London Im britischen Oberhaus haben am Dienstag die abschließenden Beratungen über das Brexit-Gesetz begonnen. Die Lords haben dabei noch einmal die Gelegenheit, Änderungen an dem knappen Text vorzunehmen. Verabschiedet ist das Gesetz damit aber noch nicht.
Das Brexit-Gesetz ist nötig, damit Premierministerin Theresa May die Erklärung zum Austritt aus der Europäischen Union nach Brüssel schicken kann. Das will sie bis spätestens Ende März erledigt haben. Erst danach können die Verhandlungen mit der EU beginnen.
Zur Abstimmung steht auch ein Antrag, der ein Vetorecht beider Kammern des Parlaments beim Brexit vorsieht – dies wäre eine zweite Schlappe für May. Die Lords hatten schon kürzlich Änderungen an dem Gesetzentwurf vorgenommen und so der Regierung einen Dämpfer versetzt. Sie werden die Verabschiedung des Brexit-Gesetzes dadurch zwar verzögern, aber aller Voraussicht nach nicht blockieren.
Erwartet wird, dass der Gesetzentwurf wie beim Ping-Pong-Spiel solange zwischen beiden Kammern des Parlaments hin- und hergeht, bis beide dem Gesetzestext zustimmen. Führende Lords des Oberhauses deuteten bereits an, dass sie sich dem Willen des Unterhauses nicht noch ein weiteres Mal widersetzen werden.
Die Briten hatten im vergangenen Juni in einem historischen Referendum mit knapper Mehrheit für die Trennung von der Europäischen Union gestimmt. Das höchste britische Gericht sprach dem Parlament aber das letzte Wort über die Austrittserklärung zu. Ursprünglich wollte die Regierung die Abgeordneten übergehen. Das Brexit-Gesetz soll jetzt den Weg für die Austrittserklärung freimachen.