Bis zu zehn Jahre Haft Indisches Gericht will Bestrafung Homesexueller neu verhandeln

Ein Gesetz aus der Kolonialzeit bestraft homosexuelle Handlungen in Indien mit bis zu zehn Jahren Haft. Nun will der Oberste Gerichtshof erneut prüfen, ob es der Verfassung entspricht.

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Indisches Gericht will Bestrafung Homesexueller neu verhandeln Quelle: dpa

Neu Delhi Der Oberste Gerichtshof in Indien will sich ein weiteres Mal mit der Entkriminalisierung der Homosexualität befassen. Ein dreiköpfiges Richtergremium teilte am Mittwoch mit, der bereits im Jahr 2013 abgeschlossene Fall werde noch einmal aufgerollt. Damals hatte das Gericht beschlossen, ein Gesetz aus der Kolonialzeit, das homosexuelle Handlungen mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft, nicht zu kippen. Es widersprach damit einer niedrigeren Instanz, die das Gesetz für verfassungswidrig erklärt hatte.

Damals hatten die Richter argumentiert, dass eine solche Entscheidung nicht die Justiz, sondern das Parlament Indiens treffen müsse. Die regierende nationalistische Hindu-Partei von Ministerpräsident Narendra Modi hat sich bisher aber noch nicht damit befasst.

Fünf Personen hatten einen Antrag an das Gericht gestellt, sich noch einmal mit dem Fall zu befassen, weil sie nach derzeitigem Rechtsstand fürchten müssten, angeklagt zu werden. Diesem Antrag gab das Gericht statt. Ein Termin für Anhörungen wurde allerdings noch nicht fixiert.

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