Auch im zweiten Anlauf hat ein Gericht das Einreiseverbot von US-Präsident Donald Trump blockiert - diesmal noch vor seinem Inkrafttreten. Ein Bundesrichter im Staat Hawaii stoppte das überarbeitete Dekret, das die Einreise von Flüchtlingen sowie Menschen aus sechs überwiegend islamischen Ländern vorübergehend verboten hätte, vorerst per einstweiliger Verfügung.
Der am 6. März unterzeichnete Beschluss des Präsidenten hätte um Mitternacht (US-Ostküstenzeit) am Donnerstag in Kraft treten sollen. Die erste Version des Dekrets war bereits von einem Gericht in Seattle (Bundesstaat Washington) gestoppt worden.
Der Staat Hawaii als Kläger hatte geltend gemacht, der Einreisestopp könne irreparable Folgen für Einwohner des Bundesstaates haben, etwa wenn Einwanderer aus den betroffenen Ländern ihre Familienangehörigen nicht mehr sehen könnten. Watson warf Trump zudem vor, Moslems benachteiligen zu wollen.
Der Präsident reagierte bei einer Kundgebung in Nashville (Tennessee) wütend. „Dies ist nach Meinung vieler eine nie da gewesene Überregulierung der Justiz“, sagte er mit bebender Stimme. Watson habe „aus politischen Gründen“ so gehandelt. „Diese Entscheidung lässt uns schwach aussehen“, kritisierte Trump. Es gehe um die Sicherheit der Vereinigten Staaten. Er kündigte an, notfalls den Obersten Gerichtshof anzurufen. Das US-Justizministerium nannte die Entscheidung in einer Mitteilung „sowohl in der Argumentation als auch im Ausmaß fehlerbehaftet“, wie die „New York Times“ berichtete.
Im zweiten Versuch hatte die Regierung nach wochenlanger Überarbeitung Zugeständnisse gemacht. So sollten Inhaber von Green Cards und gültigen Visa von dem Verbot verschont bleiben. Auch wurde der Irak als siebtes betroffenes Land gestrichen. Zudem sollte das Einreiseverbot diesmal nicht sofort, sondern erst nach zehn Tagen in Kraft treten. Geplant war, Flüchtlinge für 120 Tage und Menschen aus den Ländern Somalia, Sudan, Libyen, Jemen, Iran und Syrien für 90 Tage von der Einreise in die USA abzuhalten.
Hawaii habe nachweisen können, dass es mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in der Hauptsache Recht bekomme, heißt es in dem Urteil des District Courts des Bundesstaates. Mit als Kläger aufgetreten war der Imam der Muslimischen Vereinigung von Hawaii.
Wie viele Deutsche Trumps Vorschläge auch bei uns gerne verwirklicht sähen
Die Deutschen mögen Donald Trump nicht. Nur wenige Prozent hätten für den Republikaner gestimmt, ergaben Umfragen vor der US-Wahl. Doch ist ihnen womöglich nur der Mensch zuwider, nicht sein Programm? Und fürchtet die überwiegende Mehrheit, dass Trump ein gefährlicher Präsident wird? Eine aktuelle Ipsos-Umfrage im Auftrag der WirtschaftsWoche liefert dazu erstaunliche Erkenntnisse.
Auf die Frage, welche Trump-Vorhaben die Deutschen auch hierzulande gerne umgesetzt sähen, antworteten satte 56,3 Prozent, sie wollten die Abschiebung aller illegalen Ausländer.
34 Prozent der Befragten stimmen Trumps Forderung nach mehr Durchgriffsrechten für die Polizei zu.
Immerhin 30,6 Prozent wünschen sich weniger Einkommensteuer.
26,2 Prozent wünschen sich gar eine strikte Einreiseregulierung für Muslime.
Die Ablehnung der Deutschen gegen Freihandelsabkommen wie TTIP oder TPP zeigt sich auch in dieser Umfrage. 19 Prozent sähen auch hierzulande gerne ein Ende/Neuverhandlung der Freihandelsabkommen.
15 Prozent der Befragten sind für den Aufbau engerer Beziehungen zu Putins Russland.
Die Erbschaftsteuer sähen 13 Prozent der Befragten auch in Deutschland gerne abgeschafft.
Immerhin 4 Prozent wünschen sich eine Einführung von (Schutz-)Zöllen für Importe.
Mehrfach drohte der designierte US-Präsident mit dem Austritt aus dem Pariser Klimaabkommen. Nur 2 Prozent der Befragten sind für einen Austritt beziehungsweise Rückzug aus dem Klimavertag.
17 Prozent der Befragten ist nicht nur die Person Donald Trump zuwider. Auch das Programm des Republikaners stößt auf Ablehnung.
Gemessen an der Ablehnung seiner Person, sehen die Bundesbürger Trumps Rolle in der Welt noch vergleichsweise milde. 57,2 Prozent der Deutschen gehen davon aus, Trump werde vom Weißen Haus aus die Welt politisch destabilisieren.
55,9 Prozent erwarten negative Auswirkungen für Deutschland.
Zu den möglichen Folgen für die USA ist die Skepsis viel größer: Nur 12,2 Prozent sagen, Trump werde die internationale Position seines Landes nachhaltig verbessern.
Der Richter kritisierte auch die Rhetorik Trumps. Ein vernünftiger, objektiver Beobachter würde in dem Dekret eine Anweisung sehen, die „die Absicht hat, eine bestimmte Religion zu benachteiligen, obwohl sie (die Anweisung) Neutralität vorgibt“, heißt es in der Begründung der Entscheidung. Aussagen Trumps im Wahlkampf, bei denen er unter anderem nicht zwischen radikalem Islamismus und unbescholtenen Muslimen unterschied, deuteten in diese Richtung.
Watson zitierte auch aus einer Mitteilung des damaligen Kandidaten Trump vom Dezember 2015, die mit dem Satz beginnt: „Donald J. Trump fordert ein totales und vollständiges Aus der Einreise von Muslimen in die USA, bis die Vertreter unseres Landes herausfinden können, was los ist.“
Mit einer ähnlichen Begründung wie nun Hawaii hatte auch der Bundesstaat Washington vor Wochen mit seiner Klage gegen den ersten Versuch eines Einreisestopps Erfolg gehabt. Gegen den zweiten Anlauf Trumps sind weitere Klagen, etwa in den Bundesstaaten Washington und Maryland, anhängig.
Trump selbst hatte schon auf die erste Gerichtsentscheidung in Seattle und später beim Berufungsgericht in San Francisco wütend reagiert. Ein „sogenannter Richter“ habe eine falsche Entscheidung getroffen.
Das Gericht in Hawaii ist nun das dritte Bundesgericht, das eine im wesentlichen gleichlautende Entscheidung gefällt hat. Sollte das Weiße Haus in Berufung gehen, müsste es diese vor demselben Berufungsgericht in San Francisco einreichen, vor dem es bereits einmal gescheitert war. Sollte dies erneut geschehen, könnte sich Trump wahrscheinlich an den Obersten Gerichtshof wenden.