Börsengänge Großbritannien plant Sonderregeln für Staatskonzerne

Mit Sonderregeln will Großbritannien ausländische Staatskonzerne an die Londoner Börse locken. Betroffen von dieser Regelung wären unter anderem der saudische Ölkonzern Aramco oder der russische Gaskonzern Gazprom.

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Künftig soll es ausländischen Staatskonzernen leichter gemacht werden, in England an der Börse gelistet zu werden. Quelle: dpa

London Großbritannien will mit Sonderregeln für ausländische Staatskonzerne Unternehmen wie den saudi-arabischen Ölriesen Aramco an die Londoner Börse locken. Nach einem Vorschlag der Finanzaufsicht FCA vom Donnerstag soll es für Unternehmen im Staatsbesitz Ausnahmen von einigen Börsen-Vorschriften geben, die Aramco nicht einhalten kann oder will. Zahlreiche Handelsplätze weltweit buhlen um die Araber, die einen Anteil von Aramco – einem der wertvollsten Unternehmen der Welt – an die Börse bringen wollen. Allein das Emissionsvolumen könnte bei 100 Milliarden Dollar liegen. Auch der Oman und Abu Dhabi erwägen Börsengänge ihrer staatlichen Erdölkonzerne. „Es gibt noch keine Entscheidung über den Börsenplatz“, sagte ein Sprecher von Aramco.

Das neue „Premium-Segment“ der LSE soll für alle Unternehmen in Staatseigentum offen sein, von denen nur Hinterlegungsscheine gehandelt werden statt der Aktien selbst. Lockerungen plant die FCA, was etwa den Streubesitz oder die Beziehungen zwischen Großaktionären und Unternehmen betrifft.

„Staatliche Eigentümer agieren tendenziell anders als private, was ihre Motive und ihre Wesensart betrifft“, heißt es in dem Positionspapier der FCA.

Die Lockerungen beträfen auch die russischen Staatskonzerne Gazprom und Rosneft, die ein Zweitlisting in London haben. Ihnen ist der Zugang zum Premium-Segment der LSE und damit auch die Mitgliedschaft in wichtigen Börsenindizes verbaut, weil sie die Regularien dafür nicht einhalten. „Eine derartige Anpassung der Börsenregeln würde den britischen Markt zugänglicher machen“, sagte FCA-Chef Andrew Bailey. „Wir wissen von anderen Privatisierungsvorhaben, an denen gearbeitet wird und die auch von diesem neuen Segment profitieren würden“, sagte Kapitalmarkt-Anwalt Edward Bibko von der Kanzlei Baker McKenzie. Fondsmanager kritisieren dagegen, dass dadurch der Schutz von Minderheitsaktionären aufgeweicht werde.

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