Staatsverschuldung Warum Deutschland schnell eine gesetzliche Schuldenbremse braucht

Die Zahlen sind ernüchternd: Kaum geboren, hat jeder Deutsche schon über 18.000 Euro Schulden, die ihm die Finanzminister aus Bund und Ländern sowie die Stadtkämmerer bescheren. Rechnet man zu den Schulden der öffentlichen Hand noch die „verdeckte“ Staatsverschuldung hinzu, also ungedeckte Zusagen aus den Sozialversicherungen für die kommenden Jahrzehnte, steckt jeder Bürger von Staats wegen sogar mit 63.000 Euro in der Kreide.

Die Zahlen sind ernüchternd: Kaum geboren, hat jeder Deutsche schon über 18.000 Euro Schulden, die ihm die Finanzminister aus Bund und Ländern sowie die Stadtkämmerer bescheren. Rechnet man zu den Schulden der öffentlichen Hand noch die „verdeckte“ Staatsverschuldung hinzu, also ungedeckte Zusagen aus den Sozialversicherungen für die kommenden Jahrzehnte, steckt jeder Bürger von Staats wegen sogar mit 63.000 Euro in der Kreide. In absoluten Zahlen summieren sich die öffentlichen Schulden in Deutschland mittlerweile auf 1,506 Billionen Euro, wovon auf den Bund 938 Milliarden Euro, die Länder 482 Milliarden und die Gemeinden 79 Milliarden entfallen. Einschließlich der Verpflichtungen aus den Sozialkassen beträgt die öffentliche Schuldenlast rund fünf Billionen Euro– eine gewaltige Last, die den Handlungsspielraum des Staates immer stärker einschränkt. Der Zinsdienst ist der zweitgrößte Posten im Bundesetat, Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) muss dafür in diesem Jahr 43 Milliarden Euro herausrücken.

Um endlich mit der Tradition des Schuldenmachens zu brechen, haben sich Bund und Länder in ihrer Föderalismus-Kommission zum Ziel gesetzt, eine Schuldenbremse einzuführen. Im ersten Anlauf scheiterte das Projekt. Nun wagt die Reformkommission II, die vor gut einem Jahr ihre Arbeit aufnahm, einen neuen Anlauf. Auf dem Tisch liegen gleich mehrere Vorschläge. Finanzminister Steinbrück schlägt eine Art Maastricht-Regel für Deutschland vor, wonach eine jährliche Neuverschuldung von nur noch 0,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes erlaubt sei, erweitert allerdings um eine Konjunkturkomponente mit mehr oder weniger Schulden in schlechteren oder besseren Zeiten.

Die Schuldenbremse funktioniert nicht

Eine solch dehnbare Regelung stößt bei vielen Experten auf Kritik. Otto Fricke (FDP), der Vorsitzende des Bundestags-Haushaltsausschusses, warnt: Eine Schuldenbremse, die nicht automatisch funktioniere, sondern von Politikern bedient werden müsse, „versagt im Ernstfall, erst recht vor Wahlen“. Dass politische Hintertürchen der ungehemmten Schuldenmacherei Vorschub leisten, zeigen die bisher geltenden Haushaltsregeln. Seit Jahrzehnten gibt es schon eine Art Schuldenbremse, sie ist für den Bund sogar im Grundgesetz verankert. Aber sie funktioniert nicht.

Laut Artikel 115 darf die Nettokreditaufnahme in einem Haushaltsjahr nicht höher als die Summe der Neuinvestitionen sein – es sei denn, die Politik konstatiert eine „Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“) Genau dies tat sie in den Jahren 2002 bis 2006 fünfmal hintereinander. Der gut gemeinte Grundgesetzartikel verhinderte nicht, dass Deutschland nun staatliche Schulden drücken, die, würde man sie in 50-Euro-Scheinen transportieren, einen Güterzug mit über 600 Waggons füllten. Die Liberalen plädieren daher für ein absolutes Neuverschuldungsverbot. Lediglich in eng umgrenzten Ausnahmesituationen wie Naturkatastrophen und Krieg soll davon abgewichen werden können, aber nur, wenn das Parlament mit Zweidrittelmehrheit zustimmt und ein verbindlicher Tilgungsplan beschlossen wird.

Eine solche Schuldenbremse stößt bei den anderen Parteien jedoch nur auf begrenzte Zustimmung. In der SPD ist die Parteilinke generell skeptisch und fürchtet, dass eine gesetzlich eingeschränkte Kreditaufnahme den Spielraum für soziale Wohltaten verkleinert. Auch auf Unions-Seite gibt es Bedenken. Vor allem der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) will sich einem schärferen Schuldenregime nur unterwerfen, wenn zuvor der Bund und die anderen Länder sein hoch verschuldetes Bundesland aus den roten Zahlen holen. Ins gleiche Horn blasen Bremen und Schleswig-Holstein, die mit dem Saarland die Liga der Superschuldner bilden. Zwar zählt eigentlich auch Berlin dazu, doch hat sich dessen knorriger Finanzsenator Thilo Sarrazin auf den Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt gemacht – durch Kürzung und Optimierung von Ausgaben.

Auf die beiden Vorsitzenden der Föderalismus-Reformkommission II, SPD-Fraktionschef Peter Struck und Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU), kommt nun viel Arbeit zu. Oettinger hat vorgeschlagen, die drei Habenichtse Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein beim Schuldenabbau zumindest zu unterstützen, um deren Zustimmung zu gewinnen. Dagegen sperren sich andere Länder, die nicht einsehen, dass die größten Schuldenmacher am Ende noch belohnt werden.

Bei so viel Zwist gerät der Zeitplan ins Wanken. Erst wollten die Kommissionsvorsitzenden bis zur Sommerpause eine neue Schuldenbremse erarbeiten, dann war das erste Quartal 2009 im Gespräch, nun könnte es sogar Herbst 2009 werden.

Oder auch nicht, denn dann ist Bundestagswahl. Viele Politiker hoffen insgeheim, dass die (noch) sprudelnden Steuereinnahmen die gesetzliche Schuldenbremse von der politischen Agenda verschwinden lassen. Mehrere Bundesländer brauchten schon 2007 keine neuen Kredite mehr, der Bund will dies bis zum Jahr 2011 schaffen.

Ein Verzicht auf wirksame Schuldenrestriktionen wäre jedoch fatal, schließlich ist die geringere Neuverschuldung in erster Linie der höheren Mehrwertsteuer und guten Konjunktur zu verdanken. Spätestens im nächsten Abschwung wäre die Regierung wieder mit einer desolaten Haushaltslage konfrontiert. Und dann dürfte es kaum noch möglich sein, eine nachhaltige Finanzpolitik dauerhaft abzusichern.


8 Kommentare zu “Warum Deutschland schnell eine gesetzliche Schuldenbremse braucht ”

von Stefan Wehmeier am 12.02.2009 20:39 Uhr

von Josch am 06.02.2009 10:42 Uhr

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