EU-Gutachten stellt fest Scheidung durch Scharia-Gericht nicht gültig

Ein EuGH-Gutachter hat die Scheidung einer Ehe durch ein Scharia-Gericht in Syrien für ungültig erklärt. Das Recht sei diskriminierend und in der EU nicht anzuwenden. In dem Fall geht es um ein Paar, das in Deutschland lebt.

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Da Männer und Frauen nicht den gleichen Zugang zu dem religiösen Scheidungsrichter hätten, sei dieses Recht diskriminierend und in der Europäischen Union nicht anzuwenden, sagt der Gutachter. Quelle: dpa

Luxemburg Die Scheidung einer Ehe durch ein Scharia-Gericht in Syrien ist nach Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters in Deutschland nicht rechtskräftig. Da Männer und Frauen nicht den gleichen Zugang zu dem religiösen Scheidungsrichter hätten, sei dieses Recht diskriminierend und in der Europäischen Union nicht anzuwenden, erklärte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Saugmandsgaard Øe, am Donnerstag.

Es geht um ein Paar aus Syrien, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und in Deutschland lebt. Die beiden hatten 1999 im syrischen Homs geheiratet. 2013 hatte sich der Mann vor dem geistlichen Gericht in Syrien mit einer einseitigen Erklärung scheiden lassen.

In Deutschland beantragte er die Anerkennung dieser Entscheidung. Der Präsident des Oberlandesgerichts München gab dem mit Hinweis auf EU-Recht statt. Als die Ehefrau die Entscheidung anfocht, bat das Münchner Gericht den EuGH um Rat.

Gutachter Øe widerspricht der Anerkennung der Scheidung nun eindeutig. Das ist noch nicht das Urteil, doch folgt der EuGH solchen Schlussanträgen häufig.

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