Ausland Sterben in Österreich

Wie der ausländische Fiskus Erbschaften besteuert.

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Wer viel Vermögen vererben möchte, für den lohnt ein Blick über die Grenze. In einigen Ländern lässt sich reichlich Erbschaft- und Schenkungsteuer sparen, in anderen schlägt der Fiskus noch härter als in Deutschland zu. Insgesamt, beobachtet Marc Jülicher von der Bonner Anwalts- und Wirtschaftsprüferpartnerschaft Flick Gocke Schaumburg, geht der internationale Trend hin zur Senkung der Erbschaftsteuer, vor allem für nahe Familienangehörige. So haben Portugal und Italien die Erbschaftsteuer sogar völlig abgeschafft. Auch in der Schweiz sind Ehepartner und Verwandte in gerader Linie in der Regel – abhängig vom jeweiligen Kanton – von Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Zum anderen Extrem zählen die USA und Großbritannien. Dort gilt eine Nachlasssteuer auf das ungeteilte Vermögen, die für Kinder in den USA bis 47 Prozent ansteigt und in Großbritannien linear bei 40 Prozent liegt. In Amerika sind Ehepartner befreit, wenn beide US_Staatsangehörige sind. In Großbritannien sind Eheleute befreit, wenn beide dort ansässig sind. Ab 2010 aber soll in den USA die Bundesnachlasssteuer wegfallen, sodass allenfalls noch eine Steuer in einzelnen Bundesstaaten bleibt. Interessant für West- und Norddeutsche ist das Nachbarland Belgien. Wenn Schenker und zu Beschenkender fünf Jahre dort wohnen und ihr nichtbelgisches Vermögen voll übertragen – also ohne Nießbrauch –, fällt keine Schenkungsteuer an. Ausgenommen sind allerdings die in Deutschland befindlichen Grundstücke, Kommanditgesellschaften (nur deutsches Betriebsstättenvermögen) und GmbHs ab zehn Prozent des Nennkapitals, für die weiterhin das hiesige Steuerrecht greift. Als besonders attraktiv gilt derzeit Österreich. Hier reicht es, wenn nur der Erblasser nach Österreich zieht. Für große Vermögen fallen beim Vererben auf die Kinder maximal 15 statt 30 Prozent in Deutschland an. Interessant ist die Abgeltungsendbesteuerung: Mit dieser Steuer von einem Drittel auf die meisten Kapitalerträge sind gleich auch Einkommen- und Erbschaftsteuer abgegolten. „Das ist das Paradies“, so Steueranwalt Jülicher, „es hat allerdings einen kleinen Haken: Der Erblasser muss auch in Österreich sterben.“ Übermannt ihn der Tod außerhalb der Alpenrepublik, greift das deutsche Erbschaftsteuerrecht.

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