Politiker-Nebenverdienst Striptease mit Skrupeln

Nach dem denkbar knappen Urteil des Verfassungsgerichts, das die Offenlegungspflicht für Nebeneinkünfte von Parlamentariern bejahte, freuen sich die Befürworter klammheimlich auf fette Schlagzeilen über die Extra-Einkommen der „Tausendsassas“ unter den Abgeordneten. Die unterlegenen Kritiker fürchten, vollends von der Gunst ihrer Partei abhängig zu sein.

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Debatte im Plenarsaal des Bundestags. Foto: dpa

BERLIN. Ulrich Kelber möchte nichts verbergen: 83 877 Euro hat der Bonner Bundestagsabgeordnete im vorigen Jahr als Diät erhalten. Sein Job als SPD-Fraktionsvize brachte ihm weitere 33 643 Euro. Für den Aufsichtsratsposten bei den Stadtwerken bekam er 2 625 Euro und für die Tätigkeit im Beirat der Bundesnetzagentur 1 227 Euro. Von den Einnahmen musste der 39-Jährige 26 590 Euro ans Finanzamt überweisen. Wer will, kann dies alles auf der Homepage des Politikers nachlesen. Seit sieben Jahren veröffentlicht der „gläserne Abgeordnete“ dort seine Steuererklärung. Ganz so offenherzig müssen die 613 Mitglieder des Parlaments künftig zwar nicht sein. Aber für die etwa 500 von ihnen, die außerhalb des Bundestags noch weiteren Tätigkeiten nachgehen, wird sich kurz vor der Sommerpause trotzdem Grundlegendes verändern. Schon das rot-grüne Abgeordnetengesetz verpflichtete sie, dem Bundestagspräsidium ihre Nebentätigkeiten samt Einkünften zu melden. Doch bislang blieben die Angaben unter Verschluss. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch will Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) die gestufte Größenordnung der Nebeneinkünfte bis zum Wochenende ins Internet stellen. „Das gibt interessante Recherchethemen für die Journalisten während der Sommerpause“, stichelte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Olaf Scholz. Der gelernte Rechtsanwalt begrüßte den Spruch aus Karlsruhe ausdrücklich: „Das ist ein großer Gewinn für die Demokratie und die Transparenz.“ Durch die Veröffentlichung der Daten könnten sich die Wähler endlich selbst ein Bild machen, ob ihr Abgeordneter „eigentlich noch Zeit“ für sie habe oder „was ihn möglicherweise mehr bewege“ - ein Seitenhieb gegen Kollegen wie den CDU-Tausendsassa Friedrich Merz, der mit 18 Nebentätigkeiten zu den meistgefragten Parlamentariern zählen dürfte. Während sich auch Grüne und Vertreter von Transparency International höchst zufrieden zeigten, fielen die Reaktionen andernorts verhaltener aus. „Für niemanden ist dies ein Grund zur Genugtuung“, sagte Bundestagspräsident Lammert, der einer Offenlegung der Einkünfte stets skeptisch gegenüber stand. Der CDU-Mann verwies auf die „denkbar knappe“ Entscheidung der Karlsruher Richter, die zeige, wie „unterschiedlich“ die rechtliche Würdigung des Sachverhalts sei. Tatsächlich spaltet kaum ein Thema das Parlament quer zu Parteigrenzen so wie die Nebentätigkeiten. Grundfragen des parlamentarischen Selbstverständnisses sind berührt: Die einen sehen die Unabhängigkeit des Abgeordneten, die anderen ihre materielle Basis und die Berufsfreiheit bedroht. Es geht um Aufsichtsratsjobs und Gewerkschaftsposten, aber auch um die Durchlässigkeit zwischen Wirtschaft und Politik.

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