Chinesische Solarpanelen EU-Gericht bestätigt Anti-Dumping-Zölle

Ein EU-Gericht hat die Anti-Dumping-Zölle der EU-Kommission gegen chinesische Solarpanelen für rechtmäßig erklärt. Die Strafzölle hätten 2013 fast zu einem Handelskrieg zwischen Europa und China geführt.

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26 Unternehmen hatten gegen die Anti-Dumping-Zölle der EU-Kommission geklagt. Quelle: dpa

Brüssel Das zweithöchste Gericht der Europäischen Union hat die Anti-Dumping-Maßnahmen gegen die Einfuhr chinesischer Solarpanelen bestätigt. Die Maßnahmen, die sich auch gegen unzulässige Subventionen richteten, seien rechtmäßig, urteilte das in Luxemburg ansässige Gericht am Dienstag. Die Richter wiesen damit eine Klage von 26 Unternehmen gegen die Entscheidung der EU-Kommission zurück, durch welche die durchschnittlichen Einfuhrzölle auf 47,7 Prozent gestiegen sind.

Die Strafzölle aus Europa hatten 2013 fast einen Handelskrieg mit China ausgelöst. Die EU-Kommission war zuvor zu dem Schluss gekommen, dass chinesische Solarpanelen unter dem Marktpreis verkauft wurden. Die Zölle sollten ursprünglich den europäischen Solarmarkt vor der Konkurrenz aus Fernost schützen. Allerdings baute China als Reaktion darauf Handelshemmnisse auf, die etwa den Polysilicium-Produzenten Wacker trafen.

Zudem wurden Rufe laut, angesichts der Politik des neuen US-Präsidenten Donald Trump gegen internationale Handelsabkommen einen Schritt auf China zuzugehen. Ende Januar hatten im zuständigen Ausschuss der EU-Diplomaten 18 Mitgliedsstaaten gegen eine Verlängerung der Handelshemmnisse gestimmt. Die EU-Kommission sprach sich daher dafür aus, die Strafzölle früher als ursprünglich geplant auslaufen zu lassen.

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