Erdogans Referendum Tag der Entscheidung in der Türkei

Das Verfassungsreferendum in der Türkei läuft, der Ausgang der Abstimmung ist noch offen. Umfragen deuten auf ein Kopf-an-Kopf-Rennen hin. Kann Erdogan sein Präsidialsystem durchbringen? Oder droht ihm eine Schlappe?

  • Teilen per:
  • Teilen per:
In der Türkei ist am Sonntag das Referendum über die von Präsident Recep Tayyip Erdogan angestrebte Verfassungsänderung angelaufen. Quelle: AP

Seit Sonntagmorgen 6.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit sind die Wahllokale in 32 Ostprovinzen geöffnet, eine Stunde später begann die Stimmabgabe auch in den 49 westlichen Distrikten des Landes. 55,3 Millionen Türkinnen und Türken sind aufgerufen, in einer Volksabstimmung über eine neue Verfassungsordnung zu entscheiden. Nachdem die Große Nationalversammlung, das türkische Parlament, die neuen Verfassungsartikel im Januar mit Dreifünftelmehrheit billigte, haben nun die Wähler das letzte Wort.

Es geht um die Einführung eines Präsidialsystems, das Staatschef Recep Tayyip Erdogan wesentlich erweiterte Befugnisse geben und das Parlament weitgehend entmachten würde. Erdogan verspricht den Türken mit dem neuen System mehr politische und wirtschaftliche Stabilität, Kritiker fürchten eine Diktatur. Der Ausgang des Referendums könnte weitreichende Folgen für die Zukunft des Landes und die Beziehungen zum Westen haben. Setzt sich Erdogan mit seinen Plänen durch und führt er, wie angekündigt, die Todesstrafe wieder ein, würde die Türkei ihren Status als EU-Beitrittskandidat verlieren. Das könnte auch Auswirkungen auf das Flüchtlingsabkommen haben.

Zum Abschluss des Wahlkampfes griff Erdogan noch einmal kräftig in die Tasten und schlug schrille anti-europäische Töne an: „Die Schminke im Gesicht Europas löst sich auf“, rief der Präsident bei einer Kundgebung in Giresun an der Schwarzmeerküste. „Unter dem Make-Up kommt das faschistische, rassistische, fremdenfeindliche und islamfeindliche Gesicht zum Vorschein“. Erdogan wirbt für die geplante Verfassungsänderung damit, das Präsidialsystem werde dem Land „dauerhafte Stabilität, Wachstum und Wohlstand“ bringen sowie eine „effiziente Bekämpfung des Terrors“ ermöglichen.

Dazu sollen auch Hinrichtungen gehören. Am Samstag bekräftigte Erdogan bei seiner Abschlusskundgebung in Istanbul vor jubelnden Anhängern die Absicht, nach der Verfassungsänderung die Todesstrafe wieder einzuführen – eines seiner Lieblingsthemen seit dem gescheiterten Putschversuch vor neun Monaten. „Meine Entscheidung für die Todesstrafe ist offensichtlich“, rief Erdogan. Das Referendum am Sonntag werde „den Weg dafür öffnen“.

Mit der Verfassungsänderung würde das passive Wahlalter von 25 auf 18 Jahre gesenkt und die Zahl der Abgeordneten der Nationalversammlung von 550 auf 600 erhöht. Aber die Volksvertreter hätten fast nichts mehr zu sagen. Unter dem vorgeschlagenen Präsidialsystem könnte Erdogan Dekrete mit Gesetzeskraft erlassen oder den Notstand ausrufen, ohne das Parlament zu fragen. Auch bei der Berufung und Entlassung von Ministern und der Aufstellung des Staatshaushalts würde die Nationalversammlung nicht mehr mitwirken. Erdogan wäre in Personalunion Staatsoberhaupt, Regierungschef und Parteivorsitzender. Präsidentschafts- und Parlamentswahlen fänden unter dem neuen System alle fünf Jahre gleichzeitig statt. Damit wäre es wahrscheinlicher, dass der jeweilige Präsident im Parlament eine Mehrheit hat. Und wenn die Volksvertreter nicht mitspielen? Dann könnte der Staatschef das Parlament nach Gutdünken auflösen.

Der Präsident ernennt nach dem neuen System im Alleingang die Rektoren der Universitäten und hochrangige Staatsbeamte. Er bekäme auch mehr Einfluss auf die Justiz: Im Rat der Richter und Staatsanwälte kann er künftig vier der 13 Mitglieder bestimmen, das mutmaßlich von ihm kontrollierte Parlament beruft weitere sieben. Dem Gremium, das unter anderem für die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten zuständig ist, sollen künftig außerdem der vom Präsidenten berufene Justizminister und sein Staatssekretär angehören. Von den 15 Verfassungsrichtern könnte Erdogan zwölf ernennen.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%