende Zwangsvollstreckungen hatten die Politiker in den vergangenen Monaten aufgeschreckt und zum Handeln veranlasst.

Künftig sollen die Banken den Kunden vor Vertragsabschluss informieren, ob der Kredit verkäuflich ist oder nicht. Zudem sollen Kunden künftig in Kenntnis gesetzt werden, wenn der Kredit tatsächlich verkauft wird. Bei Verletzung der Informationspflichten drohen der Bank Schadensersatzklagen. Ferner ist der Darlehensgeber verpflichtet, dem Kreditnehmer drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung ein Folgeangebot zu unterbreiten oder einen Hinweis darauf zu geben, dass der Kredit nicht verlängert wird.

Die Koalition will außerdem dafür sorgen, dass beispielsweise ein Finanzinvestor Sicherungsgrundschulden, beispielsweise Grundstücke, die zur Besicherung des Kredits verwendet werden, nicht ohne weiteres zwangsvollstrecken kann. Bei dem Versuch soll der Eigentümer jedem neuen Gläubiger die sogenannten Einreden aus dem Sicherungsvertrag entgegenhalten können. Unberechtigte Vollstreckungen in das Grundstück sollen - ganz unabhängig davon, wer Schuld hat - mit einem Schadensersatzanspruch sanktioniert werden.

Klarheit herrscht künftig auch darüber, wann ein Kredit als "notleidend" eingestuft wird, also von der Bank gekündigt werden kann. Bislang wurde das von den Banken unterschiedlich gehandhabt. Künftig kann ein Vertrag nur gekündigt werden, wenn der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen und mindestens 2,5 Prozent des Nennbetrags des Darlehens in Verzug ist.

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