Brexit-Verhandlungen Auch Schottland und Wales dürfen mitreden

In Großbritannien tobt ein Rechtsstreit um die Frage, ob das Parlament den Brexit-Verhandlungen zustimmen muss. Der Oberste Gerichtshof entschied nun: Auch Schottland und Wales dürfen beim Berufungsverfahren mitreden.

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Der Oberste Gerichtshof in London entschied am Freitag, dass auch die Regierungen von Schottland und Wales bei dem anstehenden Berufungsverfahren mitreden können. Quelle: dpa

London Der Streit, ob das britische Parlament den anstehenden Brexit-Verhandlungen der Regierung mit der EU zustimmen muss, wird zusehends komplizierter. Der Oberste Gerichtshof in London entschied am Freitag, dass auch die Regierungen von Schottland und Wales bei dem anstehenden Berufungsverfahren mitreden können. Auch eine Gewerkschaft, die britische Beschäftigte im Ausland vertritt, könne ihre Stellungnahme vor Gericht abgeben.

Das Berufungsverfahren, das vom 5. bis 8. Dezember dauern dürfte, hat die Regierung von Premierministerin Theresa May angestrengt, nachdem sie bei einem ersten Urteil unterlegen war. Das Gericht hatte kürzlich entschieden, dass das britische Parlament vor Beginn der Austrittsverhandlungen mit der EU befragt werden muss. May will dagegen erreichen, dass sie die Brexit-Gespräche auch ohne parlamentarische Zustimmung einleiten kann.

Auch in Irland fanden Gespräche zwischen der Regierung der Republik Irland und dem zum Vereinigten Königreich gehörenden Nordirland über Brexit und seine Auswirkungen statt. Wenn Großbritannien die EU verlässt, wird die Grenze zwischen Irland und Nordirland zu einer EU-Außengrenze, mit großen wirtschaftlichen Folgen für beide Teile der Insel.

May will die Verhandlungen mit Brüssel bis spätestens Ende März starten. Sie will daran auch trotz des Gerichtsverfahrens festhalten. Die Briten hatten in einem historischen Referendum im Juni mit fast 52 Prozent der Stimmen für ein Ausscheiden aus der Gemeinschaft gestimmt.

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