Böhmermann-Affäre Merkel lässt die Ermittlung zu

Eine Woche lang hat sich die Regierung im Fall Böhmermann und zu der Forderung der Türkei, gegen den Satiriker zu ermitteln, beraten. Nun äußert sich Kanzlerin Angela Merkel.

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Die Kanzlerin äußert sich zu Böhmermann Quelle: AFP

Berlin Die Bundesregierung hat nach tagelanger Beratung in der Affäre um den TV-Moderator Jan Böhmermann eine Entscheidung getroffen. Sie erteilt die Ermächtigung gegen Böhmermann wegen eines beleidigenden Gedichts über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan zu ermitteln. Dies hatte die Türkei förmlich verlangt. Allerdings verkündet Merkel, den umstrittenen Paragrafen 103 bis 2018 abzuschaffen. Dazu will die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen.

Böhmermann hatte Ende März in seiner satirischen TV-Show „Neo Magazin Royale“ ein Gedicht über Erdogan vorgetragen, das zahlreiche Formulierungen enthielt, die unter die Gürtellinie zielen. Dies sorgte in der Türkei für große Empörung. An der Entscheidung der Bundesregierung waren nach Seiberts Angaben das Kanzleramt, das Auswärtige Amt, das Innen- und das Justizministerium beteiligt. Auch Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) sei einbezogen worden.

Grundlage für die Entscheidung ist Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs (StGB). Wer einen ausländischen Staatschef beleidigt, muss demnach mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen. Ist Verleumdung im Spiel, drohen sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug.

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