Ceta–Abkommen Verfassungsgericht stimmt Bundesregierung zu

Die Ceta–Gegner sind gescheitert: Das Bundesverfassungsgericht hat weitere Eilanträge gegen das vorläufige Inkrafttreten des Ceta-Abkommens der EU mit Kanada abgelehnt. Noch ist das Abkommen aber nicht durch.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Die Richter sehen rot in Bezug auf weitere Eilanträge gegen das Freihandelsabkommen mit Kanada. Quelle: dpa

Karlsruhe Das Bundesverfassungsgericht hat weitere Eilanträge gegen das vorläufige Inkrafttreten des Ceta-Abkommens der EU mit Kanada abgelehnt. Der Zweite Senat entschied in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss, dass die Bundesregierung die vom Bundesverfassungsgericht Mitte Oktober formulierten Auflagen erfüllt habe.

Die Verfassungsrichter hatten in ihrem Ceta-Urteil vom Oktober 2016 verlangt, dass bestimmte Sachbereiche des Wirtschafts- und Handelsabkommens der Europäischen Union mit Kanada vorläufig ausgespart bleiben. Das Bundesverfassungsgericht wolle zuvor prüfen, ob das Abkommen in diesen Punkten mit dem deutschen Grundgesetz in Einklang stehe. Die entsprechenden Erklärungen wurden später in den Protokollen verbindlich niedergelegt. Der deutsche Vertreter stimmte daraufhin der Unterschrift zu. Fünf Beschwerdeführer und die Linke im Bundestag hielten die Erklärungen für nicht ausreichend und riefen erneut das Bundesverfassungsgericht an. Ihre Anträge blieben nun erfolglos.

Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments soll Ceta ab 2017 in Teilen vorläufig gelten. Die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten sollen Ceta danach ratifizieren und damit in einigen Jahren endgültig in Kraft setzen. Würde ein Land Nein sagen, wäre der Pakt gestorben.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%