EU-Ausstiegsgesetz Unterhaus kritisiert Brexit-Vorbereitungen der britischen Regierung

Die britische Premierministerin Theresa May wirbt bei EU-Ratspräsident Donald Tusk für mehr Tempo in den Verhandlungen. Daheim übt ein Parlamentsausschuss deutliche Kritik an ihren Brexit-Vorbereitungen.

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Brexit: Kritik an Vorbereitungen der britischen Regierung Quelle: dpa

London Die Orte wechseln, die Botschaft bleibt die gleiche: Die britische Premierministerin Theresa May setzte am Freitag ihre Diplomatie-Offensive beim EU-Sozialgipfel in Göteborg fort. Im bilateralen Gespräch mit EU-Ratspräsident Donald Tusk warb sie dafür, beim nächsten EU-Gipfel am 14. Dezember die zweite Phase der Brexit-Verhandlungen einzuleiten. Am Donnerstagabend hatte bereits Brexit-Minister David Davis in Berlin an die Europäer appelliert, „den wirtschaftlichen Wohlstand vor die Politik zu setzen“ und die Gespräche zu beschleunigen.

Die Europäer zeigten sich unbeeindruckt. Erst wollen sie ein klares Bekenntnis, dass Großbritannien die ausstehenden Verpflichtungen von bis zu 60 Milliarden Euro zahlen wird. May habe bis kommenden Freitag Zeit, sich zu bewegen, wenn sie beim Dezember-Gipfel Fortschritte machen wolle, sagte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. „Die Uhr tickt“.

In London zeichnete sich unterdessen Mays nächste Niederlage ab. Ihr Plan, das Brexit-Datum in das EU-Ausstiegsgesetz zu schreiben, soll offenbar zurückgenommen werden. Laut „Daily Telegraph“ will die Premierministerin sich dem Druck beugen, nachdem Dutzende konservative Abgeordnete mit einem Aufstand gedroht hatten. May hatte groß angekündigt, das Datum in das Gesetz zu schreiben, damit niemand den Brexit aufhalten oder verzögern könne. Im Parlament war daraufhin ein Sturm der Empörung ausgebrochen.

Auch der Brexit-Ausschuss des Unterhauses meldete am Freitag Zweifel an, ob die gesetzliche Festlegung des EU-Ausstiegs auf den 29. März 2019 um 23 Uhr britischer Zeit im nationalen Interesse sei. In seinem ersten Bericht stellte das Gremium fest, dass ein solcher rechtlicher Automatismus „erhebliche Schwierigkeiten“ mit sich bringen könne, wenn die Brexit-Verhandlungen in Brüssel bis zur letzten Minute dauern sollten.

Das Brexit-Datum ist bislang nur durch den Artikel 50 der EU-Verträge festgelegt: Dort steht, dass der Austritt zwei Jahre nach erfolgter Antragstellung erfolgt. Das wäre der 29. März 2019. Diese Frist könnte mit Billigung aller Beteiligten noch verlängert werden. Sobald das Datum jedoch im britischen Austrittsgesetz steht, würden alle EU-Regelungen von einem Tag auf den anderen ihre Gültigkeit verlieren.

Die Flexibilität für mögliche Übergangslösungen in einzelnen Bereichen ginge in diesem Fall verloren, merkt nun der Brexit-Ausschuss an. „Wir müssen die Flexibilität während der Verhandlungen behalten“, betonte der Ausschussvorsitzende Hilary Benn.

Der Ausschuss fand noch weitere Kritikpunkte an dem Brexit-Gesetz:

  • Die Vagheit an vielen Stellen widerspreche dem Ziel, rechtliche Klarheit zu schaffen, heißt es in dem Bericht. Die Regierung müsse „mehr Klarheit und Information“ liefern. Unter anderem bräuchten Richter genauere Hinweise, wie sie nach dem Brexit mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs umgehen müssten. In dem Zusammenhang betont der Ausschuss, es wäre „nicht angemessen“, wenn die EU-Richter nach dem Brexit für die EU-Bürger in Großbritannien zuständig blieben.
  • Der Ausschuss warnt vor einer „Überwachungslücke“ nach dem Brexit, wenn Zuständigkeiten von EU-Aufsichtsbehörden nach London wandern. Die Regierung müsse Details veröffentlichen, mit welcher Macht und welchen Ressourcen die britischen Behörden ausgestattet werden.
  • Die Regionalregierungen in Schottland, Wales und Nordirland hätten „unzureichendes Vertrauen“ in den Brexit-Prozess. Die Regierung müsse ihr Engagement verbessern.
  • Die Unterhausdebatte über das Brexit-Gesetz, die diese Woche begonnen hat, soll noch bis Dezember dauern. Mit dem Gesetz sollen bis zu tausend EU-Gesetze in britisches Recht umgewandelt werden.
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