
DüsseldorfWenn Angela Merkel nach dem EU-Gipfel am heutigen Montag aus Brüssel nach Deutschland zurückkehrt, muss sie mindestens in einem Punkt sichtbare Ergebnisse vorweisen: Die Mehrheit der Deutschen erwartet, dass sie straffere Haushaltsregeln in der Eurozone durchsetzt. In den Augen vieler deutscher Steuerzahler sind sie der Preis für immer höheren Krisenhilfen. Das Problem für Merkel besteht allerdings darin, dass sich der neue Fiskalpakt bei genauerem Hinsehen schnell als Luftnummer erweisen könnte. Schon in der Vergangenheit gab es in der Eurozone harte Haushaltsregeln. Allerdings haben sich nur wenige Länder daran gehalten. Bestraft worden ist jedoch niemand. Auch beim neuen Fiskalpakt könnte dies zum großen Manko werden. Schon im Vorfeld des EU-Gipfels warnten Bundestagspräsident Norbert Lammert und der CDU-Haushälter Norbert Barthle davor, den Fiskalpakt weichzuspülen.
Der Fiskalpakt mit schärferen Sanktionen gilt aus deutscher Sicht als Sicherheitsnetz, das verhindert, dass sich Euro-Staaten erneut übermäßig verschulden. An dem Pakt nehmen neben den 17 Euro-Staaten auch zahlreiche weitere EU-Länder teil. Wesentliches Element ist die Beschränkung des jährlichen strukturellen Defizits der Euro-Länder auf maximal 0,5 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts. Diese Regel gibt es zwar schon so lange wie den Euro. Doch der neue Pakt soll sie rechtlich verbindlicher machen, indem die Mitgliedsstaaten dazu gezwungen werden, die Regeln in ihr nationales Recht aufzunehmen.
Das allein reicht aus Sicht von Lammert jedoch nicht aus. Ziel des Fiskalpakts müsse es sein, künftig eine straffere Haushaltsdisziplin durchzusetzen, sagte er. „Genau dies scheint mir im gegenwärtigen Verhandlungsstand aber nicht hinreichend gesichert“. Die Kritik von Lammert und anderen Koalitionspolitikern entzündet sich vor allem an einer Frage: Wer darf vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Defizitsünder klagen?
Nach dem bisherigem Verhandlungsstand soll dieses Recht ausschließlich den Euro-Mitgliedsstaaten vorbehalten bleiben. Dies weckt jedoch schmerzliche Erfahrungen aus der Vergangenheit. Schon einmal in den Jahren 2002 und 2003 setzten sich Deutschland und Frankreich über die bestehenden Maastrichter-Defizitkriterien hinweg - ohne dafür bestraft zu werden.
Deshalb ist es aus Sicht von Lammert entscheidend, dass auch die EU-Kommission gegen Defizitsünder klagen kann. Vor allem Frankreich wehrt sich jedoch dagegen. Deshalb könnte es auf den Kompromiss hinauslaufen, dass die Kommission zwar eine Verletzung des Fiskalpaktes feststellt, die Klage aber nur von einem Mitgliedstaat beim EuGH eingereicht werden kann. „Das könnte zu einem System wechselseitiger Rücksichtnahmen führen“, warnte Lammert.
Ökonomen nennen Klagen von Mitgliedsländer utopisch
Auch Ökonomen teilen diese Kritik. „Ich halte es für utopisch, dass ein Mitgliedsland gegen ein anderes klagt. Man muss schließlich noch politisch zusammenarbeiten,“ sagte Matthias Kullas vom Freiburger Centrum für Europäische Politik gegenüber Handelsblatt Online. Entsprechend pessimistisch fällt seine Einschätzung der bisherigen Vorschläge aus: „Es gibt kaum Möglichkeiten, um Defizitsünder zu Haushaltsdisziplin zu zwingen. Die Änderungen am Fiskalpakt sind nicht viel mehr als nichts.“
Auch der Chef der Liberalen im EU-Parlament, Guy Verhofstadt, kritisierte den geplanten Fiskalpakt als wirkungslos. Der von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vorangetriebene Pakt zur Stärkung der Haushaltsdisziplin gebe keine Antwort auf die Krise, sagte der frühere belgische Ministerpräsident der «Welt» (Montagsausgabe). «Das Allermeiste, das der Pakt vorsieht, ist bereits heute Gesetzgebung.»
Bereits im vergangenen Jahr haben die EU-Länder mit dem so genannten Sixpack strengere Haushaltsregeln verabschiedet. Dabei bekräftigten sie auch das Maastricht-Kriterium, wonach die Verschuldung der Euro-Länder unter 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts bleiben muss. Länder mit einer Verschuldung von über 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts müssen demnach die Differenz zum Referenzwert jährlich um ein Zwanzigstel abbauen. Ein Staat mit einer Verschuldung von 80 Prozent des Bruttoinlandsprodukts muss die Schuldenquote im Jahr danach um ein Prozent reduzieren, ansonsten droht ihm ein Defizitverfahren.
Auch bei dieser Regel bleibt es aber aller Vorrausicht nach dabei, dass die EU-Kommission keine Handhabe gegen Defizitsünder hat, sondern nur die Mitgliedsstaaten.
Mit Material von Reuters und AFP










