EU-Kommission „Mindestinstrumentarium“ für nationale Kartellbehörden

Die EU-Kommission arbeitet bislang mit den nationalen Kartellbehörden in einem Netzwerk zusammen. Nun sollen einheitliche Mindeststandards eingeführt werden, um die Unabhängigkeit gewährleisten zu können.

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Die Wettbewerbskommissarin will die nationalen Behörden stärken. Quelle: Reuters

Brüssel Im Kampf gegen Kartelle und Preisabsprachen will die EU-Kommission einheitliche Mindeststandards für alle EU-Länder. Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sagte am Mittwoch, man wolle „gewährleisten, dass alle nationalen Wettbewerbsbehörden unabhängig sind und über wirksame Instrumente verfügen.“ Denn Wettbewerb nütze den Bürgern und sichere niedrige Preise.

Vestager schlägt mehr Befugnisse für die nationalen Kartellbehörden und ein „Mindestinstrumentarium“ zur Durchsetzung des Wettbewerbsrechts vor. Damit solle unter anderem sichergestellt werden, dass die zuständigen Behörden überparteilich und ohne Weisung arbeiten könnten und dass sie das nötige Budget hätten.

Wichtig seien zudem mehr Mittel zur Beweiserhebung, zum Beispiel die Durchsuchung von Handys oder Computern. Darüber hinaus bräuchten die nationalen Behörden Sanktionsmöglichkeiten für Verstöße gegen EU-Kartellrecht – zum Beispiel abschreckend hohe Geldbußen – sowie Kronzeugenregelungen.

EU-Kommission und die Behörden der EU-Länder arbeiten in einem Netzwerk zusammen, um Preisabsprachen und Wettbewerbsverzerrungen aufzuspüren und das EU-Kartellrecht durchzusetzen. Seit 2004 gab es den Angaben zufolge mehr als 1000 Entscheidungen, die allermeisten davon auf nationaler Ebene.

Die EU-Kommission schlägt die Neuerungen als Richtlinie vor, die nicht direkt gilt, sondern von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müsste. Dabei hätten sie Spielraum, nationale Besonderheiten zu berücksichtigen.

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