Worum geht es diesmal?

Das Centrum für Europäische Politik (CEP) hat die Initiative geprüft, wiwo.de berichtet exklusiv. Es geht um den Vorschlag der EU-Kommission für eine Änderung der Richtlinie 94/19/EG über Einlagensicherungssysteme [KOM(2008) 661].
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.cep.eu/721.html
Kurzbeschreibung
Einlagen
bei einem Kreditinstitut sollen bis zu 50.000 Euro pro Person abgesichert sein. Die Kommission will diese Regelung rückwirkend zum 15. Oktober 2008 einführen, der Rat ab dem 1. Juli 2009. Später soll die Absicherung sogar auf 100.000 Euro pro Person steigen. Die Kommission will eine Erhöhung schon ab 2010, der Rat erst ab 2012. Die Sicherung soll nur noch Einlagen von Privatpersonen umfassen, die weder gewerblichen noch beruflichen Zwecken dienten. Unternehmen und Gewerbetreibende wären also nicht länger geschützt. Die Erstattung der Einlagen im Schadensfall soll schneller gehen. Die Kommission hält drei Arbeitstage, der Rat zwanzig Arbeitstage für angemessen. Über die Richtlinie wird das Europäische Parlament in Kürze abstimmen
Bewertung
Einlagensicherung
ist eine gute Sache, weil sie das Ausfallrisiko auf viele Schultern verteilt. Aber sie ist kein Zaubermittel: Wenn eine Reihe großer Banken pleite geht, kann sie nicht funktionieren. Eine Garantie bestimmter Deckungssummen kann Vertrauen schaffen, wenn sie glaubwürdig ist. Das ist bei 50.000 Eruo pro Person noch der Fall, bei 100.000 Euro aber nicht mehr. Denn in keinem EU-Land sind die durchschnittlichen Einlagen so hoch. Unternehmen und Gewerbetreibende sollten nicht aus der Einlagensicherung herausfallen. Sie sind genau so schutzbedürftig wie Privatpersonen. Eine Erstattung von Einlagen binnen drei Tagen ist Augenwischerei. 20 Tage sind schon realistischer. Eine rückwirkende Erhöhung der Deckungssumme zum 15. Oktober 2008 wäre juristisch sehr problematisch.
Fazit
Die Richtlinie kann durchaus dazu beitragen, das Vertrauen der Einleger in die Sicherheit ihrer Bankeinlagen zu stärken. Aber es wäre besser, mehr Einlagen bis 50.000 Euro abzusichern, als Einlagen von Privatpersonen unnötigerweise bis 100.000 Euro zu garantieren.








